Friedrich & ClementBETA

Umowa ramowa iBS II

Rahmenvereinbarung iBS II

Niemcy · Frankfurt Main · jak tu składać oferty →

Twoja droga do złożenia oferty

  1. Termin składania wniosków o dopuszczenie do udziału: 9 października 11:00 — zostało 1 dzień. Postępowanie dwuetapowe: do tego terminu składa się wniosek o dopuszczenie do udziału (dokumenty potwierdzające spełnienie warunków). Ofertę składają tylko wykonawcy zaproszeni po kwalifikacji.
  2. Miejsce składania wskazano w ogłoszeniu (link po prawej).
  3. Oferta i dokumenty w języku: DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU.
  4. Skompletuj dokumenty — skorzystaj z analizy wyżej: wymienia warunki, a przy znanych zaświadczeniach drogę ich uzyskania.
Zestawione automatycznie z ogłoszenia i dokumentacji — bez gwarancji; wiążące jest brzmienie postępowania.

Clement Co liczby mówią o tym zamawiającym

  • Cena zwycięskiej oferty wyniosła w medianie 150% wartości szacunkowej (9 zamówień z szacunkiem i wartością) — kalkulacja na poziomie szacunku jest tu zwykle za niska. Branża: 71%.n = 9
  • 85% zamówień tego zamawiającego trafiło do firm, które już wcześniej tu wygrały (7828 zamówień od 2024, rozłożonych na 1144 firm). To wyraźnie więcej niż norma branżowa (50%) — nowi wykonawcy mają tu trudniej niż gdzie indziej.n = 7828 udzielonych zamówień od 2024
  • Mediana: 2 ofert na postępowanie (7754 postępowań z liczbą ofert); w 47% został jeden oferent. Branża: mediana 2 ofert.n = 7754
  • W 317 postępowaniach z ustrukturyzowanymi warunkami udziału zamawiający najczęściej wymagał: Wymagane bezpieczeństwo dostaw (309 z 317), Personel techniczny do realizacji (10 z 317), Wpis do rejestru zawodowego (5 z 317), Wpis do rejestru handlowego (5 z 317).n = 317
  • 2% zamówień trafiło do firm z zagranicy (7828 zamówień ze znanym krajem wykonawcy). Średnia branżowa: 1%.n = 7828

Na podstawie udokumentowanych zamówień tego zamawiającego; wartości porównawcze z tej samej branży i kraju. To nie prognoza ani porada prawna. Stan na 08.10.2026.

Clement
Gdy ostatnio rozstrzygano tu porównywalne zamówienia, na stole leżała zwykle jedna oferta — solidna oferta ma realne szanse.
Referencje i zaświadczenia z Twojego kraju liczą się w całej UE pełnoprawnie — po to jest europejskie prawo zamówień.

Oferenci zagraniczni

W kategorii Niemcy · Pojazdy i środki transportu firmy zagraniczne wygrały 449 zamówień w ciągu 3 lat (z 37 591 odnotowanych) — głównie z Polska, Austria, Czechy.

Język oferty: DEU.

Typowa konkurencja: mediana 1 (z 1252 zamówień).

Zmierzone na powiązanych danych o udzieleniach; zagraniczni zwycięzcy działający przez lokalną spółkę liczą się jako krajowi — realny udział jest wyższy.

Czego szuka zamawiający

Streszczenie po polsku jest w przygotowaniu. Poniższy opis urzędowy jest w języku oryginału (DE).

Pokaż oryginalny opis (DE)

Rahmenvereinbarung iBS II · Das integrierte Bediensystem (iBS) ist ein Teilsystem des integrierten Leit- und Bediensystems (iLBS) und beinhaltet u.a. die zentralen Dienste des iBS (iBS-Z), gemäß der Redundanzregelung 2 integrierte Bedienplätze (iBP), die Referenzbildfunktion (RBF), die iBS-Kommunikation (iBS-Kom) sowie die iBS-ZKonsole. Das Teilsystem iBS ist über standardisierte Schnittstellen mit anderen Teilsystemen des iLBS verbunden und ermöglicht dadurch die Bedienung von integrierten Unterzentralen (iUZ) mit ESTW/DSTW. · Das Transfernetz ist Bestandteil des Systems iLBS und realisiert die Kommunikation zwischen sämtlichen Transfernetz-Teilnehmern (z. B. iBS-Z, iLBS-ZE und zentralem Verzeichnisdienst) im Gesamtsystem iLBS bis zur Vermittlungsschicht (Network Layer, OSI Schicht 3). Hierunter fallen nicht: VPN-LSTGateway-Module, sämtliche Bestandteile des Transportnetzes, der Empfänger des Zeitnormals (z. B. DCF-77) oder der Middleware-Broker. (einschließlich aller Systemkomponenten für Redundanzen). Die Komponenten werden somit sowohl am Standort des Stellwerks (TSO oder Bestandsstellwerk) als auch an den Standorten der einzelnen iBS, der BSO, eingesetzt. · Bestandteil des iLBS ist ein Netzwerk aus Broker-Servern, über das die Komponenten und Teilsysteme miteinander kommunizieren. (über Advanced Message Queuing Protocol (AMQP)). (einschließlich aller Systemkomponenten für Redundanzen). Die Broker kommen somit in den, Standorten iBS und LMC zum Einsatz. An jedem Standort wird immer ein Brokerpaar (redundante Ausführung) benötigt. Die Broker nutzen das Protokoll AMQP bzw.Red Hat JBoss Enterprise Application Plattform (JBoss EAP) als Plattform. Für die Hardware sind je physischer Broker-Instanz im Rechnerschrank je 2HE im 19 Zoll-Gestell vorgesehen. Die Einbautiefe von 700 mm darf nicht überschritten werden. Die Kühlung der Broker muss von der Frontseite erfolgen. (siehe auch Lastenheft Systemvorgaben DiB-0454). Bei dem lokalen Verzeichnisdienst handelt es sich um eine lokale Replik des Zentralen Verzeichnisdienstes, der funktional auf Lesezugriff beschränkt ist; dient als zentrale Quelle übergeordneter Informationen wie z.B. Netzwerkadressen, Bedienrelationen, Benutzerdaten und Rollen. (einschließlich aller Systemkomponenten für Redundanzen) Der lokale Verzeichnisdienst befindet sich an den iBSStandorten (BSO) und hat über das Transfernetz eine Verbindung zum zentralen Verzeichnisdienst im LMC. Aufgabe des ZVD ist die Verwaltung und Regelung von Zugriffsrechten innerhalb des iLBS. · Die Betriebsführung für den Zentralen Verzeichnisdienst und das Transfernetz (Übertragungssystem bestehend aus Transfernetzrouter, Broker, etc.) umfasst organisatorische, technische und dokumentierende Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Testsysteme für geplante Tests nutzbar zu halten. Diese Systeme sind bereits in der ITU vorhanden. Eine Beschaffung der Komponenten ist nicht vorgesehen. Die Betriebsführung produktiver Systeme ist ausgeschlossen. · Die Betriebsführung für die Zentrale Lenkplanverwaltung umfasst organisatorische, technische und dokumentierende Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Testsysteme für geplante Tests nutzbar zu halten. Dieses System ist bereits in der ITU vorhanden. Eine Beschaffung der Komponente ist nicht vorgesehen. Die Betriebsführung produktiver Systeme ist ausgeschlossen.

Opis w brzmieniu ogłoszenia (DE).

Co musisz wykazać — warunki udziału

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Wymagane bezpieczeństwo dostaw
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicher… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auc
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Wymagane bezpieczeństwo dostaw
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärun… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagement… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 1 bis 3 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen ein Leit- und Bediensystem eines elektronischen oder digitalen Stellwerkes für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicher… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auc
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärun… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagement… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 1 bis 3 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen ein Leit- und Bediensystem eines elektronischen oder digitalen Stellwerkes für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicher… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auc
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärun… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagement… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 1 bis 3 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen ein Leit- und Bediensystem eines elektronischen oder digitalen Stellwerkes für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicher… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auc
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärun… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 4 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen eine Zuglenkung für ein elektronisches oder digitales Stellwerk für AG des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicher… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auc
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärun… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
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