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Veeam Framework Agreement
Veeam Rahmenvereinbarung — original title
Your path to submission
- Deadline: 10 November at 12:00 — 9 days left.
- You submit on Vergabemarktplatz (cosinex) — not here and not by e-mail. ↗ Free bidder account on the cosinex platform required (created instantly); offers go through the bidding tool, usually plain text form suffices — no qualified signature. Sort out account and signature first — not on submission day.
- Offer and evidence in: German.
- Collect your evidence — use the eligibility analysis on this page: it lists the requirements and, for known certificates, how to get them.
What the buyer is looking for
Procurement of a four-year Veeam framework agreement for the renewal and expansion of Veeam products in use. For more information, see Part B Specifications.
Contract
Type of service
Clement What the numbers say about this buyer
- In this sector the buyer awards roughly every 7 months (19 awards, most recently April 2025) — by that rhythm the next award was due around October 2025. The last award went to Bechtle GmbH.n = 19
- 62% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (77 awards since 2019, spread over 27 companies). That is well above the sector norm (45%) — newcomers have a harder time here than elsewhere.n = 77 awards since 2019
- 76% of the bids received came from small and medium-sized enterprises (9 procedures with a bid mix). Sector: 51%.n = 9
- The median procedure drew just one bid (76 procedures with a bid count); 53% ended with a single bidder. Sector: median 1 bid.n = 76
- The award came in at a median 92% of the estimated value (17 awards with both estimate and value) — pricing at the estimate is usually too high here. Sector: 91%.n = 17
From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 01/11/2026.
Tender documents at a glance
The essentials of the tender documents, checked statement by statement against the documents. For your bid, the original documents count.
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Vergabeverfahren „Veeam Rahmenvereinbarung (12904)“ des Landes Brandenburg
Das Dokumentenbündel beschreibt ein öffentliches Vergabeverfahren des Landes Brandenburg (Deutschland) für eine „Veeam Rahmenvereinbarung“ zur Beschaffung von Veeam-Softwareprodukten.
Es handelt sich um ein offenes Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), ergänzt um das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG).
Der Blickwinkel ist eindeutig deutsch/europäisch: deutsche Vergabe- und Haushaltsvorschriften, EU-DSGVO, EVB-IT-Vertragsmuster sowie EU-Sanktionsrecht (Russland-Embargo) werden herangezogen.
Zunächst werden sehr klare Anforderungen an die vom Bieter einzureichenden Unterlagen und Formblätter beschrieben.
Dazu gehören etwa das Angebotsschreiben (Formular 3.3 EU), das inhaltliche Angebot (beantworteter Kriterienkatalog in separatem Dokument, Preisblatt, sonstige Anlagen), die Eigenerklärung Ausschlussgründe (4.1 EU), bei Bedarf die Bietergemeinschaftserklärung (4.2 EU) sowie Erklärungen zu Unteraufträgen/Eignungsleihe (4.3 und 4.4 EU).
Hinzu kommen zwingend die Anlage E1 „Unternehmensdarstellung“ mit Angaben zu Firma, Registereintrag, Umsatzdaten, Mitarbeiterzahlen und Betriebshaftpflichtversicherung, sowie Anlage E2 „Eigenerklärung zu Referenzen“ mit mindestens einer vergleichbaren Veeam-Referenz der letzten drei Geschäftsjahre.
Außerdem ist ein aktueller Nachweis des Veeam-Partnerstatus und diverse Erklärungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formulare 5.1, 5.3, 5.4) sowie zur Umsetzung der Russland-Sanktionen einzureichen.
Angebote müssen elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter Nutzung der vorgegebenen Formulare abgegeben werden; Änderungen an Vordrucken und eigenen AGB führen zum Ausschluss.
Hinsichtlich der Eignungs-Mindestanforderungen und fachlichen Kriterien werden im Kriterienkatalog verschiedene Ausschlusskriterien (A-Kriterien) formuliert.
So muss der Bieter etwa eine Unternehmensdarstellung mit Umsatz- und Beschäftigtenzahlen der letzten drei Jahre vorlegen (E-A1), eine Betriebs-/Berufshaftpflicht mit mindestens 1 Mio. EUR Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachweisen oder deren Abschluss im Zuschlagsfall verbindlich zusichern (E-A2), umfassende technologische Kenntnisse zu Veeam bestätigen (E-A3), aktueller autorisierter Veeam-Partner sein und den Nachweis beifügen (E-A4) sowie mindestens eine vergleichbare Veeam-Referenz (nicht älter als drei Jahre) über Formular E2 nachweisen (E-A5).
Solche Ausschlusskriterien sind zwingend; Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus der Wertung.
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Ergänzend verlangt das BbgVergG die Einhaltung bestimmter Mindestentgelte, Kontrolle von Nachunternehmerketten und entsprechende Vertragsstrafen im Fall von Verstößen.
Zum Leistungsumfang wird beschrieben, dass Gegenstand eine über vier Jahre laufende Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Veeam-Produkten und zugehörige Service-/Beratungsleistungen ist, mit einem geschätzten Auftragsvolumen von 1.400.000 EUR netto und einer Höchstgrenze von 1.800.000 EUR netto.
Der Leistungsort ist der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) in Potsdam; bezugs- und nutzungsberechtigt sind der ZIT-BB und verschiedene Landesbehörden bzw. Landesbetriebe Brandenburgs.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag (spätestens 01.01.2027) und endet am 31.12.2030; der EVB-IT-Überlassungsvertrag Typ B für die Initialbeschaffung läuft bereits vom 01.01.2026 bis 31.12.2030.
Der erste Abruf („Initialbeschaffung“, OZ 1–4 des Preisblatts) erfolgt unmittelbar im Vergabeverfahren; weitere Verlängerungen/Erweiterungen (OZ 5–25) und neue Veeam-Produkte (OZ 26–41) werden bei Bedarf über einzelne Abrufe bestellt, mit Preisbildung über feste Rabattsätze auf die jeweils aktuellen Veeam-Listenpreise und möglichst harmonisierter Laufzeit bis 31.12.2030.
Es werden nur Angebote gewertet, die formal vollständig sind und alle Ausschluss- und Eignungskriterien erfüllen.
Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe der Positionen OZ 1 bis 41 des Preisblatts; das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.
Die Gewichtung liegt damit vollständig auf dem Preis; qualitative Kriterien werden im Sinne von Mindestanforderungen (A-Kriterien) geprüft, aber nicht für eine Punktewertung genutzt.
Die Bindefrist richtet sich nach der Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz; innerhalb der Angebotsfrist können Angebote geändert oder zurückgezogen werden, verspätete oder formwidrige Angebote sind zwingend ausgeschlossen.
Zu Risiken und Besonderheiten gehören zahlreiche vergaberechtliche und vertragsrechtliche Regelungen.
So sind Nachunternehmer und Eignungsleihe über die Formulare 4.3 und 4.4 zu deklarieren und mit Verpflichtungserklärungen nachzuweisen; bei Weitervergabe müssen die BbgVergG-Mindestanforderungen bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen durch Vereinbarungen nach Formular 5.4 EU weitergereicht werden.
Es werden Vertragsstrafen bei Entgeltverkürzung oder Verstößen gegen Kontrollpflichten nach BbgVergG von bis zu 5 % der Auftragssumme (max. 250.000 EUR) vorgesehen, verbunden mit möglichen Auftragssperren von bis zu drei Jahren.
Außerdem enthält die Muster-Rahmenvereinbarung umfangreiche Regelungen zur außerordentlichen Kündigung bei wiederholt mangelhafter oder verspäteter Leistung, bei Insolvenz des Auftragnehmers oder bei vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren.
Fragen zu den Vergabeunterlagen können nur bis acht Tage vor Angebotsfristende und ausschließlich über den Vergabemarktplatz gestellt werden; Ortsbesichtigungen werden nicht erwähnt.
Ein besonderes Risiko liegt darin, dass Änderungen an den Vergabeunterlagen oder die Beifügung eigener AGB zwingend zum Angebotsausschluss führen.
Bezüglich Widersprüchen oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen wird die Rangfolge der Vertragsbestandteile klar geregelt: maßgeblich sind die Vergabe- und Vertragsunterlagen in der zuletzt veröffentlichten Fassung, danach das Angebot des Auftragnehmers, dann der EVB-IT-Vertrag und die ergänzenden Bedingungen nach BbgVergG.
Fragen und Antworten aus der Bieterkommunikation werden ausdrücklich nicht selbst Vertragsbestandteil, sondern nur verbindlich, wenn sie in Leistungsbeschreibung oder Vertrag eingearbeitet werden.
Für Rügen und Nachprüfungsanträge gelten die Fristen nach § 160 GWB; Verstöße müssen gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Vergabekammer Brandenburg gerügt werden.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zunächst zu Sicherheiten: In den zitierten Vergabeunterlagen werden keine expliziten Sicherheiten wie Bietersicherheiten, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaften genannt oder beziffert.
Es wird zwar eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio. Euro Deckungssumme verlangt (vgl. Kriterienkatalog E-A2 und Formular „E1 Unternehmensdarstellung“), diese ist aber eine Eignungsvoraussetzung und keine klassische Sicherheit im Sinne einer Bürgschaft für die Vertragserfüllung.
Konkrete Verpflichtungen zur Stellung von Bietergarantien, Erfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaften, inklusive Höhe und Fälligkeit, sind in den zitierten Textpassagen nicht aufgeführt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern: Nachunternehmer sind ausdrücklich erlaubt.
Der Bieter kann „Auftragsteile an andere Unternehmen vergeben (Unteraufträge nach § 36 VgV)“; hierzu sind das Formular 4.3 EU „Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe“ sowie – bei Eignungsleihe oder auf besondere Anforderung – das Formular 4.4 EU „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu verwenden.
Die Grenzen und Pflichten sind wie folgt: Der Bieter muss die vorgesehene Nachunternehmer namentlich benennen und die übernommenen Leistungsbereiche angeben.
Außerdem muss er sicherstellen, dass auch Nachunternehmer und ggf. deren weitere Nachunternehmer die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formulare 5.3 EU und 5.4 EU) unterschreiben, einschließlich der Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts und zur Duldung von Kontrollen sowie der vereinbarten Vertragsstrafen.
Die Unterlagen betonen ferner, dass auch freie Mitarbeiter vergaberechtlich wie Nachunternehmer behandelt werden und dass der Bieter entsprechende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) auch von Unterauftragnehmern einzuholen hat.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zur Ortsbesichtigung: In den auszugsweise wiedergegebenen Unterlagen findet sich kein Hinweis auf eine Ortsbesichtigung oder Baustellen-/Systembesichtigung, weder als angebotenes Instrument noch als verpflichtende Teilnahmevoraussetzung.
Anders sagte: Es wird keine Ortsbesichtigung erwähnt; folglich gibt es nach dem vorliegenden Text keine Pflicht und auch nicht Termin für eine solche Besichtigung.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache der Angebote und Nachweise: Die Unterlagen verlangen ausdrücklich, dass Fragen „nur in deutscher Sprache“ gestellt werden und nur dann beantwortet werden (Teil A, Kap. 6 „Unklarheiten und Fragen“).
Wird in den Mindestentgeltvereinbarungen (Formulare 5.3/5.4 EU) verlangt, „vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse“ vorzuhalten bzw. vorzulegen.
Auch die verwendeten Formulare und Hinweise sind vollständig deutschsprachig und als zwingend zu verwendende Vordrucke vorgeschrieben.
Daraus ergibt sich, dass Angebot und Nachweise in deutscher Sprache einreichen sind; fremdsprachige Nachweise sind nach dem Text nur dann zulässig, wenn sie in prüffähiger deutscher Form (typischerweise durch Übersetzung) vorliegen – eine ausdrückliche Zulassung rein fremdsprachiger Unterlagen ohne deutsche Fassung ist nicht erkennbar.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist und Bieterfragen: Die Bindefrist selbst wird nicht als Datum im Text genannt, sondern es heißt, „Die Bieter müssen sich an die von ihnen eingereichten Angebote bis Ablauf der Bindefrist (siehe Fristen in der Bekanntmachung) halten“ (Teil A, Kap. 5).
Das Angebotsschreiben wiederholt, dass sich der Bieter „bis zum Ablauf der Bindefrist lt. o.g.
Angebotsaufforderung“ an sein Angebot gebunden hält.
Die genaue Dauer ist also der Bekanntmachung zu entnehmen, nicht den hier zitierten Anlagen.
Für Bieterfragen vergoldet: Fragen zu Vergabeunterlagen und Auftragsgegenstand können „bis spätestens acht Tage vor Angebotsfristende“ über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg gestellt werden; nur darüber und nur fristgerecht sowie in deutscher Sprache eingereichte Fragen werden beantwortet.
Weitere Angaben
Die vorliegenden Unterlagen betreffen ein offenes Verfahren zur Vergabe einer „Veeam Rahmenvereinbarung“ durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) für das Land Brandenburg.
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren nach deutschem und europäischem Vergaberecht (GWB, VgV, EVB-IT, BbgVergG), auch aus der Perspektive Deutschlands, konkret des Bundeslands Brandenburg und der Europäischen Union.
Die Dokumente regeln u. a. Angebotsabgabe, Eignungsnachweise, Mindestentgeltvorgaben und die Rahmenbedingungen des späteren Vertrages.
Only the contracting authority's tender documents are binding. As of: 13/10/2026
What you must prove — eligibility criteria
Unterauftragnehmer: Insofern Teile des Auftrags von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen, sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen. Des Weiteren ist von jedem zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer, zw… read in fullcollapse
Der Bewerber / Bieter hat einen aktuellen Nachweis einzureichen, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig… read in fullcollapse
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers / Bieters dienen insbesondere seine Angaben o Allgemeine Informationen - Firmenname - Sitz des Unternehmens - Anschrift der Geschäftsräume - Eintragung in das Berufs- oder H… read in fullcollapse
Der Bewerber / Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens ein Referenzprojekt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand Veeam, u. a. mit Angaben wie: - Bez… read in fullcollapse
Tender documents — direct download
Who has won at this buyer so far
Across all contract types of this buyer — not just this sector. A city buys software and fire engines through the same purchasing office.
| Company | Awards | Period |
|---|---|---|
| ACP IT Solutions GmbH · München | 18 | 2024–2026 |
| Systema Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH · Potsdam | 6 | 2025 |
| top itservices AG · Unterhaching | 6 | 2025 |
| Bechtle GmbH | 5 | 2023–2025 |
| FERCHAU GmbH | 5 | 2024–2025 |
How often this buyer tenders this kind of work
Tactics
When this buyer has awarded in this sector, usually only one or two bids came in. A solid bid has a real chance here. (Based on 22 completed awards — not a statement about this procedure.)
This procedure allows 29 days between publication and deadline — typical in this country is 32 (median of 20,496 procedures). A normal window for this market.
Foreign bidders
In Germany · Software & IT systems, 347 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 16,515 recorded awards) — mostly from Switzerland, Italy, Austria.
Submission language: German.
How to bid
Guide: how to apply on cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registration, signature, fees — from the operator's bidder manual.
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