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Konserwacja IBM CM
IBM CM Wartung — tytuł oryginalny
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IB CM Maintenance · IBM Content Manager i licencje IBM Content Collector
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Clement Co liczby mówią o tym zamawiającym
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- 46% zamówień tego zamawiającego trafiło do firm, które już wcześniej tu wygrały (135 zamówień od 2018, rozłożonych na 74 firmy). 54% trafiło do nowych firm.n = 135 udzielonych zamówień od 2018
- Mediana: 2 ofert na postępowanie (130 postępowań z liczbą ofert); w 43% został jeden oferent. Branża: mediana 2 oferty.n = 130
- W 11 postępowaniach z ustrukturyzowanymi warunkami udziału zamawiający najczęściej wymagał: Wpis do rejestru handlowego (10 z 11), Ubezpieczenie OC zawodowej (10 z 11), Referencje: usługi (7 z 11), Zarządzanie jakością (5 z 11).n = 11
- 4% zamówień trafiło do firm z zagranicy (135 zamówień ze znanym krajem wykonawcy). Średnia branżowa: 3%.n = 135
Na podstawie udokumentowanych zamówień tego zamawiającego; wartości porównawcze z tej samej branży i kraju. To nie prognoza ani porada prawna. Stan na 01.11.2026.
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Vergabeunterlagen „2026-102-SL | IBM CM Wartung“ – Überblick
Das Dokumentenpaket beschreibt ein europaweites offenes Vergabeverfahren einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (AOK Niedersachsen) zur Verlängerung des Support- und Wartungsvertrages für IBM Content Manager und IBM Content Collector.
Der rechtliche Rahmen ist deutsches Vergaberecht (VgV, GWB, VOL/B) mit Bezügen zu EU-Recht (z.B. DS-GVO, Russland-Sanktionen, EU-Verordnung 833/2014) und vereinzelt zu US-Exportkontrolle (Hinweis im EVB-IT-Pflegevertrag).
Die Perspektive ist eindeutig die des deutschen öffentlichen Auftraggebers, der Leistungen überwiegend remote aus Deutschland (Standort Hannover/Vahrenwald) erbringen lässt und dabei europäische und nationale Regelwerke berücksichtigen.
Wie in den Unterlagen erläutert, muss das Angebot zwingend über die Plattform DTVP und ausschließlich mit dem Bietertool abgegeben werden; eine andere Einreichungsform (Post, Fax, E-Mail, Bote, Kommunikationsbereich der Plattform) führt zum Ausschluss.
Die Angebotsform wird durch Anlage C01 vorgegeben, deren Nichtverwendung dazu führt, dass das Angebot als nicht abgegeben gilt.
Eine Angebots-Checkliste in C01 schreibt u.a. vor, dass die Eigenerklärung zur Eignung (C02), die Eigenerklärung Russland-Sanktion (B08), ein Handelsregisterauszug (max. 6 Monate alt), der Nachweis bzw. eine Verpflichtungserklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, der ausgefüllte Kriterienkatalog (A01) sowie weitere Angebotsdokumente wie Preisblatt (B03), Vertrag (B01), Unternehmensangaben (B09), etwaige Bietergemeinschaftserklärung (B05), Dritt-/Nachunternehmerverzeichnis (B06/B07), Referenzen und Datenschutzunterlagen (B10/B10a) beizufügen sind.
Hinsichtlich der Eignungs-Mindestanforderungen wird – wie dargestellt – auf die Vergabebekanntmachung und Anlage A01 (Kriterienkatalog) verwiesen; dort sind die konkreten Anforderungen an fachliche, technische, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit definiert.
Als vorläufiger Nachweis akzeptiert die Auftraggeberin eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), in der nur Abschnitt α von Teil IV auszufüllen ist, jedoch muss die „echten“ Eignungsnachweise später nachgereicht werden, wenn der Bieter nach Wertung auf Rang 1 oder 2 liegt.
Die Unterlagen enthalten außerdem umfangreiche Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, zu Mindestlohn, Arbeitnehmerentsendung, Schwarzarbeit, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards (Anlage C02/C03).
Als Eignungs-Mindestanforderung zur Versicherung ist ausdrücklich eine Betriebshaftpflicht mit Deckungssummen von 1.000.000 EUR für Personen-/Sachschäden und 500.000 EUR für Vermögensschäden genannt; alternativ ist eine bindende Verpflichtung zur Einrichtung dieser Versicherung binnen 14 Tage nach Zuschlag ausreichend.
Zum Leistungsumfang wird ausgeführt, dass Gegenstand die Verlängerung des Support- und Wartungsvertrages für IBM Content Manager und IBM Content Collector Lizenzen ist, mit Detailbeschreibung in Anlage B02.
Pokaż wszystkie (69)
Wie dargestellt, wird ein EVB-IT Pflege S-Vertrag (Anlage B01, Langfassung) abgeschlossen, der u.a. die Überlassung neuer Programmstände, Störungsbeseitigung und ggf. Hotline-/sonstige Pflegeleistungen regeln.
Die Laufzeit beginnt am 01.01.2027 und beträgt fest 24 Monate; Pflegeleistungen sind für diesen Zeitraum zu erbringen.
Mengen- und Detailanforderungen (z.B. Anzahl Lizenzen, Servicezeiten, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten) sind über B02 und die ausgefüllten Felder im Pflegevertrag konkretisiert.
Zu Zuschlagskriterien und deren Gewichtung wird festgelegt, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 127 GWB erteilt wird; nähere Gewichtungen (etwa Punkteverteilung Preis/Qualität) sind dem Kriterienkatalog A01 zu entnehmen.
Wie beschrieben, wird ein Angebot als ungewöhnlich niedrig gewertet, wenn der wertungsrelevante Preis mindestens 20 % unter dem nächstschlechteren Angebot oder unter dem Marktpreis liegt; dann ist der Bieter zur Aufklärung verpflichtet (vollständige Kalkulation oder Wirtschaftsprüferbestätigung).
Bleiben Zweifel, wird das Angebot abgelehnt; Nachforderungen sind in der Auskömmlichkeitsprüfung ausgeschlossen.
Die Angebotsfrist endet am 26.11.2026 um 12:00 Uhr MEZ, die Zuschlags- und Bindefrist am 28.12.2026; innerhalb der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden, eine Verlängerung der Bindefrist kann erbeten werden.
Darüber hinaus bestehen zahlreiche außerordentliche Kündigungsrechte, u.a. bei Verstößen gegen Wettbewerbsrecht, Mindestlohn- oder LkSG-Vorgaben, unzulässigem Einsatz von Nachunternehmern oder wiederholten Datenschutzverstößen.
Fristen für Fragen sind so ausgestaltet, dass Bieterfragen ausschließlich per Formblatt B04 über DTVP bis zum fünften Werktag vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden müssen; Telefone Auskünfte sind unverbindlich.
Eine Ortsbesichtigung wird nicht explizit vorgesehen, da die Leistung im Grundsatz remote erbracht wird.
Hinsichtlich möglicher Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen wird deutlich gemacht, dass die zum Ablauf der Angebotsfrist aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen maßgeblich ist; Änderungen oder Ergänzungen durch den Bieter (einschließlich eigener AGB oder Vertragsänderungen über die Eintragung des Vertragspartners hinaus) gelten als Änderungen der Vergabeunterlagen und führen gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss.
Bei Unklarheiten müssen Bieter Fragen stellen; die Auftraggeberin kann Fragen redaktionell bearbeiten und beantwortet sie gesammelt über die Plattform, wobei Rückschlüsse auf den Fragesteller ausgeschlossen werden sollen.
Kommt es zu Korrekturen, sind die über DTVP bereitgestellten, jeweils letzten Fassungen (insbesondere von A01, B01–B11, C01–C03) maßgeblich; abweichende interne Entwürfe oder frühere Versionen haben keine Geltung.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Wird eine Haftpflichtversicherung verlangt? Wenn ja: welche Art und welche Deckungssummen?
Zunächst zu den Vorgaben zur Haftpflichtversicherung: Es wird ausdrücklich eine Betriebshaftpflichtversicherung verlangt.
Im Angebotsformblatt C01 (Checkliste, Punkt 4) wird als Eignungsnachweis ein „Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen‐ und Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 EUR“ gefordert, etwa durch Kopie der Police oder Bestätigung des Versicherers.
Alternativ kann der Bieter eine unterzeichnete Eigenerklärung einreichen, mit der er sich verpflichtet, im Zuschlagsfall innerhalb von 14 Tagen eine entsprechend ausgestaltete Versicherung abschließen und nachweisen.
Auch verpflichtet sich der Bieter, den Versicherungsschutz im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
Im Pflegevertrag selbst ist ergänzt „Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 17 EVB‐IT Pflege S‐AGB“ vereinbart.
Werden Referenzen verlangt? Wenn ja: wie viele, aus welchem Zeitraum und mit welcher Mindestgröße?
Zu Referenzen: In der Angebots‐Checkliste (C01, Punkt b) ist „11 Referenzen – Eigene Anlage“ als mit dem Angebot beizufügender Bestandteil genannt.
Das bedeutet, dass Referenzen verlangt werden und in einer eigenen Anlage einreichen sind.
Konkrete Anforderungen wie Anzahl der Referenzen, Referenzzeitraum oder Mindestauftragsvolumen werden in den vorliegenden Textauszügen aber nicht näher spezifiziert; solche Details stehen typischerweise im Kriterienkatalog Anlage A01 oder der Bekanntmachung, die hier nicht im Detail wiedergegeben sind.
Wird ein Eintrag im Handels- oder Berufsregister verlangt? Wenn ja: welcher Nachweis und wie aktuell?
Hinsichtlich Handels‐ oder Berufsregistereintrag wird ein Eintrag im Handelsregister vorausgesetzt.
So ist in der Checkliste ausdrücklich ein „Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)“ als eigene Anlage zu den Angebotsunterlagen gefordert.
Außerdem verlangt Anlage B09 „Unternehmensangaben“ die Angabe von Registergericht und Registernummer.
Daraus ergibt sich, dass ein aktueller Handelsregisterauszug (maximal 6 Monate alt) als formeller Nachweis für den Registereintrag mit dem Angebot vorgelegt ist.
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zu Sicherheiten (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs‐ oder Mängelbürgschaft) enthalten die vorgelegten Vergabeunterlagen und der Pflegevertrag keine Regelung, die eine solche Sicherheit ausdrücklich fordert.
Es werden zwar Vertragsstrafen, Haftungsobergrenzen, Regressmöglichkeiten und Anforderungen an Versicherungen sowie an die Einhaltung des Bundestariftreuegesetzes geregelt, aber keine gesonderten Sicherheitsleistungen wie Bid Bonds oder Performance Bonds in bestimmter Höhe und Frist.
Nach dem vorliegenden Text sind daher keine zusätzlichen Sicherheiten im Sinne von Bietersicherheiten, Vertragserfüllungs‐ oder Mängelbürgschaften verlangt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Schließlich zu Nachunternehmern: Der Einsatz von Nachunternehmern ist ausdrücklich erlaubt, aber an bestimmte Grenzen und Nachweispflichten geknüpft.
In den Verfahrensbedingungen (Abschnitt A, Ziff. 4 d) „Einsatz von Nachunternehmen“) heißt es, dass Nachunternehmen mit Zustimmung der Auftraggeberin eingesetzt werden dürfen.
Wenn der Bieter die Nachunternehmer bereits mit dem Angebot in Anlage B06 („Dritt‐ und Nachunternehmerverzeichnis“) benennt, gilt diese Zustimmung im Zuschlagsfall als erteilt.
Nachunternehmer sind definiert als Unternehmen, die wesentlichen Teilleistungen des Auftragsgegenstandes erbringen (auch nicht bloß Lieferanten/Hilfskräfte); der Zuschlagsempfänger haftet in jedem Fall als Generalunternehmer.
Auch muss – wie in Anlage B06 und B07 dargestellt – Drittunternehmen zur Eignungsleihe und Nachunternehmer je mit Name, Anschrift, Art und Umfang der Leistung angegeben werden, und es ist eine „Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers“ (Anlage B07) beizufügen, in der diese bestätigt, dem Bieter im Auftragsfall mit den erforderlichen Mitteln, Fähigkeiten und Kapazitäten zur Verfügung zu stehen.
Ergänzend verpflichtet der Auftragnehmer sich im Vertrag (Ziff. 16.8) dazu, die Einhaltung des Bundestariftreuegesetzes auch bei Nachunternehmern und etwaigen Verleihern sicherzustellen und zu dokumentieren.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
In Bezug auf eine etwaige Ortsbesichtigung enthält der Text Angaben zur Leistungserbringung: Die Wartungsleistungen finden grundsätzlich remote statt, bei besonderem Bedarf kann eine Leistungserbringung vor Ort am Standort des Auftraggebers in Hannover‐Vahrenwald vereinbart werden.
Es werden aber keinerlei Regelungen zu einer förmlichen Ortsbesichtigung im Rahmen des Vergabeverfahrens getroffen; insbesondere findet sich kein Hinweis auf einen Besichtigungstermin, keine Pflicht zur Teilnahme und keine terminliche Festlegung für eine solche Ortsbegehung.
Damit lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen weder das Bestehen einer Ortsbesichtigung noch eine Teilnahmeverpflichtung ableiten.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache der Angebote und Nachweise wird das Verfahren sehr klar geregelt.
Die Verfahrenssprache ist ausschließlich Deutsch, und das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Zugleich wird aber festgelegt, dass Eignungsnachweise in englischer Sprache akzeptiert werden.
Somit sind fremdsprachige Nachweise zulässig, aber nur in Englisch; andere Sprachen werden im Text nicht als zulässig genannt.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Hinsichtlich Bindefrist und Fristen für Bieterfragen enthält der Text präzise Vorgaben.
Die Angebotsfrist endet am 26.11.2026 um 12:00 Uhr MEZ und die Zuschlags- und Bindefrist endet am 28.12.2026; die Bieter sind bis zum Ablauf dieser Bindefrist an ihr Angebot gebunden.
Für Bieterfragen gilt, dass die Auftraggeberin grundsätzlich alle Fragen beantwortet, die formgerecht mit dem Formblatt B04 bis zum fünften Werktag vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen.
Solche Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabeportals an die Zentrale Vergabestelle zu richten; telefonische Auskünfte sind ausdrücklich ausgeschlossen und verspätete oder nicht formgerechte Fragen können unbeantwortet bleiben.
Werden Vertragsstrafen vereinbart? Wenn ja: in welcher Höhe und mit welcher Obergrenze?
Zu Vertragsstrafen finden sich mehrere einschlägige Regelungen, insbesondere im Pflegevertrag S (Anlage B01).
So werden, wie beschrieben, Vertragsstrafen für Informationssicherheitsverstöße vereinbart: Wenn der Auftragnehmer die Anforderungen der Anlage B11 zur Informationssicherheit nicht oder mangelhaft erfüllt, kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe als pauschalierten Schadensersatz geltend machen.
Die konkrete Höhe beträgt 0,2 % des vergaberechtlichen Auftragswertes für jeden Kalendertag, an dem die geschuldete Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht wird.
Zusätzlich ist die Gesamthöhe der Vertragsstrafen in diesem Zusammenhang auf maximum 5 % des vergaberechtlichen Auftragswertes begrenzt.
Weitere Angaben
Der Text behandelt die Vergabeunterlagen und den EVB‐IT‐Pflegevertrag S für die Ausschreibung „2026‐102‐SL | IBM CM Wartung“ der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen.
Es geht um die Durchführung eines europaweiten offenen Vergabeverfahrens nach deutschem Vergaberecht (GWB, VgV, MiLoG, Bundestariftreuegesetz etc.) sowie um die vertraglichen Bedingungen für Support‐ und Wartungsleistungen für IBM Content Manager/Collector.
Der Bezugspunkt ist eindeutig Deutschland (deutsches Recht, deutsche öffentliche Auftraggeberin, deutsches Wettbewerbs‐ und Registerrecht); andere Länder werden nur mittelbar über EU-Regelungen erwähnt.
Vergabeunterlagen AOK Niedersachsen – IBM Content Manager Wartung (2026-102-SL)
Die Texte betreffen ein europaweites offenes Vergabeverfahren einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (AOK Niedersachsen) zur Wartung des IBM Content Manager / Content Collector.
Die Perspektive ist eindeutig deutsch: Es wird auf deutsche Gesetze (GWB, VgV, VOL/B, Bundestariftreuegesetz, BSI-KritisV, MiLoG usw.) und EU-Recht Bezug genommen, die Auftraggeberin ist in Deutschland ansässig, und die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Andere Länder werden nur mittelbar über EU-Verordnungen und internationale Übereinkommen erwähnt; ausschlaggebend ist aber der deutsche vergaberechtliche Rahmen.
Wie ausdrücklich ausgeführt, müssen die Angebotsunterlagen über das Bietertool des Deutschen Vergabeportals eingereicht werden; Angebote auf anderen Wegen werden zwingend ausgeschlossen.
Wiążąca jest wyłącznie dokumentacja zamawiającego. Stan: 28.10.2026
Co należy wykazać — warunki udziału
Dokumenty zamówienia — pobieranie bezpośrednie
Kto dotąd wygrywał u tego zamawiającego
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| Binect GmbH · Weiterstadt | 5 | 2024–2025 |
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