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Cztery (4) używane ciągniki siodłowe wraz z naczepą niskopodwoziową
Vier (4) gebrauchte Sattelzugmaschinen inkl. Tiefbett-Auflieger — tytuł oryginalny
Państwa droga do złożenia oferty
- Termin: 3 listopada 12:00 — zostały 2 dni.
- Ofertę składają Państwo na Vergabemarktplatz (cosinex) — nie u nas i nie e-mailem. ↗ Wymagane bezpłatne konto oferenta na platformie cosinex (zakładane od ręki); oferty przez narzędzie platformy, zwykle wystarcza forma tekstowa — bez podpisu kwalifikowanego. Konto i podpis proszę załatwić najpierw — nie w dniu składania.
- Oferta i dokumenty w języku: niemiecki, angielski.
- Proszę skompletować dokumenty i skorzystać z analizy na tej stronie: wymienia warunki, a przy znanych zaświadczeniach drogę ich uzyskania.
Czego szuka zamawiający
Cztery (4) używane ciągniki siodłowe, w tym naczepy niskopodwoziowe · Zakup czterech używanych ciągników siodłowych, w tym jednej przyczepy niskopodwoziowej każda. Oferta jest podzielona na cztery części, każda z ciągnikiem siodłowym i niskopodwoziową naczepą.
Zamówienie
Rodzaj zamówienia
Clement Co liczby mówią o tym zamawiającym
- W tej branży zamawiający udziela zamówień mniej więcej co 2 mies. (187 zamówień, ostatnio październik 2026) — kolejnego można się spodziewać około grudzień 2026. Ostatnie zamówienie otrzymała firma KOLUMAN MOTORLU ARACLAR A.S.n = 187
- 26% złożonych ofert pochodziło z innych krajów (270 postępowań ze strukturą ofert) — wszyscy oferenci, nie tylko zwycięzcy. Branża: 5%.n = 270
- Cena zwycięskiej oferty wyniosła w medianie 92% wartości szacunkowej (229 zamówień z szacunkiem i wartością) — kalkulacja na poziomie szacunku jest tu zwykle za wysoka. Branża: 71%.n = 229
- 59% zamówień tego zamawiającego trafiło do firm, które już wcześniej tu wygrały (3861 zamówień od 2017, rozłożonych na 1552 firmy). 41% trafiło do nowych firm.n = 3861 udzielonych zamówień od 2017
- 91% złożonych ofert pochodziło od małych i średnich firm (270 postępowań ze strukturą ofert). Branża: 57%.n = 270
Na podstawie udokumentowanych zamówień tego zamawiającego; wartości porównawcze z tej samej branży i kraju. To nie prognoza ani porada prawna. Stan na 31.10.2026.
Dokumentacja przetargowa w skrócie
Najważniejsze z dokumentacji przetargowej, sprawdzone zdanie po zdaniu z dokumentami. Przy ofercie liczą się oryginalne dokumenty.
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GIZ-Vergabeverfahren für vier gebrauchte Sattelzugmaschinen inkl. Tiefbett-Auflieger (Verfahren 10058419)
Der Text behandelt ein Vergabeverfahren der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zur Lieferung von vier gebrauchten Sattelzugmaschinen mit Tiefbett-Aufliegern.
Er beschreibt die Bewerbungsbedingungen nach deutschem Vergaberecht (GWB, VgV), besondere Vertragsbedingungen sowie allgemeine Einkaufsbedingungen.
Der rechtliche und vergabetechnische Blickwinkel ist eindeutig der eines deutschen öffentlichen Auftraggebers; zusätzlich werden Bezüge zur Europäischen Union (u.a. EU-Sanktionen, Geldwäsche-Richtlinie, Dual-Use) und zur Ukraine als Bestimmungsland der Lieferung hergestellt.
Der Bieter muss sein Angebot ausschließlich elektronisch über den GIZ-Vergabemarktplatz (dtvp/cosinex) in Textform einreichen und dabei die vorgegebenen Word-/Excel-Formblätter verwenden.
Beizufügen sind insbesondere: die „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eignung“ (REVISION 1) für Verfahren 10058419, ggf. die Eigenerklärung Bieter- und Arbeitsgemeinschaft (GIZSG043), Unterauftragnehmererklärung (GIZSG044), die Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen (GIZ013), der Fragebogen Exportkontrolle – Teil 1 und, falls zutreffend, Teil 2, das ausgefüllte Leistungsverzeichnis/Preisblatt 10058419 (Los 1–4.xlsx), Datenblätter/technische Beschreibungen der angebotenen Fahrzeuge sowie ein im PDF-Format mit allen Preis- und Leistungsangaben.
Nebenangebote sind nicht zugelassen, Angebote und Korrespondenz müssen grundsätzlich auf Deutsch erfolgen.
Im Begleitschreiben sind Abschlusserklärungen des Bieters zur Unverändertheit der Vergabeunterlagen, zur Bindefrist und zur datenschutzkonformen Datenerhebung abgegeben.
Zu den Eignungs-Mindestanforderungen zählen nach dem Eigenerklärungsformular insbesondere die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit: Unternehmen muss im Leistungsbereich „Lieferung von gebrauchten Sattelzugmaschinen“ in den Jahren 2023–2025 jeweils einen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als 200.000 € erzielt haben, andernfalls werden sie als ungeeignet ausgeschlossen; die GIZ behält sich vor, Nachweise wie testierte Jahresabschlüsse nachzufordern.
Technisch-beruflich ist der Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten zur Lieferung gebrauchter Sattelzugmaschinen im Zeitraum 2023–2025 mittels spezieller Referenzformulare (Anlagen Nr. 1 und 2) zwingend; bei Fehlen dieser Referenzen erfolgt der Ausschluss.
Weiter ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG und Wettbewerbsregistergesetz zu erklären; bei Vorliegen von Ausschlussgründen ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB möglich, muss aber nachgewiesen werden.
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind jeweils eigene Eigenerklärungen abzugeben; bei nicht privilegierten Drittstaaten behält sich die GIZ einen Ausschluss ohne Rechtsschutzmöglichkeit vor.
Pokaż wszystkie (59)
Zum Leistungsumfang regeln besondere Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung u.a.: Lieferung von insgesamt vier gebrauchten Sattelzugmaschinen einschließlich Tiefbett-Auflieger, verteilt auf vier Lose, wobei jedes Los vollständig angeboten werden muss.
Die Lieferklausel lautet DDP (Incoterms 2020), Lieferort innerhalb eines Radius von 200 km um Frankfurt am Main; Bestimmungsland ist die Ukraine, die Ware wird einem dortigen Endnutzer übergeben.
Gewünschtes Lieferdatum ist 45 Kalendertage nach Auftragserteilung (spätestens 01.12.2026); diese Lieferzeit ist ein Ausschlusskriterium – Bieter, die sie nicht erfüllen, werden ausgeschlossen und müssen im Angebot einen konkreten Lieferzeitpunkt nennen.
Pro Position sind Hersteller, Typenbezeichnung, Stück- und Gesamtpreis, Lospreise, Verpackungs- und Versandkosten gemäß Lieferklausel, Zahlungsbedingungen, Lieferfristen sowie Volumen und Gewicht der Sendungen anzugeben.
Zusätzlich ist im Angebot die Verfügbarkeit von Reparatur-, Wartungsleistungen und Ersatzteilen in der Ukraine zu bestätigen und die Anschrift eines dortigen Service-/Vertriebspartners vollständig zu benennen.
Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in den Bewerbungsbedingungen (Absatz 16), der „Ergänzung zu Absatz 16“ und dem Kriterienkatalog 10058419 geregelt.
Die Bewertung erfolgt auf Stückbasis nach einer einfachen Richtwertmethode mit der Kennzahl Z = L/P × 100.000, wobei L die Leistungspunktzahl und P der Preis in Euro je Stück sind.
Der Kriterienkatalog sieht für jedes Los drei bewertete Kriterien vor: Kilometerstand der Zugmaschine (Gewichtung 50 %, Punkte je nach Bandbreite 75.000–400.000 km), Baujahr der Sattelzugmaschine (Gewichtung 30 %, zulässiger Bereich 01/2015–10/2025) und Baujahr des Tiefbett-Aufliegers (Gewichtung 20 %, gleicher Baujahrsbereich).
Fahrzeuge außerhalb der vorgegebenen Kilometer- bzw. Baujahrbandbreiten werden ausgeschlossen.
Aus den losbezogenen Kennzahlen wird losübergreifende das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Kennzahl Z ermittelt; bei absolut gleicher Kennzahl erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag.
Die GIZ behält sich vor, ein Angebot einem anderen Los zuzuordnen, sofern technisch geeignet und mit hoher Kennzahl, und nach den Bewerbungsbedingungen auch bei Verhandlungsverfahren den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Zu Risiken und Besonderheiten zählen zahlreiche vertragliche und vergaberechtliche Regelungen.
Die Zahlungsbedingungen sehen 100 % Vorauszahlung gegen Vorlage einer Vorauszahlungsgarantie nach Muster vor; die Garantie muss von einer erstklassigen, international anerkannten Bank mit mindestens Investment-Grade-Rating (mindestens BBB-/Baa3) in Schriftform mit Briefpapier der Bank kommen oder als indirekte Garantie einer deutschen Bank, andernfalls kann die GIZ vom Vertrag zurücktreten.
Kommt innerhalb von 10 Tagen nach Zuschlag keine angemessene Garantie per Fax/SWIFT bzw. innerhalb weiterer 5 Tage keine Originalurkunde, steht der Auftraggeberin ein Rücktrittsrecht zu.
Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen sehen bei Lieferverzug eine Vertragsstrafe von 0,2 % des Kaufpreises pro Kalendertag (max. 5 %) vor, anrechenbar auf weitergehende Schadensersatzansprüche.
Weitere Risiken ergeben sich aus Embargo- und Sanktionsbestimmungen (Art. 5k, 12g VO (EU) 833/2014, VO (EG) 765/2006), Exportkontrolle und der Pflicht, nur nicht sanktionierte Waren zu liefern; bei Ware aus den einschlägigen Anhängen wird der Endnutzer zur Endnutzervereinbarung verpflichtet, verweigert diese die Unterschrift, kann die GIZ unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Lieferung aus laufender Produktion/Lager, keine anderweitige Verwendung) zurücktreten.
Prüfungsrechte der GIZ (Geschäftspartnerprüfung, Identitätsprüfung, Auskunft über wirtschaftlich Berechtigte, Güteprüfung im Werk des Bieters) und Sanktionen bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex (Vertragsstrafen bis 50.000 € oder in Höhe des zugewandten Vorteils).
Hinsichtlich Nachunternehmern und formalen Besonderheiten vergoldet: Plant der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern, ist für jeden eine eigene Unterauftragnehmererklärung (GIZSG044) mit Beschreibung der Teilleistung einreichen; hat er sie im Teilnahmeantrag nicht benannt, muss er die Eignungsnachweise mit dem Angebot nachholen.
Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und mit einer gesonderten Vereinbarung bevollmächtigen; entsprechende Formblätter sind zu verwenden.
Die Bindefrist des Angebots wird im Begleitschreiben bestätigt; Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz in Textform zu stellen, wobei keine gesonderte „Fragenfrist“ im zitierten Text steht, aber ein Hinweis, sich laufend über neue Antworten zu informieren.
Eine Ortsbesichtigung wird im vorliegenden Auszug nicht erwähnt; ist eine Güteprüfung im Werk des Auftragnehmers ausdrücklich vorgesehen, deren Termin mindestens zwei Wochen vorher mitgeteilt ist und für die Auftragnehmer Personal, Messgeräte, Betriebsstoffe und Energie kostenlos bereitstellt.
Dokumente müssen grundsätzlich nicht handschriftlich unterschrieben, sondern in Textform durch Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten (§ 126b BGB) versehen werden, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes verlangt ist.
Zu möglichen Widersprüchen oder Rangfragen innerhalb der Unterlagen wird in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen klargestellt, dass im späteren Vertrag allein die dort genannte Reihenfolge gilt: (1) Auftragsschreiben/Bestellung samt Anlagen oder Werklieferungsvertrag, (2) technisches Angebot, (3) AEB, (4) Verhaltenskodex, (5) Versandinstruktionen, (6) VOL/B.
Bei Widersprüchen zwischen Unterlagen ist diese Rangfolge maßgeblich.
Ergänzungen zu Absatz 16 der Bewerbungsbedingungen (Zuschlagskriterien) präzisieren die Bewertungsmethode; diese ergänzenden Dokumente sind als verbindliche Konkretisierung der allgemeinen Bewerbungsbedingungen zu verstehen.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zunächst zu Sicherheiten: In den „Besonderen Vertragsbedingungen“ ist ausdrücklich geregelt, dass 100 % des Auftragswertes als Vorauszahlung geleistet werden, aber nur gegen Vorlage einer Vorauszahlungsgarantie einer erstklassigen, international anerkannten Bank mit mindestens Investment-Grade-Rating (mindestens BBB-/Baa3).
Die Garantie muss dem beigefügten Muster „Vorauszahlungsgarantie“ entsprechen und in Schriftform vorgelegt werden.
Sie ist in Höhe der geleisteten Anzahlung zu stellen; sie muss der GIZ innerhalb von 10 Tagen nach Zuschlagserteilung nachweislich zugehen, andernfalls behält sich die GIZ ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor.
Weitere Sicherheiten wie Bietungsgarantie/Bietersicherheit, Vertragserfüllungs‐ oder Mängel-/Gewährleistungsbürgschaft sind in den vorliegenden Auszügen nicht vorgesehen oder nicht erwähnt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern (Sub-/Unterauftragnehmern, Nachunternehmern): Solche sind grundsätzlich erlaubt.
Das Angebotsformular enthält eine explizite Abfrage, ob Unterauftragnehmer eingesetzt werden.
Ist ihr Einsatz geplant, müssen sie mit Firma und Leistungsinhalt im Angebot benannt werden, und es ist für jeden Unterauftragnehmer eine gesonderte „GIZSG044 Unterauftragnehmererklärung“ einreichen.
Darin sind die konkret übernommenen Teilleistungen zu beschreiben und es wird erklärt, dass die Ressourcen des Unterauftragnehmers (Know-how, Personal, Technik) zur Verfügung stehen.
Soweit Unterauftragnehmer für Eignungsnachweise herangezogen werden, müssen sie die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eignung separat ausfüllen.
Eine bestimmte Obergrenze für den Unterauftragnehmeranteil oder ein Verbot einzelner Teilleistungen für Unterauftragnehmer ist den vorliegenden Textauszügen nicht zu entnehmen; zu beachten sind aber die Russland-Sanktionsvorgaben (z.B. keine russlandbezogenen Unterauftragnehmer mit >10 % Auftragswert).
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zur Ortsbesichtigung: In den vorliegenden Vergabe- und Vertragsbedingungen findet sich kein Hinweis auf eine Ortsbesichtigung, weder im Sinne einer Besichtigung eines Einsatzortes in der Ukraine noch einer sonstigen Örtlichkeit.
Es werden zwar Güteprüfungen im Werk des Auftragnehmers beschrieben (Prüfung der Fahrzeuge vor Lieferung), dies sind jedoch Abnahme-/Qualitätsprüfungen nach Zuschlag, keine optionalen Ortsbesichtigungen vor Angebotsabgabe.
Eine Pflichtteilnahme an einer Ortsbesichtigung ist daher nach dem vorliegenden Text nicht vorgesehen oder jedenfalls nicht genannt.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache und fremdsprachigen Nachweisen: In den „Bewerbungsbedingungen VgV“ ist festgelegt, dass Angebote, alle abgegebenen Erklärungen und die weitere Korrespondenz grundsätzlich in deutscher Sprache einreichen sind, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist.
Für amtliche Schriftstücke in anderer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden; andernfalls bleiben fremdsprachige Dokumente unberücksichtigt, es sei denn, die GIZ hat vorab in Textform ausdrücklich zugestimmt, dass diese in Originalsprache eingereicht werden dürfen.
Ergänzend ist bei der Identitäts- bzw. Registerprüfung geregelt, dass für amtliche Schriftstücke in anderen Sprachen Übersetzungen in Deutsch oder Englisch vorzulegen sind.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist des Angebots und zur Frist für Bieterfragen: In den zitierten Abschnitten werden Bieterfragen geregelt (Einreichung ausschließlich über den GIZ-Vergabemarktplatz, Veröffentlichung der Antworten dort; Pflicht des Bieters, sich dort laufend zu informieren).
Eine konkrete Endfrist für das Stellen von Bieterfragen (z.B. X Tage vor Ablauf der Angebotsfrist) wird in den hier wiedergegebenen Passagen nicht genannt; sie könnte im nicht zitierten Aufforderungsschreiben (GIZSG032) oder im Begleitschreiben konkretisiert sein.
Die Eigenerklärung zum Angebot enthält nur die Bestätigung, dass der Bieter „sich für die Dauer der genannten Bindefrist gebunden hält“, ohne in den Auszügen ein Datum oder eine Anzahl von Kalendertagen zu nennen.
Die konkrete Bindefrist und eine eventuelle Frist für Bieterfragen sind also den vorliegenden Textteilen nicht zu entnehmen und müssen den vollständigen Vergabeunterlagen (insbesondere Aufforderung zur Angebotsabgabe / Vergabemarktplatz) entnommen werden.
Weitere Angaben
Die Unterlagen stammen von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zu einem Vergabeverfahren nach deutschem Vergaberecht (GWB/VgV) für eine Lieferung nach Ukraine.
Der rechtliche und verfahrensmäßige Standpunkt ist eindeutig der eines deutschen öffentlichen Auftraggebers; als Einsatz- bzw. Bestimmungsland wird die Ukraine genannt, außerdem werden u.a. EU-Sanktionen (Russland, Belarus, Krim, Ostukraine) angesprochen.
Wiążąca jest wyłącznie dokumentacja zamawiającego. Stan: 28.10.2026
Co należy wykazać — warunki udziału
Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen - Der Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der je… czytaj całośćzwiń
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzprojekte - Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens zwei Referenzprojekte nachweisen können, die die unten stehenden Voraussetzungen erfüllen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen. A… czytaj całośćzwiń
Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen - Der Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der je… czytaj całośćzwiń
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzprojekte - Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens zwei Referenzprojekte nachweisen können, die die unten stehenden Voraussetzungen erfüllen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen. A… czytaj całośćzwiń
Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen - Der Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der je… czytaj całośćzwiń
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzprojekte - Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens zwei Referenzprojekte nachweisen können, die die unten stehenden Voraussetzungen erfüllen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen. A… czytaj całośćzwiń
Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen - Der Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der je… czytaj całośćzwiń
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzprojekte - Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens zwei Referenzprojekte nachweisen können, die die unten stehenden Voraussetzungen erfüllen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen. A… czytaj całośćzwiń
Dokumenty zamówienia — pobieranie bezpośrednie
Kto dotąd wygrywał u tego zamawiającego
Wszystkie rodzaje zamówień tego zamawiającego — nie tylko ta branża. Miasto kupuje oprogramowanie i wozy strażackie w tym samym dziale zamówień.
| Wykonawca | Udzielone zamówienia | Okres |
|---|---|---|
| GFA Consulting Group GmbH | 376 | 2010–2026 |
| GOPA Consultants | 118 | 2010–2026 |
| GOPA Worldwide Consultants GmbH · Bad Homburg v. d. Höhe | 73 | 2018–2026 |
| AFC Agriculture and Finance Consultants GmbH · Bonn | 59 | 2017–2026 |
| AMBERO Consulting Gesellschaft mbH · Kronberg im Taunus | 46 | 2016–2026 |
Jak często ten zamawiający ogłasza takie zamówienia
Taktyka
Gdy ten zamawiający udzielał zamówień w tej branży, zwykle wpływały tylko jedna lub dwie oferty. Solidna oferta ma tu realne szanse. (Na podstawie zakończonych udzieleń: 204 — nie dotyczy tego postępowania.)
To postępowanie daje 7 dni między publikacją a terminem — w tym kraju zwykle 32 (mediana z 20 071 postępowań). Znacznie krócej niż zwykle: liczy się pierwszy tydzień.
Oferenci zagraniczni
W kategorii Niemcy · Pojazdy i środki transportu firmy zagraniczne wygrały 456 zamówień w ciągu 3 lat (z 37 968 odnotowanych) — głównie: Polska, Austria, Czechy.
Język oferty: Niemiecki, Angielski.
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