Die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Mindestanforderungen stellen die vollständigen Eignungsanforderungen des Vergabeverfahrens dar. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden die Anforderungen nachstehend in zusammengefasster Form dargestellt… ▸▾
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Mindestanforderungen stellen die vollständigen Eignungsanforderungen des Vergabeverfahrens dar. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden die Anforderungen nachstehend in zusammengefasster Form dargestellt. Maßgeblich für die Eignungsprüfung sind die nachfolgenden Angaben sowie die Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung: - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, - Mindestjahresumsatz des Unternehmens, - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, - Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzprojekte), - Angaben zur Zahl der Beschäftigten des Unternehmens, - Angaben zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, - Nachweis eines eigenen Qualitätsmanagementsystem. (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß dem Dokument „Aufforderung zur Angebotsabgabe - Teil 2“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (5) Eigenerklärung zu §§ 123 + 124 GWB. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung einreichen. Folgende Deckungssummen gelten hierbei als Mindestanforderung: -> Mindest-Deckungssumme für Personenschäden: 5.000.000,00 EUR brutto, -> Mindest-Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 5.000.000,00 EUR brutto. - Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 1.000.000,00 EUR netto Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Der Bieter muss mit Angebotsabgabe Angaben zur abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. zu besuchten Fortbildungen der Projektleitung sowie der stellvertretenden Projektleitung einreichen. - Der Bieter muss innerhalb der unten genannten Zeiträume mindestens folgende Leistungen je Leistungsbild (Referenzen) erbracht haben: -> Leistungsbild 1- Ingenieurbauwerke: Vorlage einer Referenz über Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Es muss sich um ein Projekt des Gewässerausbaus handeln mit Absturzbauwerken wie Sohlrampen oder -gleiten sowie über die Verdämmung eines alten Bestandskanals), §44 Abschnitt 4, in der Honorarzone III oder höher, LPH 2 bis 6, mit anrechenbaren Herstellkosten in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR netto. Die Fertigstellung und In