Friedrich & ClementBETA

Framework agreement iBS II

Rahmenvereinbarung iBS II

Germany · Frankfurt Main · how to bid here →

Your path to submission

  1. Deadline for requests to participate: 9 October at 11:00 — 1 day left. Two-stage procedure: by this deadline you submit a request to participate (proof of eligibility). Only shortlisted firms are then invited to submit a tender.
  2. The submission point is stated in the notice (link on the right).
  3. Offer and evidence in: DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU.
  4. Collect your evidence — use the eligibility analysis above: it lists the requirements and, for known certificates, how to get them.
Compiled automatically from notice and documents — no guarantee; the procedure's wording is binding.

Clement What the numbers say about this buyer

  • The award came in at a median 150% of the estimated value (9 awards with both estimate and value) — pricing at the estimate is usually too low here. Sector: 71%.n = 9
  • 85% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (7,828 awards since 2024, spread over 1,144 companies). That is well above the sector norm (50%) — newcomers have a harder time here than elsewhere.n = 7,828 awards since 2024
  • The median procedure drew 2 bids (7,754 procedures with a bid count); 47% ended with a single bidder. Sector: median 2 bids.n = 7,754
  • Across 317 procedures with structured selection criteria, this buyer most often required: Security of supply required (309 of 317), Technical staff for execution (10 of 317), Professional register enrolment (5 of 317), Trade register enrolment (5 of 317).n = 317
  • 2% of awards went to companies from abroad (7,828 awards with a known winner country). Sector average: 1%.n = 7,828

From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 08/10/2026.

Clement
When comparable contracts were last awarded here, usually just a single offer was on the table — a solid bid has real chances.
References and certificates from your home country count fully across the EU — that is what European procurement law is for.

Foreign bidders

In Germany · Transport equipment, 449 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 37,591 recorded awards) — mostly from Poland, Austria, Czechia.

Submission language: DEU.

Typical field: median 1 (from 1,252 awards).

Measured from linked award data; foreign winners bidding through a local subsidiary count as domestic — the true share is higher.

What the buyer is looking for

The integrated operating system (iBS) is a subsystem of the integrated control and operating system (iLBS) and includes, among other things, the central services of the iBS (iBS-Z), in accordance with the redundancy regulation 2 integrated operating stations (iBP), the reference image function (RBF), the iBS communication (iBS-Kom) and the iBS-Z console. The iBS subsystem is connected to other subsystems of the iLBS via standardized interfaces and thus enables the operation of integrated sub-central units (iUZ) with ESTW/DSTW. · The transfer network is part of the iLBS system and implements communication between all transfer network participants (e.g. iBS-Z, iLBS-ZE and central directory service) in the overall iLBS system up to the network layer (OSI layer 3). This does not include: VPN LSTGateway modules, all components of the transport network, the receivers of the time standard (e.g.…

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… DCF-77) or the middleware brokers. (including all system components for redundancies). The components are thus used both at the location of the signal box (TSO or existing signal box) and at the locations of the individual iBS, the BSO. Part of the iLBS is a network of broker servers through which the components and subsystems communicate with each other. (via Advanced Message Queuing Protocol (AMQP)). (including all system components for redundancies). The brokers are thus used in the iBS and LMC locations. A pair of brokers (redundant execution) is always required at each location. The brokers use the protocol AMQP or Red Hat JBoss Enterprise Application Platform (JBoss EAP) as a platform. For the hardware, 2U each in the 19-inch rack are provided for each physical broker instance in the computer cabinet. The installation depth of 700 mm must not be exceeded. The cooling of the brokers must be done from the front. (see also specifications system specifications DiB-0454). The local directory service is a local replica of the Central Directory Service, functionally limited to read-only access; serves as a central source of higher-level information such as network addresses, operating relations, user data and roles. (including all system components for redundancies) The local directory service is located at the iBS locations (BSO) and has a connection to the central directory service in the LMC via the transfer network. The task of the ZVD is the administration and regulation of access rights within the iLBS. The operational management for the Central Directory Service and the Transfer Network (transmission system consisting of transfer network routers, brokers, etc.) includes organizational, technical and documenting activities that are necessary to keep the test systems usable for planned tests. These systems are already in place at the ITU. No procurement of the components is foreseen. The operational management of productive systems is excluded. · Central Steering Plan Management operational management includes organisational, technical and documenting activities necessary to keep the test systems usable for planned testing. This system is already in place at the ITU. No procurement of the component is foreseen. The operational management of productive systems is excluded.

Machine translation (EU eTranslation) — official wording via the PDF link.

What you must prove — eligibility criteria

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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicher… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auc
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärun… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagement… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 1 bis 3 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen ein Leit- und Bediensystem eines elektronischen oder digitalen Stellwerkes für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicher… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auc
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagement… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 1 bis 3 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen ein Leit- und Bediensystem eines elektronischen oder digitalen Stellwerkes für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicher… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auc
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärun… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagement… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 1 bis 3 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen ein Leit- und Bediensystem eines elektronischen oder digitalen Stellwerkes für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicher… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auc
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärun… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 4 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen eine Zuglenkung für ein elektronisches oder digitales Stellwerk für AG des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicher… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auc
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärun… ▸▾
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
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Security/guarantee required
Requirement texts are quoted in the notice's original language — the official wording is binding.

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BuyerDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TypeSupplies
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Published9 September 2026
CategoryTransport equipment · CPV 34632000

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DB Engineering & Consulting GmbH · Berlin6702024–2026
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