Strecke 33
Alemania · Remscheid · cómo licitar aquí →
Su camino hasta la presentación
- Plazo de presentación de ofertas: 22 de septiembre a las 07:00 — quedan 5 días.
- El lugar de presentación consta en el anuncio de licitación (enlace a la derecha).
- Reúna la documentación acreditativa y use el análisis de solvencia de más arriba: enumera los requisitos y, para los certificados conocidos, la vía de obtención.
Clement Lo que dicen las cifras sobre este órgano de contratación
- En este sector el órgano de contratación adjudica aproximadamente cada 4 meses (34 adjudicaciones, la última en noviembre de 2025); a ese ritmo, la siguiente correspondía alrededor de marzo de 2026. La última adjudicación recayó en SB Professional Cleaning GmbH.n = 34
- El 52 % de las adjudicaciones de este órgano de contratación recayó en empresas que ya habían ganado aquí antes (228 adjudicaciones desde 2021, repartidas entre 110 empresas). El 48 % recayó en nombres nuevos.n = 228 adjudicaciones desde 2021
- El procedimiento mediano reunió 3 ofertas (228 procedimientos con número de ofertas); en el 24 % se quedó en un único licitador. Sector: mediana de 4 ofertas.n = 228
- El 100 % de las ofertas presentadas procedía de pequeñas y medianas empresas (7 procedimientos con desglose de ofertas). Sector: 74 %.n = 7
- La adjudicación se cerró en una mediana del 79 % del valor estimado (17 adjudicaciones con estimación e importe) — quien calcula sobre la estimación suele quedar aquí por encima. Sector: 81 %.n = 17
A partir de las adjudicaciones documentadas de este órgano de contratación; los valores de referencia proceden del mismo sector y del mismo país. Ni previsión ni asesoramiento jurídico. Datos a 15/09/2026.
Licitadores extranjeros
En Alemania · Limpieza, medio ambiente y residuos, 44 contratos de los últimos 3 años se adjudicaron a empresas extranjeras (de 42.627 adjudicaciones registradas) — sobre todo de Países Bajos, Austria, Bélgica.
Concurrencia habitual: mediana de 4 (sobre 36 adjudicaciones).
Qué busca el órgano de contratación
El resumen en español está en preparación. La descripción oficial que figura debajo está en el idioma original (DE).
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Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg
Análisis de solvencia a partir de los pliegos
Contrato
Quién ha ganado aquí hasta ahora
| Empresa | Adjudicaciones | Periodo |
|---|---|---|
| ComPower GmbH & Co.KG · Recklinghausen | 9 | 2024–2025 |
| Paul Schulten GmbH & Co. KG | 7 | 2021–2025 |
| ComPower GmbH & Co. KG | 6 | 2024–2026 |
| R+S Solutions GmbH · Radebeul | 6 | 2024–2026 |
| Adapteo GmbH | 4 | 2024 |
Con qué frecuencia licita esto este órgano de contratación
Quien conoce el ritmo se prepara en lugar de reaccionar.
Cómo presentar una oferta
Guía: cómo licitar en cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registro, firma electrónica, tasas — según el manual del operador.