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SiGeCo services
SiGeKo-Leistungen — original title
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What the buyer is looking for
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SiGeKo-Leistungen
Contract
Type of service
Clement What the numbers say about this buyer
- In this sector the buyer awards roughly every month (129 awards, most recently October 2026) — the next award is due around November 2026 by that rhythm. The last award went to GIS-Gruppe-Nord GmbH.n = 129
- 67% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (488 awards since 2021, spread over 157 companies). That is well above the sector norm (45%) — newcomers have a harder time here than elsewhere.n = 488 awards since 2021
- The median procedure drew 3 bids (480 procedures with a bid count); 32% ended with a single bidder. Sector: median 3 bids.n = 480
- Across 47 procedures with structured selection criteria, this buyer most often required: Share of subcontractors (46 of 47), Professional register enrolment (46 of 47), Trade register enrolment (37 of 47), Technical staff for execution (30 of 47).n = 47
- From notice to award takes a median 81 days here (159 procedures). Sector: 123 days.n = 159
From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 01/11/2026.
Tender documents at a glance
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Vergabeunterlagen SiGeKo-Leistungen Ersatzneubau BW Vi 1-3 (Autobahn GmbH des Bundes)
Die Texte betreffen ein EU-weites offenes Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau in Deutschland, konkret Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für den Ersatzneubau von Brückenbauwerken (BW Vi 1–Vi 3) der Autobahn GmbH des Bundes.
Es werden deutsche Rechtsgrundlagen (GWB, VgV, BGB, BaustellV, Arbeitsschutzgesetz, RAB 30/31/32, UWG, StGB) sowie EU-Sanktionsrecht (VO (EU) Nr. 833/2014, Art. 5k) angesprochen.
Der Blickwinkel ist eindeutig der eines deutschen öffentlichen Auftraggebers innerhalb des EU-Vergaberechts.
Zum Hintergrund und zur Eignung des Bieters: Gefordert wird die Verwendung der vorgegebenen HVA F-StB-Formblätter, insbesondere „Eigenerklärung zur Eignung“ (alternativ EEE), Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Verzeichnis der Unterauftragnehmer, Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe), Russland-Eigenerklärung nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 sowie Angaben zu den technischen Fachkräften (Formblatt Zuschlagskriterium 2).
Der Bieter muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 5 Mio € für Personenschäden und 3 Mio € für Sach- und Vermögensschäden (jeweils zweifach maximiert, inkl. Umweltschäden) nachweisen oder verbindlich zusichern.
Außerdem muss ein Mindestjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags erfüllt werden (konkrete Zahlen stehen „siehe Detaillierung zur Eigenerklärung“).
Hinzu kommen persönliche Mindestanforderungen für Projektleiter und Stellvertreter (Dipl.-Ing./Bachelor/Master Bauingenieurwesen und RAB-30-Qualifikation, plus mindestens eine passende SiGeKo-Referenz in den letzten 10 Jahren).
Zum Leistungsumfang (was, wieviel, wo, wann): Die Grundleistungen der Planungsphase (Analysieren der Planung, Erstellen SiGe-Plan, Baustellenordnung, Baumerkmalsakte, Planungs- und Sicherheitsbesprechungen, Ortsbesichtigung, Mitwirkung Flucht- und Rettungswegekonzept) sind in der konkreten Leistungsbeschreibung als „entfällt“ gekennzeichnet, weil projektabhängige Leistungen erst in der Ausführungsphase beauftragt und dort zusammengeführt werden.
In der Ausführungsphase werden für Baulos 1 (Vi 1 und Vi 2) und Baulos 2 (Vi 3) jeweils Leistungen wie Erstellen der Vorankündigung nach BaustellV, Erstellen/Fortschreiben des SiGe-Plans nach RAB 31, Erstellen/Fortschreiben der Baustellenordnung (mit Alarmierungsplan), Erstellen/Fortschreiben der Unterlage für spätere Arbeiten (Baumerkmalsakte) nach RAB 32 sowie Teilnahme an bis zu zu 40 Baubesprechungen mit Protokollierung „SiGeKo“ gefordert.
Diese Leistungen sind mengenmäßig (z.
B. 1 Stk SiGe-Plan, 40 Stk Baubesprechungen) beschrieben und am Ausführungsort „Baubüro/Baustelle Baulos 1/2“ zu erbringen.
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Der Vertragszeitraum beginnt voraussichtlich im Januar 2027 und endet im Februar 2031, mit detaillierter Phasenstaffelung (Traggerüst/Verkehrssicherung Jan–Jun 2027, ENB westliche TBW Vi 1/Vi 3 Jun 2027–Mai 2029, ENB östliche TBW Vi 1/Vi 3 und Vi 2 Mai 2029–Feb 2031); Leistungen ohne Einzeltermine sind nach Planungsablauf und AG-Vorgaben zu terminieren.
Zu den Zuschlagskriterien und deren Gewichtung: Der Zuschlag erfolgt gemäß § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot.
Konkret sind zwei Kriterien festgelegt: Honorar/Preis (Kriterium 1) mit 60 % Gewichtung und Qualität (Kriterium 2) mit 40 % Gewichtung, wobei Qualität über „Erfahrung der technischen Fachkräfte“ bewertet wird.
Die Punktevergabe berücksichtigt, ob die Projekte SiGeKo für Infrastrukturmaßnahmen mit Brückenbauwerk und nachgelagerten Streckenabschnitten enthalten und ob besondere Erfahrungskonstellationen vorliegen (z. B. SiGeKo-Leistungen in Wasserschutzgebieten, mit gefährlichem Abfall, unter Auflagen DB-AG, bei verschiedenen Verkehrsführungen sowie bei Abbrucharbeiten).
Referenzen müssen mindestens ein Jahr Laufzeit vor Angebotsfrist haben; fehlende Mindestkriterien (M1) führen zu „Achtung Ausschluss!“.
Weitere Kriterien (3-5) sind im Standardvordruck vorgesehen, aber hier nicht genutzt.
Zu Risiken, Besonderheiten und vertraglichen Regelungen: Die AVB F-StB sehen umfangreiche Pflichten und Sanktionen vor.
Unter anderem bestehen strenge Regeln zu Wettbewerbsbeschränkungen (§ 2 Teilnahmebedingungen, § 12 AVB: bei unzulässigen Absprachen pauschaler Schadensersatz 15 % der Abrechnungssumme; bei Bestechung/Bestechlichkeit Vertragsstrafe 5 % der Abrechnungssumme).
Der Auftraggeber kann bei Wegfall der Haftpflichtversicherung, Insolvenz oder schwere Pflichtverstößen kündigen und Mehrkosten einer Drittbeauftragung dem Auftragnehmer auferlegen.
Nachunternehmer dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des AG in Textform eingesetzt werden; Sie muss die gleichen Eignungskriterien und Qualifikationsanforderungen erfüllen, und der AG kann die Zustimmung bei Schlechtleistung widerrufen, sodass der AN die Leistung übernehmen oder eine andere NU einsetzen muss.
Fragen zu Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind „unverzüglich vor Angebotsabgabe“ in Textform über die Vergabeplattform zu stellen; Ortsbesichtigungen gem. RAB 30 sind ursprünglich als TVB-Leistung vorgesehen, werden in der konkreten Leistungsbeschreibung für die Planungsphase aber als „entfällt“ gekennzeichnet.
Vertragsstrafen sind primär an Korruptions-/Kartellverstöße gekoppelt; Sicherheiten im Sinne gesonderter Bürgschaften werden nicht explizit genannt, aber die Haftpflichtversicherung fungiert als zentrale Absicherung.
Der Auftragnehmer muss eine vollständige Eigenkontrolle seiner Unterlagen vor Übergabe durchführen und diese dokumentieren; Unterlagen sind vollständig digital, in der AG-Dokumentenvorlage, schwarz-/weiß-lesbar und mit Verfasserkennzeichnung zu übergeben, wobei alle Urheberrechte mit der vereinbarten Vergütung abgegolten und umfassende Nutzungsrechte auf den AG übergehen.
Bei inhaltlichen Widersprüchen ist also zuerst die konkrete Leistungsbeschreibung maßgeblich; so erklärt sich, dass alle Leistungen der Planungsphase als „entfällt“ gekennzeichnet sind, obwohl die TVB-SiGeKo diese grundsätzlich beschreiben – maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung.
Bei Unklarheiten ist der Bieter verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe über die Vergabeplattform zu rügen.
Hinsichtlich Russlandbezug gilt die spezielle Eigenerklärung nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 als zusätzliche zwingende Voraussetzung: Unternehmen mit bestimmtem Russlandbezug (Eigen- oder Unterauftragnehmer >10 % Auftragswert) sind ausgeschlossen; hier ist EU-Recht vorrangig zu beachten.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Hinsichtlich Sicherheiten (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft) enthalten die übermittelten Auszüge keine explizite Regelung zur Stellung von klassischen Bürgschaften oder Kautionen.
Es werden jedoch als Mindeststandard eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV und die entsprechenden Deckungssummen festgelegt (z.
B. mindestens 5 Mio. € für Personenschäden und 3 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden nach Vertragsbedingungen I.2 und AVB § 16), einschließlich zweifacher Maximierung der Ersatzleistung.
Solche Vorgaben sind als Sicherungsinstrumente im Sinne der Absicherung des Auftraggebers zu verstehen; über zusätzliche Bieter- oder Vertragserfüllungsbürgschaften wird im Text nicht berichtet.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern (Unterauftragnehmern/Nachunternehmern) wird ausführlich Stellung genommen.
So ist nach den Teilnahmebedingungen und AVB § 5 grundsätzlich vorgesehen, dass der Auftragnehmer die Leistungen mit seinem eigenen Büro erbringt; eine Beauftragung von Nachunternehmern ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig.
Der Bieter muss – etwa im „EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer“ – die vorgesehenen Teilleistungen und Unternehmen benennen und für jeden Unterauftragnehmer eine „Eigenerklärung zur Eignung“ abgeben sowie auf gesondertes Verlangen geeignete Nachweise (z.
B. keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB, Erfüllung von Eignungskriterien, berufliche Qualifikation wie Dipl.-Ing./Bachelor/Master im relevanten Fachgebiet).
Außerdem sind Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen, und Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die Eignungskriterien nicht erfüllen, müssen innerhalb einer gesetzten Frist ersetzt werden.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
In der projektspezifischen Leistungsbeschreibung für die Planungsphase sind die einzelnen Positionen aber teilweise mit „Entfällt“ gekennzeichnet, unter anderem die „Ortsbesichtigung gem. RAB 30“ in der Planungsphase.
Aus den übermittelten Textstellen geht nicht hervor, dass es eine gesonderte, vergabebezogene Ortsbesichtigung für Bieter mit Teilnahmeverpflichtung gibt; Ich werde Ortsbesichtigungen als Leistungsbestandteil während der Projektbearbeitung nach Zuschlag beschrieben.
Ein verbindlicher Termin vor Angebotsabgabe sowie eine Pflichtteilnahme für Bieter werden im vorliegenden Text nicht erwähnt.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Bezüglich der Sprache des Angebots und der Nachweise wird in den EU-Teilnahmebedingungen ausdrücklich vorgegeben, das Angebot in deutscher Sprache abfassen ist (3.1).
Die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke sind zu verwenden und in deutscher Sprache auszufüllen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind (z.
B. ausländische Registerauszüge oder Versicherungsnachweise), müssen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Damit sind fremdsprachige Nachweise nur zulässig, sofern eine deutschsprachige Übersetzung beigefügt ist; Die maßgebliche Vertragssprache ist laut AVB § 17 eindeutig Deutsch, und auch Erklärungen und Verhandlungen erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
B. zur Mitteilung von Unklarheiten) enthalten die vorliegenden Auszüge teilweise allgemeine, aber keine konkreten Datumsangaben.
So regeln die EU-Teilnahmebedingungen, dass Unklarheiten in den Vergabeunterlagen „unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform“ der Vergabestelle mitzuteilen sind, was faktisch eine Frist für Bieterfragen vor dem Ablauf der Angebotsfrist bedeutet, ohne ein kalendermäßiges Datum zu nennen.
Weitere Angaben
Vergabeunterlagen SiGeKo-Leistungen Ersatzneubau BW Vi 1 - Vi 3 (Autobahn GmbH)
Der Text behandelt die Vergabe freiberuflicher Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator-Leistungen (SiGeKo) für den Ersatzneubau von Brückenbauwerken (Vi 1–Vi 3) durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest in Hannover.
Es handelt sich um ein EU-weites offenes Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) für Straßen- und Brückenbauprojekte in Deutschland; Bezug genommen wird außerdem auf EU-Recht (z. B. VO (EU) Nr. 833/2014 zur Russland-Sanktionsregelung).
Only the contracting authority's tender documents are binding. As of: 30/10/2026
What you must prove — eligibility criteria
Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Mindeststandard: Der Bieter muss mindestens fo… read in fullcollapse
Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Mindeststandard: Der Bieter muss Fachkräfte mit mindestens fol… read in fullcollapse
Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3 Mio.€ besteht. Es ist … read in fullcollapse
Mit dem Angebot einzureichen: Klarstellend wird auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene… read in fullcollapse
Tender documents — direct download
Who has won at this buyer so far
Across all contract types of this buyer — not just this sector. A city buys software and fire engines through the same purchasing office.
| Company | Awards | Period |
|---|---|---|
| AVS Verkehrssicherung GmbH · Kürten | 15 | 2024–2026 |
| STRABAG AG | 13 | 2024–2026 |
| LPI Ingenieurgesellschaft mbH · Hannover | 12 | 2023–2026 |
| Bickhardt Bau SE | 12 | 2024–2026 |
| KES GmbH · Kassel | 12 | 2024–2026 |
How often this buyer tenders this kind of work
Tactics
When this buyer has awarded in this sector, usually only one or two bids came in. A solid bid has a real chance here. (Based on 135 completed awards — not a statement about this procedure.)
This procedure allows 3 days between publication and deadline — typical in this country is 32 (median of 20,496 procedures). Much tighter than usual: the first week counts.
The deadline falls on a Monday — your last full working day is the Friday before. Have evidence and guarantees together by Thursday.
Foreign bidders
In Germany · Architecture & engineering, 404 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 111,169 recorded awards) — mostly from Austria, Switzerland, Poland.
Submission language: German.
How to bid
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