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Ausschreibungen›Möbel & Einrichtung · DE›2026-0537 GfB mbH: Beschaffung von Elektrohausha…

So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →

2026-0537 GfB mbH: Beschaffung von Elektrohaushaltgeräten für den Zeitraum 01.01.2027- 31.12.2027

DEGermany · Duisburg

Ihr Weg zur Abgabe

  1. Frist: 8. Oktober um 00:00 — noch 29 Tage.
  2. Die Abgabestelle steht in der Bekanntmachung (Link rechts).
  3. Angebot und Nachweise in: DEU.
  4. Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse oben: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Automatisch zusammengestellt aus Bekanntmachung und Unterlagen — Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Wortlaut des Verfahrens.
Clement
Als hier zuletzt vergleichbar vergeben wurde, gingen meist nur 2 Angebote ein — ein solides Angebot hat echte Chancen.

Was der Auftraggeber sucht

Typisch ein Auftrag für Möbel- und Einrichtungshäuser.

Abrufauftrag über die Beschaffung von Elektrohaushaltsgeräten für den Leistungszeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 für die Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge

Beschreibung im Wortlaut der Bekanntmachung (DE).

Auftrag

AuftraggeberWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR in Namen und Rechnung für die GfB
ArtLieferauftrag
Auftragswertnicht veröffentlicht
Veröffentlicht8. Sept. 2026

Art der Leistung

39 · Möbel & Einrichtung
CPV 39710000 · 39700000

Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien

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Reference: past supply contracts
Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Siehe Eignungsbedingungen & Formblätter gem.der Ausschreibungsbedingungen
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Specific authorisation or membership required
Eignung zur Berufsausübung - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufge… vollständig leseneinklappen
Eignung zur Berufsausübung - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 4, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 4, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 4, Formblatt F12 - 4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 4, Formblatt F14 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 5 - 6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 4, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlage
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderun… vollständig leseneinklappen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 4, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 4, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss 4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 4, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 4, Formblatt F13 - 6. Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 4, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 7. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 4 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 4, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den … vollständig leseneinklappen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 4, Formblatt F1 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 4, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 4 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 4, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt

8
2025
1
2026
9 Verfahren in dieser Kategorie seit 2019. Öffentliche Beschaffung wiederholt sich — wer den Rhythmus kennt, bereitet sich vor, statt zu reagieren.

Kontakt Vergabestelle

Webseitewww.wb-duisburg.de
·
Frist — Donnerstag, 8. Oktober um 00:00

Taktik

Wenn in diesem Land und dieser Branche vergeben wurde, gingen meist nur ein bis zwei Angebote ein. Ein solides Angebot hat hier echte Chancen. (Erfahrungswert aus 9.165 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)

Dieses Verfahren gibt 30 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 18.780 Verfahren). Ein normales Fenster für diesen Markt.

Die Spielregeln des Marktes →

Bieter aus dem Ausland

In Deutschland · Möbel & Einrichtung gingen 78 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 10.501 erfassten Vergaben) — vor allem aus Österreich, Polen, DNK.

Angebotssprache: Deutsch.

Gemessen an verknüpften Vergabedaten; ausländische Gewinner mit inländischer Tochtergesellschaft zählen als Inländer — die echte Quote liegt höher.

So bewerben Sie sich

Vollständige Bekanntmachung lesen — Original + Unterlagen
Führt direkt zu dieser Ausschreibung auf TED — Tenders Electronic Daily. Dort stehen Leistungsbeschreibung und alle Anlagen.
Nachweise zusammenstellen — in Deutsch
Die 4 Kriterien links, dazu Ihr Preis.
Abgabe über TED — Tenders Electronic Daily vor Fristablauf
Elektronische Abgabe — beim ersten Mal Zeit für die Portal-Registrierung einplanen.
Zum Vergabeportal →Amtliche Bekanntmachung auf TED →

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