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Chef de service de support informatique 1er niveau - PR1250264-9940
Dienstleiter für IT-Support 1st Level - PR1250264-9940 — titre original
Votre chemin vers le dépôt
- Échéance : 2 novembre à 10:00 — encore 1 jour.
- Le lieu de dépôt figure dans l'avis (lien sur cette page).
- Offre et justificatifs en : allemand.
- Réunissez vos justificatifs — utilisez l'analyse d'éligibilité sur cette page : elle liste les exigences et le chemin d'obtention des attestations connues.
Ce que recherche l'acheteur
Chef de service de support informatique de 1er niveau · Durée du contrat 01.04.2027 - 31.03.2029 avec possibilité de prolongation de deux fois 12 mois. Durée totale maximale 48 mois. Mois de formation 01.03.2027 - 31.03.2027. Option Prolongation année 3 du 01.04.2029 au 31.03.2030. Option Prolongation Année 4 du 01.04.2023 - 31.03.2031 Option Extension Lieu d'intervention
Marché
Type de prestation
Clement Ce que les chiffres disent de cet acheteur
- Dans ce secteur, l'acheteur attribue environ tous les 2 mois (108 attributions, la dernière en octobre 2026) — la prochaine est attendue vers décembre 2026 à ce rythme. La dernière attribution est allée à IDpendant GmbH.n = 108
- 58 % des attributions de cet acheteur sont allées à des entreprises qui avaient déjà gagné ici (2 391 attributions depuis 2020, réparties sur 965 entreprises). 42 % sont allées à de nouveaux noms.n = 2 391 attributions depuis 2020
- En médiane, une seule offre par procédure (2 364 procédures avec nombre d'offres) ; 68 % se sont terminées avec un seul candidat. Secteur : 2 offres en médiane.n = 2 364
- 6 % des attributions sont allées à des entreprises étrangères (2 391 attributions au pays du titulaire connu). Moyenne du secteur : 3 %.n = 2 391
- 51 % des offres reçues venaient de PME (893 procédures avec répartition des offres). Secteur : 41 %.n = 893
À partir des attributions documentées de cet acheteur ; valeurs de comparaison du même secteur et du même pays. Ni prévision, ni conseil juridique. Au 01/11/2026.
Le dossier de consultation en bref
L'essentiel du dossier de consultation, vérifié point par point dans les documents. Pour votre offre, seuls les documents originaux font foi.
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✓ figure dans les documents · ❓ introuvable dans les documents ou indication générale · Disponible en allemand.
Vergabeverfahren Fraunhofer – IT-Support First-Level (EU-weites offenes Verfahren)
Der Text beschreibt ein EU-weites offenes Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft (Deutschland) für einen Dienstleister im IT-First-Level-Support.
Bezugspunkt sind deutsches Vergaberecht (u. a. GWB, UVgO/VgV), deutsches Arbeits- und Tarifrecht (MiLoG, BTTG) sowie EU-Recht (DSGVO, VO (EU) Nr. 833/2014 zu Russland-Sanktionen).
Der Auftrag wird aus Sicht eines deutschen öffentlichen Auftraggebers (Fraunhofer) ausgeschrieben; andere Länder tauchen nur als Einsatz- bzw. Supportländer auf (z. B. Südkorea, Japan, Brasilien, Indien, China) ohne eigene rechtliche Perspektive.
Hinsichtlich der vom Bieter einreichenden Unterlagen und Eignungsanforderungen sieht der Text einen „Fragebogen zur Eignungsprüfung“ und mehrere Pflichtanlagen vor, die vollständig mit dem Angebot einreichen, sonst droht Verfahrensausschluss.
Dazu gehören insbesondere: Ausgefüllter Fragebogen-Felder F 1.1.1–F 1.1.9 (Subunternehmerangaben inkl. deren Eigenerklärungen, Firmenprofil mit Rechtsform und Anzahl fester/freiberuflicher Mitarbeitender, zwei Referenzprojekte der letzten 5 Jahre, Angaben zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre), Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Eigenerklärung Russland-Sanktionen (VO (EU) 833/2014), Eigenerklärung Tariftreueversprechen nach BTTG, Nachweise zur Qualifikation oder mehrjährige IT-Tätigkeit, ideal Personalprofile), Eigenerklärung zum Sprachniveau (Deutsch C1, Englisch B2).
Eine konkrete Versicherungspflicht wird in den Auszügen nicht genannt, aber wird über Nachhaltigkeitsstandards, MiLoG, BTTG und Compliance mittelbar ein hohes Compliance-Niveau vorausgesetzt.
Zum Leistungsumfang wird ein First-Level-IT-Support insbesondere für den Hauptstandort München beschrieben, einschließlich Onsite- und Remote-Support sowie internationalem Support (z.
B. für ca. 25 IT-Arbeitsplätze in Südkorea, Japan, Brasilien, Indien, China).
Die Laufzeit ist vom 01.04.2027 bis 31.03.2029 mit einem Einarbeitungsmonat 01.03.2027–31.03.2027 und Option auf zweimal 12 Monate Verlängerung (max. 48 Monate).
Die Leistungsbeschreibung legt u. a. SLAs (Reaktions- und Ziel-Lösungszeiten) fest, Präsenz- und Vor-Ort-Tage (z. B. München werktags, Birlinghoven mittwochs, Berlin einmal monatlich), sowie den Einsatz von durch Fraunhofer bereitgestellten Büros und Hardware.
Die Angebote sind als Tagessätze pro Qualifikationsprofil (Junior, Senior, Teamleitung) zu kalkulieren; daraus ist ein Gesamtpreis gemäß vorgegebenem Mengengerüst zu bilden, inklusive aller Reisekosten unter Beachtung des Bundesreisekostengesetzes.
Bei den Zuschlagskriterien und deren Gewichtung wird auf das wirtschaftlichste Angebot abgestellt.
Afficher les 49 éléments
Wie in den Unterlagen erläutert, beträgt die Gewichtung 65 % Preis und 35 % Dienstleistungskonzept.
Beim Preis werden wiederum Unterkategorien bewertet, nämlich 90 % für den Gesamtpreis (Grundlaufzeit plus zwei Verlängerungsoptionen), 5 % für die Option Vor-Ort-Tage Darmstadt/Stuttgart und 5 % für den Einarbeitungsmonat.
Das Dienstleistungskonzept ist auf max. drei DIN-A4-Seiten (Arial, Schriftgröße 10, ohne Bilder) zu begrenzen; darüber hinausgehende Inhalte werden nicht bewertet.
Die Bewertungsmatrix konkretisiert die Punktevergabe, z. B. für das Übernahmekonzept (innerhalb von 4 Wochen), die Organisation eines kontinuierlichen Lernprozesses zur Minimierung von Tickets an den 2nd-Level und die konkrete Personalaufstellung inkl. Realisierung des Vor-Ort-Services.
Zu Risiken und Besonderheiten zählen zahlreiche arbeits- und vergaberechtliche Verpflichtungen sowie Vertragsstrafen.
So verpflichtet der Mustervertrag den Auftragnehmer zur Einhaltung des MiLoG, des Bundestariftreuegesetzes (inkl. Tariftreueversprechen und Dokumentationspflicht nach § 9 BTTG), der Fraunhofer-Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten (NHS), sowie umfassender Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten (NDA als Anlage 4, AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO als Anlage 5).
Bei Verstößen gegen BTTG können Vertragsstrafen bis max. 1 % je Verstoß, insgesamt bis 10 % des Auftragswertes verwirkt werden, mit flankierendem außerordentlichen Kündigungsrecht.
Weiter sieht die Geheimhaltungsvereinbarung eine Vertragsstrafe von 25.000 EUR je Verstoß vor.
Nachunternehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Fraunhofers und müssen ihrerseits alle Eigenerklärungen (GWB, EU 833/2014, BTTG) abgeben; der Hauptauftragnehmer bleibt voll verantwortlich.
Bindefrist des Angebotes ist bis 08.12.2026, Angebotsfrist bis 02.11.2026, Ausführungsfrist 01.03.2027–31.03.2029.
Sicherheitsleistungen werden nicht beziffert („Höhe etwa geforderter Sicherheiten:“ bleibt leer).
Eine formalisierte Ortsbesichtigung ist in den Auszügen nicht beschrieben, dafür werden Mitwirkungspflichten der Bieter hervorgehoben, insbesondere Prüf‐, Erkundigungs- und Hinweispflicht hinsichtlich der Vergabeunterlagen und einer Aufklärungspflicht bei Rückfragen während der Angebotsprüfung.
Widersprüche oder Mehrdeutigkeiten innerhalb der Unterlagen werden teilweise ausdrücklich adressiert.
So stellt der Fragebogen zur Eignungsprüfung klar, dass bei Abweichungen zwischen deutscher und englischer Fassung immer die deutsche Fassung maßgeblich ist.
Im Muster-AV-Vertrag wird geregelt, dass bei inhaltlichen Widersprüchen zwischen AV-Vertrag und Hauptvertrag der Hauptvertrag Vorrang hat.
Der Muster-Hauptvertrag verweist ergänzt auf die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Fraunhofer-Gesellschaft und hilfsweise auf die VOL/B, während Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich ausgeschlossen werden, selbst wenn sie nicht im Widerspruch zu Fraunhofer-Bedingungen stehen.
Diese Vorrangregeln geben Orientierung, welche Angabe im Konfliktfall gilt; weitergehende inhaltliche Unstimmigkeiten in Zeitangaben (z. B. Tippfehler bei Verlängerungsjahren) oder Detailvorgaben müssten im Rahmen der Mitwirkungspflicht durch Bieterfragen vor Angebotsabgabe geklärt werden.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Im Hinblick auf Sicherheiten wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Punkt j) „Höhe etwa geforderter Sicherheiten:“ keine konkrete Angabe gemacht; es stehen dort keine Beträge oder Arten von Sicherheiten.
Der Mustervertrag und die übrigen Unterlagen nennen zwar Vertragsstrafen (z.B. bei Verstößen gegen BTTG oder Geheimhaltung), aber keine gesonderte Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft mit bestimmter Höhe oder Fälligkeit.
Somit sieht die Ausschreibung nach dem Text keine besondere Sicherheit im Sinne einer klassischen Bürgschaft vor.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern wird klargestellt, dass deren Einsatz grundsätzlich erlaubt ist, aber strengen Grenzen und Nachweispflichten unterliegen.
Sofern Bieter Subunternehmen einsetzen, müssen sie diese im Feld F 1.1.1 benennen, den prozentualen Umfang der in Anspruch genommenen Kapazitäten nach § 34 UVgO bzw. § 47 VgV angeben und erklären, dass die Subunternehmer im Auftragsfall zur Verfügung stehen; außerdem ist deren Anteil am Auftragsumfang darzulegen.
Zusätzlich müssen Subunternehmer zwingende dieselben Eigenerklärungen beifügen wie der Hauptbieter (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; Eigenerklärung zu EU-VO 833/2014; Tariftreueversprechen nach BTTG).
Im Mustervertrag wird weiter festgelegt, dass der Auftragnehmer sich Dritter (Nachunternehmer, auch Leiharbeitsunternehmen) nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Fraunhofer darf bedienen und diese zur Einhaltung von MiLoG und BTTG verpflichten muss; genehmigte Unteraufträge sind datenschutzrechtlich nach Art. 28 DSGVO schriftlich zu regeln und Fraunhofer mitgeteilt.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Bezüglich Ortsbesichtigung findet sich in den Vergabeunterlagen kein Hinweis auf eine gesonderte Ortsbesichtigung als Teil des Vergabeverfahrens, insbesondere keine Terminangabe oder Pflicht zur Teilnahme.
Zwar beschreibt das Leistungsverzeichnis Präsent- und Präsenztage in München, Birlinghoven und Berlin, die während der Vertragslaufzeit wahrzunehmen sind, sowie einen Einarbeitungsmonat zur Übergangsphase, doch handelt es sich dabei um Leistungsbestandteile nach Zuschlag, nicht um eine optionale oder verpflichtende Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe.
Daher wird im Text keine Ortsbesichtigung als vergaberelevante Bieterpflicht genannt.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache der Angebote und Nachweise wird im Fragebogen zur Eignungsprüfung ausdrücklich ausgeführt: „*** Englisch *** Die folgenden Eignungskriterien müssen vollständig mit dem Angebot eingereicht werden.
Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss führen ...
Wenn es Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Wortlaut gibt, dann gilt der Inhalt des deutschen Wortlauts immer.“ Die Unterlagen sind durchgängig zweisprachig (Deutsch als maßgebliche Fassung, mit englischen Erläuterungen), und die geforderten Eigenerklärungen und Formblätter liegen in deutscher Fassung vor.
Fremdsprachige Nachweise (z.B. englische Zertifikate) werden faktisch angesprochen, etwa bei „Proof of staff qualifications“, aber ohne explizite Forderung nach Übersetzung; stattdessen wird betont, dass alle Angaben im Fragebogen in Textform zu machen sind und dass bei sprachlichen Divergenzen immer die deutsche Fassung gilt.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist und zu Bieterfragen wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Bindefrist eindeutig festgelegt: Angebotsfrist endet am 02.11.2026, 10:00 Uhr, Bindefrist läuft bis 08.12.2026.
Eine gesonderte Frist für Bieterfragen ist im Text nicht datumsbezogen geregelt. das Informationsblatt „Mitwirkungspflicht der Bieter“ allgemein die Prüf-, Erkundigungs- und Hinweispflicht vor Angebotsabgabe und die Aufklärungspflicht nach Angebotsabgabe zu erläutern; es wird darauf hingewiesen, dass offensichtliche Fehler und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen früh, etwa durch eine Bieterfrage, zu melden sind, andernfalls kann sich der Bieter später im Nachprüfungsverfahren nicht darauf berufen.
Eine konkrete kalendarische Bieterfragenfrist (Datum/Uhrzeit) wird jedoch nicht genannt.
Weitere Angaben
Der Text behandelt eine öffentliche Ausschreibung der Fraunhofer-Gesellschaft (Deutschland) für einen Dienstleister im IT‐First‐Level‐Support.
Er enthält die Aufforderung zur Angebotsabgabe, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Mustervertrag sowie diverse Eigenerklärungen (u.a. zu Ausschlussgründen nach GWB, Russland‐Sanktionen, Bundestariftreuegesetz, Mindestlohngesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Nachhaltigkeitsstandards).
Der rechtliche Rahmen ist eindeutig deutsch (GWB, UVgO/VgV, BTTG, MiLoG, LkSG), mit Bezügen zur Europäischen Union (EU‐Verordnung 833/2014).
Seuls les documents de l'acheteur font foi. Mis à jour: 28/10/2026
Ce que vous devez prouver — critères d'aptitude
Documents de la consultation — téléchargement direct
Qui a déjà gagné chez cet acheteur
Tous types de marchés de cet acheteur confondus — pas seulement ce secteur. Une ville achète logiciels et véhicules d'incendie au même service achats.
| Entreprise | Attributions | Période |
|---|---|---|
| Keysight Technologies | 45 | 2022–2026 |
| EV Group E. Thallner GmbH · Neuhaus am Inn | 25 | 2024–2026 |
| SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co. KG | 19 | 2023–2026 |
| Advanced UniByte GmbH · Metzingen | 16 | 2022–2026 |
| Rigaku Europe SE | 16 | 2023–2025 |
À quelle fréquence cet acheteur lance ce type de marché
Tactique
Lorsque cet acheteur a attribué des marchés dans ce secteur, il n'y avait le plus souvent qu'une seule offre. Une offre solide a ici de vraies chances. (D'après 118 attributions terminées — aucune indication sur cette procédure.)
Cette procédure laisse 5 jours entre la publication et la date limite — l'usage dans ce pays est de 32 (médiane de 20 496 procédures). Nettement plus court que d'habitude : la première semaine compte.
La date limite tombe un lundi — votre dernier jour ouvré complet est le vendredi précédent. Réunissez justificatifs et garanties d'ici jeudi.
Soumissionnaires étrangers
En Allemagne · Services informatiques, 597 marchés ont été remportés par des entreprises étrangères sur 3 ans (sur 22 964 attributions recensées) — principalement : Suisse, Pays-Bas, Autriche.
Langue de l'offre : Allemand.
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