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10057472 - Wywrotka trójstronna z żurawiem przedłużającym
10057472 - Drei-Seiten-Kipper mit Anbaukran — tytuł oryginalny
Państwa droga do złożenia oferty
- Termin: 3 listopada 12:00 — zostały 2 dni.
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- Oferta i dokumenty w języku: niemiecki, angielski.
- Proszę skompletować dokumenty i skorzystać z analizy na tej stronie: wymienia warunki, a przy znanych zaświadczeniach drogę ich uzyskania.
Czego szuka zamawiający
Zakup nowych wywrotek trójstronnych z dźwigiem przedłużającym do obsługi prac budowlanych, ziemnych i konserwacyjnych. · Dostawa nowych wywrotek trójstronnych z dźwigiem przedłużającym, w tym niezbędnego wyposażenia technicznego i akcesoriów zgodnie z wymogami określonymi w specyfikacji istotnych warunków zamówienia. Pojazdy muszą być odpowiednie do zamierzonego zastosowania w obszarze budowy i robót ziemnych.
Zamówienie
Rodzaj zamówienia
Clement Co liczby mówią o tym zamawiającym
- W tej branży zamawiający udziela zamówień mniej więcej co 2 mies. (187 zamówień, ostatnio październik 2026) — kolejnego można się spodziewać około grudzień 2026. Ostatnie zamówienie otrzymała firma KOLUMAN MOTORLU ARACLAR A.S.n = 187
- 26% złożonych ofert pochodziło z innych krajów (270 postępowań ze strukturą ofert) — wszyscy oferenci, nie tylko zwycięzcy. Branża: 5%.n = 270
- Cena zwycięskiej oferty wyniosła w medianie 92% wartości szacunkowej (229 zamówień z szacunkiem i wartością) — kalkulacja na poziomie szacunku jest tu zwykle za wysoka. Branża: 71%.n = 229
- 59% zamówień tego zamawiającego trafiło do firm, które już wcześniej tu wygrały (3861 zamówień od 2017, rozłożonych na 1552 firmy). 41% trafiło do nowych firm.n = 3861 udzielonych zamówień od 2017
- 91% złożonych ofert pochodziło od małych i średnich firm (270 postępowań ze strukturą ofert). Branża: 57%.n = 270
Na podstawie udokumentowanych zamówień tego zamawiającego; wartości porównawcze z tej samej branży i kraju. To nie prognoza ani porada prawna. Stan na 31.10.2026.
Dokumentacja przetargowa w skrócie
Najważniejsze z dokumentacji przetargowej, sprawdzone zdanie po zdaniu z dokumentami. Przy ofercie liczą się oryginalne dokumenty.
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Vergabeunterlagen GIZ – Drei-Seiten-Kipper mit Anbaukran (Verfahren 10057472)
Der Text behandelt die Vergabe eines Lieferauftrags der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH für neue Drei-Seiten-Kipper-LKW über 7,5 Tonnen mit Anbaukran im offenen Verfahren nach GWB/VgV.
Es geht um die Angebotsabgabe, Eignungsnachweise, besondere Vertragsbedingungen, Exportkontrolle und Allgemeine Einkaufsbedingungen.
Die Perspektive ist eindeutig deutsch: die GIZ als bundeseigene Gesellschaft agiert nach deutschem und EU-Vergaberecht; Erwähnen werden auch die Ukraine als Bestimmungsland der Waren sowie Russland, Belarus, Krim und ostukrainische Gebiete im Kontext von EU-Sanktionsrecht.
Zunächst beschreibt der Text die formalen Rahmenbedingungen der Angebotsabgabe.
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den GIZ-Vergabemarktplatz/dtvp abzugeben, unter Nutzung der bereitgestellten Word- und Excel-Formblätter.
Die Sprache ist grundsätzlich Deutsch, Preise sind netto in Euro auszuweisen und Nebenangebote sind unzulässig.
Bestandteil des Angebots müssen verschiedene ausgefüllte Standardformulare sein, wie etwa das Begleitschreiben zum Angebot, die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eignung, Fragebogen Exportkontrolle Teil 1 (ggf. Teil 2), die Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen, ggf. Bieter-/Arbeitsgemeinschaftserklärung und Unterauftragnehmererklärung, das ausgefüllte Leistungsverzeichnis sowie technische Datenblätter und ein Angebot als PDF, aus dem Hersteller, Typ, Stück- und Gesamtpreise, Lose, Lieferfristen und Zahlungsbedingungen hervorgehen.
Zu den Eignungs-Mindestanforderungen regeln der Text sehr konkret, dass der Auftrag nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben wird, die keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. nach LkSG erfüllen bzw.. eine Selbstreinigung nach § 125 GWB nachweisen können.
Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen ist zwingend mit dem Angebot abzugeben, bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern jeweils gesondert.
Als wirtschaftliche Mindestanforderung gilt, dass das Unternehmen im ausgeschriebenen Leistungsbereich „Lieferung von neuen LKW über 7,5 t, Drei-Seiten-Kipper mit Anbaukran“ in den Jahren 2023–2025 einen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als 1.000.000 € erzielt haben muss; Anderefalls erfolgt Ausschluss als ungeeignet und die GIZ kann Jahresabschlüsse nachfordern.
Als technische Mindestanforderung sind mindestens zwei Referenzprojekte zur Lieferung von neuen Drei-Seiten-Kippern mit Anbaukran bzw. neue LKW > 7,5 t mit Anbaukran im Zeitraum 2023–2025 nachzuweisen, jeweils über separate Formular „Referenzprojekt“ (Anlagen Nr. 1 und 2).
Pokaż wszystkie (60)
Darüber hinaus sieht der Text identitäts- und Geschäftspartnerprüfungen (Auszüge aus Registern, Fragebogen zu Eigentümern/wirtschaftlich Berechtigten) sowie Exportkontroll- und Sanktions-Eigenerklärungen vor; Versicherungen oder spezielle Zertifikate werden im Auszug nicht als Mindestanforderungen konkretisiert, wohl aber die Beachtung von Preisrecht PR 30/53 und der AEB.
Zum Leistungsumfang und den Mengen legt der Text die Struktur in 14 Losen fest.
Los 1 ist eine Festbeauftragung über sechs Drei-Seiten-Kipper mit Anbaukran plus eine Option auf bis zu drei weitere Fahrzeuge zum identischen Stückpreis; die Option kann innerhalb der Bindefrist abgerufen werden.
Die Lose 2 bis 14 sind „vorbehaltliche Lose“, deren Vergabe von einem Oberauftrag des BMZ und Mittelverfügbarkeit abhängt; es besteht kein Anspruch auf Zuschlag für diese Lose, und die GIZ kann einzelne oder alle vorbehaltlichen Lose nicht vergeben.
Die Lieferung erfolgt gemäß Incoterms 2020 DDP an einem von der GIZ festzulegenden Lieferort innerhalb eines Radius von 200 km um Frankfurt am Main, das Bestimmungsland der Güter ist die Ukraine.
Als verbindliches zeitliches Ausschlusskriterium wird vorgegeben, das der vom Bieter genannte Liefertermin spätestens der 30.06.2027 sein muss; Angebote ohne einen konkreten, diesen Termin einhaltenden Liefertermin werden ausgeschlossen.
Verpackung hat transportgerecht nach AEB zu erfolgen, Volumen und Gewicht sind insbesondere für Auslandssendungen anzugeben.
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden allgemein auf die übrigen Vergabeunterlagen verwiesen; konkret findet sich im Text, dass der Gesamtwertungspreis aus allen Positionen des Leistungsverzeichnisses/Preisblatts gebildet wird und diese vollständig (100 %) in die Wertung eingehen – einschließlich Optionspositionen und Vertragsverlängerungen.
Es wird eine losübergreifende Angebotsauswertung beschrieben: Voraussetzung ist ein Angebot für Los 1, und es wird – etwa wie in einem Beispiel mit Bieter A, B und C – die wirtschaftlichste zulässige Kombination geeigneter Angebote über die Lose ermittelt, wobei Angebote eines Bieters für ein Los „wandern“ und andere Losen zugeordnet werden können, um eine preislich optimale Gesamtvergabe zu finden.
Darüber hinaus behält sich sich die GIZ im Verhandlungsverfahren vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne Verhandlungen zu führen.
Die Zuschlagserteilung erfolgt auch unter einer auflösenden Bedingung: fällt die Wettbewerbsregister-Auskunft negativ aus, kann die GIZ den Zuschlag wieder entziehen und den Zweitplatzierten beauftragen.
Zu Risiken und Besonderheiten zählt der Text verschiedene Punkte.
Bei Verzug des Auftragnehmers sieht die AEB eine Vertragsstrafe von 0,2 % des vereinbarten Kaufpreises pro Kalendertag vor, maximum 5 % des Kaufpreises, ohne dass sich die GIZ einen Vorbehalt bei Abnahme vorbehalten muss; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben möglich.
Die besonderen Vertragsbedingungen sehen 100 % Vorauszahlung des Auftragswerts vor, aber nur gegen Vorlage einer Vorauszahlungsgarantie einer erstklassigen, international anerkannten und mindestens mit BBB-/Baa3 gerateten Bank nach einem beigefügten Muster; alternativ kann eine indirekte Garantie über eine deutsche Bank erfolgen.
Wird eine solche Garantie nicht innerhalb konkret genannter Fristen nach Zuschlagserteilung vorgelegt, behält sich die GIZ das Recht zum Vertragsrücktritt vor.
Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist erlaubt, aber es sind Unterauftragnehmererklärungen je Nachunternehmer abzugeben, Eignungsnachweise nachzuholen und die AN bleibt voll verantwortlich; bei Bietergemeinschaften muss eine gesonderte Erklärung mit gesamtschuldnerischer Haftung, Kontoführung und Federführung eingereicht werden.
Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz zu stellen, und die Bieter sind verpflichtet, sich dort laufend über Änderungen und Antworten zu informieren; eine explizite Fragenfrist oder Ortsbesichtigung wird im Ausschnitt nicht genannt.
Bindefrist wird angesprochen, weil Option und Bindung an ein Angebot innerhalb der „genannten Bindefrist“ liegen, genaue Fristangabe steht aber in anderen Vergabeunterlagen.
Hinsichtlich möglicher Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen legt der Text eine klare Rang- und Revisionslogik fest.
Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen gelten gemäß AEB die Reihenfolge: Auftragsschreiben/Bestellung, technisches Angebot der AN, AEB, Verhaltenskodex, Versandinstruktionen, VOL/B.
Darüber hinaus lautet ein ausdrücklicher Hinweis im Angebotsbegleitschreiben, dass sich die Vergabeunterlagen innerhalb der Angebotsfrist durch Anpassungen verändern können und dann nur die zuletzt eingestellte Version („aktuelle Revision“) gilt.
Ausdrücklich bestätigt der Bieter im Begleitschreiben, dass er keine Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen hat und sein Angebot diesen Unterlagen entsprechen.
Bei unklaren oder widersprüchlich erscheinenden Anforderungen ist der Bieter verpflichtet, vor Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz eine Bieterfrage zu stellen; eine spätere Berufung auf Irrtum oder Nichtwissen ist ausgeschlossen.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Bezüglich Sicherheiten ist ausdrücklich eine Vorauszahlung über 100 % des Auftragswertes vorgesehen, die „gegen Vorlage einer Vorauszahlungsgarantie“ geleistet wird.
Die Vorauszahlungsgarantie muss dem beigefügten Muster entsprechen, in Schriftform (§ 126 BGB) auf Bankbriefpapier einer erstklassigen, international anerkannten Bank mit mindestens Investment‐Grade‐Rating (BBB‐/Baa3) ausgestellt sein; bei ausländischen Banken ohne Rating ist eine indirekte Garantie einer entsprechenden deutschen Bank möglich.
Die Garantie ist in Höhe von 100 % der vereinbarten Anzahlung (also faktisch des Auftragswertes) zu stellen und muss der GIZ innerhalb von 10 Tagen nach Zuschlagserteilung zumindest per Fax oder über SWIFT angezeigt werden; die Originalurkunde muss innerhalb von weiteren 5 Tagen zugehen, andernfalls behält sich die Auftraggeberin einen Rücktritt vom Vertrag vor.
Weitere Sicherheiten wie Bietersicherheit (Bid Bond), Vertragserfüllungs‐ oder Mängelbürgschaft werden im vorliegenden Text nicht gefordert.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern (Unterauftragnehmer/Subunternehmer/Nachunternehmer) ist der Einsatz grundsätzlich erlaubt.
Dazu sind im Angebot der geplanten Unterauftragnehmereinsatz anzugeben („Wir planen den Einsatz von Unterauftragnehmern ...“) und für jeden Unterauftragnehmer eine gesonderte „Unterauftragnehmererklärung“ (GIZSG044) einzureichen, in der insbesondere die zu erbringenden Teilleistungen beschrieben und die Zurverfügungstellung der Mittel (Know‐how, personelle und technische Ressourcen) bestätigt wird.
Außerdem muss jeder Unterauftragnehmer eigene Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen/Eignung ausfüllen.
Grenzen ergeben sich insbesondere aus den EU-Russland-Sanktionsregelungen: Unternehmen, die als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder eignungsverleihende Unternehmen mit mehr als 10 % Auftragswert beteiligt sind, dürfen keinen Russland‐Bezug im Sinne von Art. 5k VO (EU) 833/2014 haben; dies ist durch die Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen abzusichern.
Nach den AEB bleibt der Auftragnehmer für die Vertragserfüllung voll verantwortlich und muss die Unterauftragnehmenden zur Einhaltung der relevanten Vertragsbestimmungen verpflichten.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Eine Ortsbesichtigung wird im hier wiedergegebenen Text nicht erwähnt; es finden sich keine Angaben zu einem Besichtigungstermin oder einer Pflicht zur Teilnahme.
Die Vergabeunterlagen betonen vielmehr, dass der Bieter sich eigenverantwortlich über alle für die Leistungserbringung maßgeblichen Verhältnisse zu informieren hat und bei Unklarheiten vor Angebotsabgabe Bieterfragen stellen soll.
Konkrete Regelungen zu einer Besichtigung vor Ort sind auch anhand des vorliegenden Auszugs nicht erkennbar.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Hinsichtlich der Sprache sieht Ziffer 2 der Bewerbungsbedingungen vor, dass Angebote, alle abgegebenen Erklärungen und die weitergehende Korrespondenz grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen sind, sofern die Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmen.
Für amtliche Schriftstücke in anderer Sprache sind Übersetzungen beizufügen; Dokumente in einer anderen Sprache bleiben unberücksichtigt, es sei denn, die Auftraggeberin hat vorab in Textform der Einreichung fremdsprachiger Unterlagen zugestimmt (z.B. über die Beantwortung einer Bieterfrage).
Speziell bei der Identitäts‐ und Geschäftspartnerprüfung wird klargestellt, dass für amtliche Schriftstücke Übersetzungen in Deutsch oder Englisch vorzulegen sind.
Fremdsprachige Nachweise sind also zulässig, wenn sie von Übersetzungen (Deutsch bzw. Englisch, je nach Dokument) begleitet werden oder wenn GIZ vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist wird im Angebotsschreiben und den Abschlusserklärungen festgehalten, dass der Bieter sich „für die Dauer der genannten Bindefrist gebunden hält“.
Die konkrete Länge der Bindefrist (z.B. bis zu welchem Datum der Bieter an sein Angebot gebunden ist) ist im vorliegenden Textausschnitt aber nicht beziffert und dürfte in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (oder einem anderen Teil der Vergabeunterlagen) gesondert angegeben sein.
Für Bieterfragen bestimmt Ziffer 11 der Bewerbungsbedingungen, dass kaufmännische, fachliche und Verfahrensfragen ausschließlich in Textform über den GIZ-Vergabemarktplatz sind; Antworten mit allgemeinem Interesse werden anonymisiert alle Bietern zur Verfügung gestellt, und es ist Aufgabe der Bieter, sich laufend über neue Informationen zu informieren.
Eine explizite Frist (Stichtag) für das Stellen von Bieterfragen wird im wiedergegebenen Text nicht genannt.
Weitere Angaben
Der Text behandelt die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH für ein Vergabeverfahren über die Lieferung von Drei-Seiten-Kippern mit Anbaukran.
Er ist aus deutscher Sicht formuliert, verweist vielfach auf deutsches Vergabe- und Zivilrecht (GWB, VgV, BGB) sowie EU-Vorschriften (Sanktions‐ und Exportkontrollrecht) und nennt als Bestimmungsland der Lieferung die Ukraine.
Darüber hinaus werden Embargos und Sanktionen insbesondere in Bezug auf Russland, Belarus, die Krim und ostukrainische Gebiete erwähnt.
Solche Vergabeunterlagen regeln zunächst das Verfahren (offenes Verfahren nach GWB/VgV), die elektronische Angebotsabgabe über den GIZ-Vergabemarktplatz, die maßgeblichen Einkaufsbedingungen (AEB GIZ 2023) sowie besondere Vertragsbedingungen für das konkrete Projekt.
Sie enthält außerdem Hinweise zu Exportkontrolle, Preisrecht (PR 30/53), Datenschutz, Prüfung von Eignung und Ausschlussgründen sowie Geschäftspartner‐, Identitäts‐ und Sanktionsprüfungen einschließlich Russland‐Sanktionen und Embargos.
Wiążąca jest wyłącznie dokumentacja zamawiającego. Stan: 29.10.2026
Co należy wykazać — warunki udziału
Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen - Der Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der je… czytaj całośćzwiń
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Wszystkie rodzaje zamówień tego zamawiającego — nie tylko ta branża. Miasto kupuje oprogramowanie i wozy strażackie w tym samym dziale zamówień.
| Wykonawca | Udzielone zamówienia | Okres |
|---|---|---|
| GFA Consulting Group GmbH | 376 | 2010–2026 |
| GOPA Consultants | 118 | 2010–2026 |
| GOPA Worldwide Consultants GmbH · Bad Homburg v. d. Höhe | 73 | 2018–2026 |
| AFC Agriculture and Finance Consultants GmbH · Bonn | 59 | 2017–2026 |
| AMBERO Consulting Gesellschaft mbH · Kronberg im Taunus | 46 | 2016–2026 |
Jak często ten zamawiający ogłasza takie zamówienia
Taktyka
Gdy ten zamawiający udzielał zamówień w tej branży, zwykle wpływały tylko jedna lub dwie oferty. Solidna oferta ma tu realne szanse. (Na podstawie zakończonych udzieleń: 204 — nie dotyczy tego postępowania.)
To postępowanie daje 6 dni między publikacją a terminem — w tym kraju zwykle 32 (mediana z 20 071 postępowań). Znacznie krócej niż zwykle: liczy się pierwszy tydzień.
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