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Supply and transfer of hardware and software for upgrading existing Openscape 4000 V10 telecommunications systems
Lieferung und Überlassung von Hard- und Software zur Hochrüstung von vorhandenen Openscape 4000 V10 Telekommunikationssystemen — original title
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What the buyer is looking for
The subject of this award is the supply and transfer of hardware and software for upgrading existing Openscape OpenScape 4000 telecommunications systems at 27 different locations. The City of Hanover intends to procure the necessary hardware and software to upgrade the existing Openscape 4000 telecommunications systems and components to the current version at the time of delivery, preserving the existing features and functions, migrating the existing licenses and ensuring the necessary compatibility with the solution infrastructure. The focus is on the supply of flex user licenses totalling 7,041.00 units. In addition, the focus is on the supply of STMIY assemblies totalling 7 units.
Contract
Type of service
Clement What the numbers say about this buyer
- 61% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (123 awards since 2018, spread over 49 companies). That is well above the sector norm (41%) — newcomers have a harder time here than elsewhere.n = 123 awards since 2018
- The median procedure drew 4 bids (110 procedures with a bid count); 27% ended with a single bidder. Sector: median 2 bids.n = 110
- The award came in at a median 61% of the estimated value (5 awards with both estimate and value) — pricing at the estimate is usually too high here. Sector: 80%.n = 5
- Across 5 procedures with structured selection criteria, this buyer most often required: References: services (3 of 5), Professional liability insurance (3 of 5), References: works (1 of 5), Technical staff for execution (1 of 5).n = 5
- Not one of the 123 awards with a known winner country has gone to a foreign company so far. Sector average: 1%.n = 123
From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 01/11/2026.
Tender documents at a glance
The essentials of the tender documents, checked statement by statement against the documents. For your bid, the original documents count.
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Öffentliche Ausschreibung der Landeshauptstadt Hannover für IT-Lieferungen und Leistungen (Openscape 4000 Hochrüstung)
Der Text behandelt eine EU-weite Ausschreibung nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch die Landeshauptstadt Hannover (Deutschland) zur Lieferung und Überlassung von Hard- und Software sowie Dienstleistungen zur Hochrüstung vorhandener Openscape 4000 V10-Telekommunikationssysteme.
Es handelt sich um ein Verfahren im deutschen Vergaberecht mit europarechtlichem Bezug (u.a. Verordnung (EU) 2022/576 zu Russland-Sanktionen).
Die Perspektive ist die eines deutschen öffentlichen Auftraggebers (LHH) mit Verweisen auf EU-Recht und deutsche Gesetze (GWB, UVgO, VOB/A, Wettbewerbsregistergesetz).
Der Text beschreibt zunächst den Rahmen des Vergabeverfahrens: Die Vergabe erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform „meinauftrag.rib.de“ bzw. „RIB Tender“.
Die Bieter müssen die Nutzungsbedingungen der Plattform akzeptieren, und die gesamte Kommunikation mit der Vergabestelle findet elektronisch über diese Plattform statt.
Es wird klargestellt, dass die Ausschreibung den Vorschriften des deutschen und europäischen Vergaberechts unterliegen (z.B. GWB, VgV, UVgO) und dass personenbezogene Daten der Bieter im Rahmen dieser gesetzlichen Grundlagen verarbeitet, für definierte Fristen gespeichert und ggf. an gesetzlich bestimmte Empfänger (z.B. Vergabekammer Niedersachsen, EU-Amtsblatt) übermittelt werden.
Hinsichtlich der vom Bieter einzureichenden Unterlagen und Eignungsanforderungen wird detailliert festgelegt, welche Nachweise mit Angebotsabgabe vorzulegen sind.
So sind etwa Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen, ebenso Angaben über Art und Umfang vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren einschließlich Rechnungswert, Lieferumfang und Auftraggeber.
Auch muss mindestens Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung benannt werden, wobei zu jeder Referenz z.B. Name des Auftraggebers, Kontaktadresse, Leistungszeitraum, kurze Leistungsbeschreibung und jährliches Umsatzvolumen in Euro anzugeben sind.
Ferner verlangt der Auftraggeber Angaben zum nächstgelegenen Vertriebs- und Servicestützpunkt zum Ausführungsort, Eigenerklärungen über die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestdeckungssummen (Sachschäden inkl. spezieller Deckungen und Personenschäden) und einen Nachweis über die Qualifikation des eingesetzten Personals.
Als konkrete Mindestanforderung gilt u.a., dass der Bieter mindestens zwei für OpenScape 4000 herstellerqualifizierte Techniker nachweisen muss; als Nachweis dienen aktuelle Mittel-/Hersteller-Zertifizierungen für OpenScape 4000 (Generierung und Erstinbetriebnahme, Advanced oder vergleichbare Qualifikationen).
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Ergänzend ist eine Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgesehen sowie eine gesonderte Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576, die sicherstellt, dass keine russischen Staatsangehörigen, in Russland niedergelassene Unternehmen oder von diesen kontrollierte bzw.. für diese handelnde Personen an der Vergabe oder Auftragserfüllung mit mehr als 10 % Auftragswert beteiligt sind.
Unterlagen zu Nachunternehmern (Verzeichnis der Unternehmerleistungen, Verpflichtungserklärungen) sind beizufügen, wenn Teilleistungen durch andere Unternehmen erbracht werden.
Zum Leistungsumfang und den Ausführungsbedingungen enthält die Leistungsbeschreibung genaue Vorgaben.
Der Auftragsgegenstand umfasst die Lieferung und Überlassung von Hard- und Software zur Hochrüstung vorhandener Openscape 4000 V10-Systeme auf eine neue Version (>= V11 Flex-Lizenzen) sowie zugehörige technische Dienstleistungen.
Die Lieferung hat frei Lager an die Adresse Hamburger Allee 25a, 30161 Hannover zu erfolgen und muss innerhalb von acht Wochen nach Auftragserteilung vollständig erfolgen.
Für die Dienstleistungsteile (System-Hochrüstung) werden ergänzende Bestimmungen für verschiedene Organisationseinheiten beschrieben, etwa die Abfallwirtschaft und die Feuerwehr: So sind die Hochrüstungsmaßnahmen außerhalb der regulären Arbeitszeiten zu planen und zwingend vor Ort durch qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen; eine Remote-Durchführung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
In der Abfallwirtschaft sind Konfigurations-, Test-, Migrations- und Inbetriebnahme-Maßnahmen vor Ort zu begleiten; bei der Feuerwehr sind Upgrades im HDD-Austauschverfahren bei vorangehender Generierung und Test in einer Labor-/Staging-Umgebung durchzuführen.
Ebenfalls sind vor Upgrades VMware-Snapshots bzw.. passende Rückfalloptionen sicherzustellen, sodass eine Wiederherstellung innerhalb des Wartungsfensters jederzeit möglich bleibt.
Funktionstests müssen dem beigefügten „Anhang 1 Testprotokoll“ (detaillierte System-, Komponenten-, Endgeräte-, interne/externe Telefonie- und Redundanztests) vollständig durchgeführt und dokumentiert werden; gfs. ist eine Vor-Ort-Nachbetreuung am unmittelbaren folgenden Kalendertag sicherzustellen, um den Tagesanlauf, die Betriebsbereitschaft der Systeme und etwaige Fehlerbehebungen vor Ort zu begleiten.
Zu den Angebotsunterlagen sind bestimmte Formblätter und Dokumente zwingend elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Dazu gehören das Angebotsschreiben für Liefer-/Dienstleistungen (Formblatt 633), das Preisblatt/Preisdatei, das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit Preisen und geforderten Angaben/Erklärungen, die „Anlage zur Angebotsabgabe“, die Erklärung zur Eigentümerstruktur sowie ggf. Verzeichnisse der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen und Verpflichtungserklärungen bei Nachunternehmern.
Dem Angebot muss zwingend eine detaillierte Aufstellung der Komponenten je Position beigefügt werden, um eine technische Prüfung zu ermöglichen.
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen, Preise ausschließlich netto in Euro (Bruchteile in vollen Cent) ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer wird am Schluss gesondert hinzugerechnet.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig; bei Widersprüchen oder Unklarheiten ist die Vergabestelle innerhalb von zehn Tagen ab Kenntnis, jedenfalls vor Angebotsabgabe, ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu informieren — es gilt die frühere Frist.
Die Zuschlagskriterien werden im Formular „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VgV)“ angesprochen: Es sind Preis, Qualität und Kosten als Kriterien genannt.
Die konkrete Gewichtung kann entweder als Prozentangaben oder – falls nicht bezifferbar – durch Reihenfolge der Bedeutung angegeben werden; die Details sollen in der Datei „00_Angebotsaufforderung VgV_08-2024“ enthalten sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass Nebenangebote entweder nicht zugelassen oder nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind; im konkreten Text findet sich der Hinweis, dass Nebenangebote zugelassen oder ausgeschlossen sein können, mit Verweis auf die jeweiligen Bewerbungsbedingungen.
Wenn Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, eindeutig und erschöpfend beschrieben, in einer eigenen Anlage gekennzeichnet und – soweit Teilleistungen betroffen sind – nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufgegliedert werden; Nebenangebote, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Im Angebotsschreiben erklärt der Bieter, sich bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot zu halten; die konkrete Bindefrist wird im Kopf des VgV-Aufforderungsformulars eingetragen.
Zu Risiken, Besonderheiten und vertraglichen Regelungen enthält der Text vor allem die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Hannover für IT-Lieferungen und Leistungen“ (ZVB).
So sind die angebotenen Preise als feste Preise vereinbart; Sie umfasst regelmäßig auch Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungsstelle und Abladen, sofern nicht anders bestimmt.
Der Auftragnehmer hat seine Leistung sach- und rechtsmangelfrei zu erbringen; Teilleistungen sind nur zulässig, wenn sie vorgesehen oder ausdrücklich von der LHH genehmigt sind.
Die Mehr-/Minderleistungsklausel sieht vor, dass das angegebene Auftragsvolumen ein prognostischer Wert ist; der Auftragnehmer muss Leistungen bis 110 % des Auftragsvolumens zu den vereinbarten Preisen bzw. Preisbildungsregeln erbringen.
Es werden Vertragsstrafen geregelt: Bei Verzug mit der Leistung oder mit der Mängelbeseitigung beträgt die Vertragsstrafe für jede volle Woche 0,25 % des Wertes des noch ausstehenden, nicht nutzbaren Leistungsteils, begrenzt auf 5 % der Gesamtvergütung; weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten, und gezahlte Vertragsstrafen werden bei Schadensersatz statt Leistung angerechnet.
Die Haftung des Auftragnehmers wird der Höhe nach begrenzt (z.B. Sachschäden bis 500.000 € je Ereignis, max. 1 Mio. € pro Vertrag; Vermögensschäden auf 10 % des Gesamtpreises, max. 500.000 €).
Datenschutz- und Vertraulichkeitsverpflichtungen werden konkretisiert, mit der Möglichkeit der LHH, bei Verstößen den Vertrag zu kündigen oder zurückzutreten und den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freistellen zu lassen.
So muss der Bieter, wenn er die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Lieferanten, Kapazitätssteller) in Anspruch nehmen will, die Eignung dieses Unternehmens nachweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen vorlegen.
Außerdem gilt die Sanktions-Eigenerklärung nach Artikel 5k EU-VO 2022/576 ausdrücklich auch für alle Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten beansprucht werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen.
Forderungen aus dem Vertrag dürfen grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung der LHH abgetreten werden; AGB des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Die LHH behält sich weitreichende Kündigungs- und Rücktrittsrechte vor, etwa bei Bestechung, wettbewerbswidrigen Absprachen, Straftaten im Geschäftsverkehr, Verstößen gegen Sozialstandards oder schwerwiegenden Datenschutzverletzungen vor.
Die Fragenfrist für Unklarheiten in den Vergabeunterlagen ist klar geregelt (10 Tage ab Kenntnis, vor Angebotsabgabe), ebenso die Pflicht, die ausschreibende Stelle über Unvollständigkeiten oder Widersprüche in den Unterlagen vor Angebotsabgabe zu informieren.
Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertrags- und Auftragsunterlagen gilt eine definierte Reihenfolge: Vorrang hat die Leistungsbeschreibung, gefolgt von besonderen Vertragsbedingungen, ergänzenden Vertragsbedingungen, den ZVB, technische Vertragsbedingungen und schließlich den allgemeinen Vertragsbedingungen VOL/B.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zum Thema Sicherheiten lässt sich dem vorliegenden Text entnehmen, dass detaillierte Regelungen zu Vertragsstrafen (§ 11 ZVB IT) und Haftungsbegrenzungen (§ 12 ZVB IT) bestehen, aber keine ausdrückliche Forderung nach Bietersicherheit (Bid Bond), Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaften genannt ist.
Es werden vielmehr Versicherungs- und Haftpflichtanforderungen gestellt, wie etwa die Eigenerklärung über die Verpflichtung, vor Auftragsbeginn eine Berufshaftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestdeckungssummen je Schadensfall (Sach‐ und Personenschäden, inkl. Abwasserschäden, Obhuts‐ und Bearbeitungsschäden, Schlüsselversicherung) abzuschließen und innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung nachzuweisen.
Solche Bestimmungen sind als wirtschaftliche Sicherungsinstrumente zu verstehen, ersetzen aber rechtlich eine klassische Bürgschaft nicht; da die Textauszüge keine konkrete Bürgschaftsverpflichtung (z.B. bestimmte Prozentsätze der Auftragssumme, Laufzeit bis Ende der Gewährleistung) enthalten, ist davon auszugehen, dass Sicherheiten in Form von Bürgschaften hier nicht gesondert werden gefordert, sondern über Versicherung und Vertragsstrafen abgesichert wird.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Nachunternehmer sind ausdrücklich vorgesehen.
So heißt es in den Bewerbungsbedingungen (Eignungsnachweis für andere Unternehmen), dass der Bieter sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen darf, sofern er nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, und auf Verlangen Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegt.
Dazu gehört ein „Verzeichnis der Unternehmen in der beigefügten Anlage ‚Verzeichnis der Unternehmerleistungen‘“ sowie eine „Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmen“ zu den mit dem Angebot ggf. zurückzugebenden und vertragsrelevanten Unterlagen.
Solche Bestimmungen zeigen, dass Nachunternehmer grundsätzlich zulässig sind, aber mit Grenzen und Nachweispflichten: wie etwa Offenlegung der beteiligten Unternehmen und ihrer Kapazitäten, Eigenerklärung nach Artikel 5k VO (EU) 2022/576, wonach insbesondere russische Staatsangehörige bzw. in Russland niedergelassene Personen/Organisationen oder ihnen zuzuordnende Unternehmen nicht beteiligt sein dürfen, wenn sie mit mindestens 10 % am Auftragswert beteiligt sind.
Hierdurch wird klargestellt, dass Unterauftragnehmer zugelassen sind, solange sie vergaberechtlich und sanktionsrechtlich zulässig sind und ihre Eignung nachgewiesen wird.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zur Frage der Ortsbesichtigung enthält der bereitgestellte Text keine ausdrücklichen Angaben über eine Baustellen‐ oder System‐Ortsbesichtigung im Sinne eines verpflichtenden Ortstermins vor Angebotsabgabe.
Zwar werden Ansprechpartner der LHH (Frau Reitmann, Herr Koch) genannt und Hinweise auf die Hochrüstung verschiedener Systeme gegeben, aber wird eine „Ortsbesichtigung“ noch als Teilnahmevoraussetzung definiert.
Die Vergabeunterlagen sprechen nur allgemein von Lieferung frei Lager Hannover und von Funktionstests/Abnahme nach Ausführung.
Somit lässt sich aus dem vorliegenden Text nicht entnehmen, dass eine Ortsbesichtigung vorgesehen ist oder verpflichtend wäre; eine solche Pflicht wäre normalerweise explizit benannt (etwa mit Datum und Teilnahmevermerk), was hier fehlt.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Bezüglich der Sprache der Angebote und Nachweise ist eindeutig geregelt, dass „das Angebot in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abfassen“ ist (Bewerbungsbedingungen, Ziffer 3.1).
Bescheinigungen „gleich welcher Art“ sind in deutscher Sprache beizufügen, gegebenenfalls „von einem zertifizierten Gutachter übersetzt“.
Auch ist der „Schriftverkehr mit der LHH in deutscher Sprache zu führen“ (§ 18 ZVB IT) und ausdrücklich wird festgehalten, dass der Schriftverkehr in deutscher Sprache erfolgt.
Daraus folgt, dass fremdsprachige Nachweise nur dann zulässig sind, wenn sie durch eine qualifizierte Übersetzung in die deutsche Sprache ergänzt werden; Originaldokumente in anderen Sprachen ohne deutsche Übersetzung erfüllen die Anforderungen nach diesem Wortlaut nicht.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Frist für Bieterfragen enthalten die Bewerbungsbedingungen die Regel, dass Unklarheiten in den Vergabeunterlagen „innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnis von den Unklarheiten, jedoch immer vor Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform“ es gilt die früher endende Frist.
Das bedeutet praktisch, dass Bieterfragen zu Unklarheiten spätestens 10 Tage nach Kenntnis und auf jeden Fall vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform zu stellen sind, wobei keine gesonderte absolute Kalenderfrist für Fragen genannt ist, sondern die Kombination dieser beiden Bedingungen (10 Tage / vor Angebotsabgabe) maßgeblich ist.
Weitere Angaben
Vergabeunterlagen der Landeshauptstadt Hannover für IT‐Lieferungen und Leistungen (OpenScape 4000)
Der Text behandelt die Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch die Landeshauptstadt Hannover (Deutschland) zur „Lieferung und Überlassung von Hard‐ und Software zur Hochrüstung von vorhandenen OpenScape 4000 V10 Telekommunikationssystemen“.
Grundlage sind die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und die kommunalen Zusatzbedingungen der LHH.
Der nationale Bezug ist eindeutig deutsch (Bundesrepublik Deutschland, Niedersächsische Vergabekammer; EU-Recht wird ergänzt erwähnt, etwa Artikel 5k der VO (EU) 2022/576).
Die Angebotsfrist ist hingegen konkret benannt: „Ablauf der Angebotsfrist: 08.01.2027, 09:00 Uhr“.
Only the contracting authority's tender documents are binding. As of: 23/10/2026
What you must prove — eligibility criteria
Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung die fehlenden Nachweise nachzufordern; eine Verlänge… read in fullcollapse
Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung die fehlenden Nachweise nachzufordern; eine Verlänge… read in fullcollapse
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Tender documents — direct download
Who has won at this buyer so far
Across all contract types of this buyer — not just this sector. A city buys software and fire engines through the same purchasing office.
| Company | Awards | Period |
|---|---|---|
| Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG · Berlin | 16 | 2025 |
| PLURAL servicepool GmbH | 9 | 2021–2026 |
| safetec sicherheit facility tecnic GmbH · Hannover | 7 | 2026 |
| Schmalstieg GmbH Gebäudereinigung · Hannover | 5 | 2016–2026 |
| Fiduz Gebäudereinigungs GmbH · Niedersachsen - Langenhagen | 4 | 2025 |
How often this buyer tenders this kind of work
Tactics
When this buyer has awarded in this sector, there was usually a single bid in the end. A solid bid has a real chance here. (Based on 4 completed awards — not a statement about this procedure.)
This procedure allows 48 days between publication and deadline — typical in this country is 32 (median of 20,496 procedures). Much more generous than usual — time for a thorough bid rather than a quick one.
Foreign bidders
In Germany · Radio, TV & communications, 50 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 6,378 recorded awards) — mostly from Austria, Netherlands, Italy.
Submission language: German.
How to bid
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