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Pojemniki sanitarne (26-86451)
Sanitärcontainer (26-86451) — tytuł oryginalny
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Öffentliche Ausschreibung Sanitärcontainer – Finanzamt Balingen (VOB/A EU, Baden-Württemberg)
Der Text behandelt ein Vergabeverfahren für Bauleistungen nach VOB/A EU (Abschnitt 2) in Deutschland, konkret im Land Baden-Württemberg, vertreten durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen.
Aus deutscher Auftraggeberperspektive werden die Teilnahmebedingungen, besonderen Vertragsbedingungen und die mit dem Angebot eingereichtden Unterlagen für die Leistung „Sanitärcontainer“ bei der Baumaßnahme „Balingen, Finanzamt, Gesamtsanierung“ beschrieben.
Es geht um ein offenes Verfahren mit elektronischer Angebotsabgabe über eine Vergabeplattform.
Außerdem ist das Verfahren als offenes EU-weites Verfahren nach VOB/A EU gekennzeichnet.
Die Vergabeunterlagen bestehen aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 211 EU), den Teilnahmebedingungen (212 EU), dem Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (216), den besonderen Vertragsbedingungen (214), weiteren besonderen Vertragsbedingungen (u.a. nach LTMG), Angaben zur Stoffpreisgleitklausel, Datenverarbeitung (244) und Datenschutzinformationen.
Zur Frage „Was muss der Bieter einreichen und welche Eignungs-Mindestanforderungen gelten“ führen die Unterlagen insbesondere das Formblatt 216 aus.
Als Eignungs-Mindestanforderungen sind in der Eigenerklärung u.a. anzugeben: Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen, die Ausführung vergleichbarer Leistungen im definierten Zeitraum mit späteren Referenznachweisen (mind. drei Referenzen mit detaillierten Angaben), die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte, der Status von Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Handwerksrolle/IHK), das Nichtvorliegen von Insolvenz- oder Ausschlussgründen, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben sowie Mitgliedschaft und spätere qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Auf gesondertes Verlangen sind weitere Nachweise wie Referenzen, Arbeitskräfteerklärung, Sozialkassen‐ und Finanzamts‐Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, BG‐Bescheinigung, Urkalkulation und Produktdatenblätter vorzulegen; fehlende mit dem Angebot geforderte Unterlagen werden nachgefordert.
Zum Leistungsumfang wird anhand des Leistungsverzeichnisses und Formblatt 223 deutlich, dass der Auftrag Sanitärcontainer für die Gesamtsanierung des Finanzamts Balingen umfasst.
Die GAEB/223‐Auszüge zeigen beispielhaft Positionen wie etwa: „Sanitärcontainer aufstellen“ (Menge 1 Stk.), „Sanitärcontainer vorhalten“ und „instand halten“ (je 104 Stückwochen), „Container Wasch- Toilettenraum reinigen werktäglich“ (24 Stückmonate), Anschlussleitungen für Abwasser DN100 (10 m), Wasser DN32 (15 m), Herstellung eines elektrischen Heizungsanschlusses (2 Stk.) und Verlegung einer Frostschutz-Begleitheizung (50 m).
Ausführungsort ist Jakob-Beutter-Str. 4, 72336 Balingen; die besonderen Vertragsbedingungen legen als verbindliche Vertragsfristen den Beginn der Ausführung auf den 18.01.2027 und die abnahmereife Fertigstellung auf den 24.07.2028 fest.
Pokaż wszystkie (47)
Dies sind verbindliche Vertragsfristen nach § 5 VOB/B, deren Überschreitung Vertragsstrafen auslöst.
Zu den Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung wird im Formblatt 211 EU festgelegt, dass das Zuschlagskriterium grundsätzlich der Preis ist, ermittelt aus der Wertungssumme (nachgerechnete Angebotssumme unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbeträgen aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten).
Zusätzlich wird auf mehrere Zuschlagskriterien gemäß einer Anlage zu 211 EU verwiesen; konkret benannt ist ein sozialer Bonus für Werkstätten für Behinderte: Bei Angeboten von Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 % eingeräumt, und wenn ein solches Angebot ebenso wirtschaftlich ist wie ein anderes, erhält es den Zuschlag.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot beizubringen.
Zu Risiken und Besonderheiten zählen insbesondere: Vertragsstrafen nach § 11 VOB/B (bis insgesamt 5 % der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer bei Verzug mit Vertragsfristen); besondere Vertragsbedingungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) mit zusätzlichen Vertragsstrafen von bis zu 1 % je Verstoß, insgesamt bis maximal 5 % des Auftragswerts, sowie möglichen Ausschlüssen von Vergaben bis zu drei Jahren und fristloser Kündigung bei schuldhaften Verstößen von Auftragnehmern oder Nachunternehmern; umfangreiche Pflichten zur Kontrolle von Nachunternehmern und Verleihunternehmen.
Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllung und Mängelansprüche werden in diesem Verfahren ausdrücklich „verzichtet“, es sei denn, die Auftragssumme überschreitet bestimmte Schwellen (250.000 € für Vertragserfüllungsbürgschaft nach Text).
Nachunternehmer und andere Unternehmen sind über Formblätter 233, 235, 236 zu benennen und mittels Verpflichtungserklärung zu deren Kapazitäten und ggf. gemeinsamer Haftung zu sichern.
Die Bindefrist ist klar auf den 22.12.2026 festgelegt; eine explizite Fragenfrist findet sich nicht, aber verlangt § 1 der Teilnahmebedingungen, Unklarheiten „unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform“.
Eine Pflicht zur Ortsbesichtigung wird im übermittelten Text nicht ausdrücklich genannt.
Bezüglich möglicher Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen ist besonders der Datenverarbeitungs‐Anhang (244) relevant: Er stellt klar, dass bei Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien (z.B. GAEB-XML) und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen immer die schriftliche Fassung gilt; etwaige inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
Ebenso steht der „Wichtige Hinweis“ zur verpflichtenden elektronischen Abgabe mit LV als PDF und GAEB faktisch im Spannungsverhältnis zu der generellen Zulassung schriftlicher Angebote in 211 EU; hier ist aber die konkrete projektspezifische Anlage („Mit dem Angebot ist das Leistungsverzeichnis als PDF- und als ausgefüllte GAEB-Datei eingereicht.
Angebote in Schriftform müssen dann zwingend vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.“) maßgeblich, sodass de facto nur elektronische Angebote mit beigem LV zulässig sind.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Hinsichtlich der Sicherheiten ist ausdrücklich geregelt, dass auf eine Sicherheit für die Vertragserfüllung verzichtet wird („Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet“, Formblatt 214, Ziff. 4).
Ebenso wird auf eine Sicherheit für Mängelansprüche verzichtet, Ziff. 5).
Die im Formular ebenfalls aufgeführten Standardregelungen (z.B. 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft ab 250.000 € ohne USt, 3 % Mängelansprüche) sind nicht angekreuzt.
Eine Bietersicherheit wird in den Unterlagen nicht gefordert.
Bürgschaftsformblätter (z.B. Vertragserfüllungs- oder Mängelansprüchebürgschaft) wäre nur relevant, falls ausnahmsweise doch eine Sicherheit verlangt würde, was hier gerade nicht der Fall ist.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern wird in mehreren Dokumenten Stellung genommen.
Nachunternehmer sind grundsätzlich erlaubt; der Bieter muss jedoch – wie im Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216) vorgesehen – das Formblatt 233 „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ mit dem Angebot einreichen, sofern Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden.
Außerdem sind – wie in den Teilnahmebedingungen EU (Formblatt 212, Nr. 6) beschrieben – die vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen im Angebot zu benennen; auf gesondertes Verlangen sind Name, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten dieser Unternehmen sowie Verpflichtungserklärungen (Formblatt 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“) vorgelegt.
Nachweise zur Eignung der Nachunternehmer (z.B. Eigenerklärung zur Eignung oder PQ-Nachweis) sind ebenfalls auf Verlangen vorzulegen.
Zusätzlich sind nach LTMG die von Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebenen Verpflichtungserklärungen bzw. Versicherungen zur Tariftreue/Mindestentlohnung auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen; bei Pflichtverstößen drohen Vertragsstrafen, Kündigung und Ausschluss von Vergaben.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zu einer Ortsbesichtigung enthalten die vorliegenden Auszüge keine Regelung.
Es wird weder ausdrücklich eine Besichtigung angeboten noch eine Teilnahme als verpflichtend bezeichnet.
Eine Pflicht zur Ortsbesichtigung oder ein konkreter Besichtigungstermin wird also in den bereitgestellten Textstellen nicht genannt; falls eine Begehung vorgesehen wäre, müsste sie sich in anderen, hier nicht zitierten Unterlagen oder auf der Vergabeplattform finden.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Bezüglich der Sprache ist in den Teilnahmebedingungen (Formblatt 212, Nr. 3.1) klar festgelegt, das Angebot in deutscher Sprache abfassen ist.
Wie in den Eignungsregelungen (Formblatt 212, Nr. 7.1/7.2) ausgeführt, sind Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, zulässig, sofern eine Übersetzung in die deutsche Sprache beigefügt wird.
Damit müssen Angebot und Standarderklärungen deutsch sein; fremdsprachige Nachweise (z.B. Referenzbescheinigungen, Registerauszüge) können verwendet werden, wenn eine deutsche Übersetzung beigefügt ist.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist ist im Aufforderungsschreiben (Formblatt 211 EU) angegeben, dass die Bindefrist am 22.12.2026 end.
Eine ausdrückliche kalendermäßige Frist für Bieterfragen wird in den vorliegenden Texten nicht genannt; es gilt nur die allgemeine Pflicht des Unternehmens, Unklarheiten in den Vergabeunterlagen „unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform“ (Formblatt 212, Nr. 1).
Eine gesonderte, konkret datierte „Frist für Bieterfragen“ ist in den zitierten Unterlagen nicht ausgewiesen.
Weitere Angaben
Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft eine Bauleistung (Sanitärcontainer) im Rahmen der Gesamtsanierung des Finanzamts Balingen in Baden-Württemberg, Deutschland.
Es handelt sich um ein offenes Verfahren nach Abschnitt 2 VOB/A (EU-Schwellenbereich) aus Sicht eines deutschen öffentlichen Auftraggebers (Land Baden-Württemberg, vertreten durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen).
Die Unterlagen sind VHB-Bund-basiert, ergänzt um landesrechtliche Vorgaben (insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg – LTMG).
Die Angebotsfrist läuft bis 10.11.2026, 11:30 Uhr; bis zu diesem Zeitpunkt sind Angebote elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen (zusätzlich wichtiger Hinweis: Das Leistungsverzeichnis ist als PDF und als ausgefüllte GAEB-Datei einreichen, Angebote nur in Schriftform wäre ausgeschlossen).
Wiążąca jest wyłącznie dokumentacja zamawiającego. Stan: 12.10.2026
Kto dotąd wygrywał u tego zamawiającego
Wszystkie rodzaje zamówień tego zamawiającego — nie tylko ta branża. Miasto kupuje oprogramowanie i wozy strażackie w tym samym dziale zamówień.
| Wykonawca | Udzielone zamówienia | Okres |
|---|---|---|
| Trockenbau München GmbH · Puchheim | 3 | 2006–2010 |
| Lindner AG · Arnstorf | 3 | 2008–2013 |
| Lauer Industrieservice GmbH · Seeheim-Jugenheim | 2 | 2007–2010 |
| Gottschild Automatisierungstechnik GmbH · Hofbieber | 2 | 2009–2010 |
| Proklima GmbH | 2 | 2007–2008 |
Jak często ten zamawiający ogłasza takie zamówienia
Taktyka
Gdy ten zamawiający udzielał zamówień w tej branży, zwykle wpływała tylko jedna oferta. Solidna oferta ma tu realne szanse. (Na podstawie zakończonych udzieleń: 87 — nie dotyczy tego postępowania.)
To postępowanie daje 29 dni między publikacją a terminem — w tym kraju zwykle 32 (mediana z 20 071 postępowań). Typowy okres dla tego rynku.
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