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RV Construction-accompanying quality controlling
RV Baubegleitendens Qualitätscontrolling — original title
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- Offer and evidence in: German.
- Collect your evidence — use the eligibility analysis on this page: it lists the requirements and, for known certificates, how to get them.
What the buyer is looking for
The subject of this framework agreement is the provision of expert quality control services for building construction projects (new construction, conversion and serial or modular construction). The services relate to building construction projects in the Berlin area, especially in the segment: - senior housing, - student housing, - employee housing, - as well as additional commercial space and day-care centres (kitas). The services are carried out in the form of random, independent quality checks during construction, starting from the floor slab or foundation until the handover of the building, with the aim of ensuring the quality of execution, the early detection of defects and the reduction of defects at the time of acceptance.
Contract
Type of service
Clement What the numbers say about this buyer
- In this sector the buyer awards roughly every 2 months (25 awards, most recently December 2025) — by that rhythm the next award was due around February 2026. The last award went to Belvedere GmbH.n = 25
- 61% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (154 awards since 2024, spread over 56 companies). That is well above the sector norm (45%) — newcomers have a harder time here than elsewhere.n = 154 awards since 2024
- The median procedure drew 3 bids (107 procedures with a bid count); 39% ended with a single bidder. Sector: median 3 bids.n = 107
- From notice to award takes a median 70 days here (31 procedures). Sector: 123 days.n = 31
- Across 11 procedures with structured selection criteria, this buyer most often required: Minimum annual headcount (10 of 11), Average minimum annual turnover (9 of 11), References: services (9 of 11), Minimum annual turnover (3 of 11).n = 11
From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 01/11/2026.
Tender documents at a glance
The essentials of the tender documents, checked statement by statement against the documents. For your bid, the original documents count.
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Vergabeverfahren Rahmenvertrag „Baubegleitende Qualitätskontrolle“ der berlinovo in Berlin
Der Text beschreibt ein offenes EU-Vergabeverfahren in Deutschland (Land Berlin) für einen Rahmenvertrag über baubegleitende sachverständige Qualitätskontrolle bei Hochbauprojekten der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH.
Der Blickwinkel ist eindeutig der eines deutschen öffentlichen Auftraggebers, mit Verweisen auf EU-Bekanntmachung und Vergabekammer des Landes Berlin.
Bietergemeinschaften müssen eine spezielle Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt, von allen Mitgliedern unterzeichnet, Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Vertreter mit Vollmacht, gesamtschuldnerische Haftung, Begründung der BG) mit dem Angebot einreichen; bei Eignungsleihe ist zusätzlich eine „Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“ je eingesetztem Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (3 Mio. € Personen-/Sachschäden, 1 Mio. € Vermögensschäden, 1 Mio. € sonstige Schäden, mehrfach maximiert) ist nach Zuschlag, aber als Fälligkeitsvoraussetzung für Zahlungen, einreichen.
Zum Leistungsumfang (was, wie viel, wo, wann) wird festgelegt, dass Gegenstand der Rahmenvereinbarung baubegleitende sachverständige Qualitätskontrollen bei Hochbauprojekten im Berliner Raum sind (Senioren-, Studenten-, Beschäftigtenwohnungen, ergänzt Gewerbe und Kitas; Neu- und Umbau sowie serielle/modulare Bauweise).
Die Leistungen umfassen stichprobenartige, risikoorientierte Begehungen über mehrere Bauphasen hinweg (Bau-konstruktiv ab Bodenplatte/Gründung, TGA ab Ausbauphase) mit üblichem Turnus mindestens zwei Begehungen pro Monat je Fachdisziplin, die Unterstützung bei Vorbegehungen zur Feststellung der Abnahmereife, Abnahmebegleitungen (Teil-/Gesamtabnahmen) und Nachbegehungen zur Kontrolle der Mängelbeseitigung.
Maßgeblich sind die im jeweiligen Einzelabruf definierten Leistungen und Mengen sowie die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses; die im LV genannten Mengen dienen ausschließlich der Angebotswertung und begründen keine Mindest- oder Höchstabnahmemengen.
Der Schwerpunkt der Einsätze liegt in Berlin und angrenzenden Regionen; darüber hinaus sind Werkbesichtigungen mit separaten Fahrtkostenpauschalen (bis 200 km, 200–600 km) geregelt.
Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf der vorgesehenen Frist oder bei Erreichen eines maximalen Auftragsvolumens von 2,5 Mio. € netto, ohne dass ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung dieses Volumens oder der LV-Mengen besteht; Einzelabrufe enden jeweils mit vollständiger Abnahme der beauftragten Leistungen.
Zu den Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ist ausgeführt, das wirtschaftlichste Angebot anhand der Kriterien Preis und Qualität bestimmt wird, insgesamt 100 Punkte.
Der Preis (Summe Preisblatt/LV 01 netto) erhält maximal 70 Punkte; das günstigste Angebot bekommt 70 Punkte, die übrigen werden nach der Formel „Niedrigstpreis x 70 / Preis Bieter“ berechnet, kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Die Qualität wird über ein schriftliches Leistungserbringungskonzept bewertet, das in drei Unterkriterien zu Projektorganisation, Leistungserbringungskonzept und Personaleinsatz-/Terminplanung gegliedert ist; jedes Unterkriterium wird zwischen 0 und 5 Punkte bewertet, mit einem Faktor 2 multipliziert, sodass insgesamt maximal 30 Punkte erreichbar sind.
Die Bewertungsmaßstäbe reichen von 0 Punkten (wesentliche Aspekte fehlen oder sind nicht nachvollziehbar, keine oder kaum konzeptähnliche Ausführungen) bis 5 Punkte (sehr detailliert, projektspezifisch, praxistauglich, mit innovative, über die Anforderungen hinausgehenden Lösungsansätzen).
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl gilt als wirtschaftlichstes; bei Gleichstand entscheidet das Los.
Spekulative Preise können im Vergleich zu Schätzung der Auftraggeberin und anderen Angeboten ausgeschlossen werden.
Hinsichtlich Risiken und Besonderheiten werden diverse Punkte benannt, die insbesondere deutsche Auftragnehmer betreffen, aber auch ausländische Bieter mit gleichwertigen Nachweisen.
So sind Nebenangebote und Änderungsvorschläge unzulässig; unaufgefordert übermittelte zusätzliche Unterlagen sollen unterbleiben.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis zur Rückfragefrist 13.11.2026 zulässig; die Auftraggeberin informiert alle Bieter einheitlich über Klarstellungen, und die Unternehmen müssen sich selbst regelmäßig informieren.
Es besteht Einsichtsmöglichkeit im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer; Bieter soll schützenswerte Informationen kenntlich machen.
Schwerwiegende Verstöße gegen Arbeits-, Sozial- und Vergaberecht, gegen BerlAVG, MiLoG, AEntG oder gegen die Pflicht zur Einrichtung des E-Mail-Accounts bzw. zum Versicherungsnachweis können zu außerordentlicher Kündigung führen; Freistellungs-pflichten zugunsten des Auftraggebers bei Drittansprüchen.
Zu Widersprüchen oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen wird klargestellt, welche Angabe jeweils gilt.
So bestimmt das Leistungsverzeichnis ausdrücklich, dass bei Widersprüchen zwischen LV und Leistungsbeschreibung die speziellen Regelungen des Leistungsverzeichnisses gegenüber den allgemeinen Regelungen der Leistungsbeschreibung vorrangig gelten.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur Vorgaben, die ausdrücklich als „verbindliche Anforderungen“ gekennzeichnet sind, als zwingende Vorgaben im vergaberechtlichen Sinne gelten; Angebote, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend ausgeschlossen.
In anderen Fällen kann die Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen ausschließen oder fehlende Unterlagen nachfordern bzw. Aufklärung betreiben.
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen durch den Bieter selbst sind unzulässig; maßgeblich ist der veröffentlichte Vertragstext mit seinen Anlagen und späteren schriftlich/textförmlichen Änderungen durch die Auftraggeberin.
Die Rahmenvereinbarung selbst stellt abschließend klar, dass sie mit Zuschlag wirksam wird, dass alle mündlichen Nebenabreden ausgeschlossen sind und dass Schriftform vorbehalten bleibt; bei Abweichungen zwischen verschiedenen Dokumenten sind die vertraglichen Regelungen (Rahmenvertrag plus LV plus Leistungsbeschreibung) und ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnete Vorgaben ausschlaggebend.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zur Frage der Sicherheiten: In den Vergabeunterlagen sind „Muster Bürgschaftsformulare“ als Vertragsunterlage aufgeführt, die aber „Eine Einreichung mit dem Angebot ist nicht notwendig“ sind.
Daraus folgt: Spezifische Sicherheiten im Sinne von Bietergarantie oder gesonderten Vertragserfüllungs-/Mängelbürgschaften sind in den zitierten Passagen nicht verbindlich vorgegeben; maßgeblich ist aber die zwingende Haftpflichtversicherung und die Möglichkeit von Vertragsstrafen nach BerlAVG.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Bezüglich Nachunternehmern wird ihre Einschaltung ausdrücklich erlaubt, aber unter klaren Grenzen und Nachweispflichten.
So muss der Bieter, wenn er „beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen“, Art und Umfang der bereits im Angebotsschreiben angeben; die Namen der Nachunternehmer sind „nur auf Verlangen der berlinovo“ zu nennen.
Auf Verlangen ist dann auch die Eignung der Nachunternehmer nachweisen, und im Fall der Eignungsleihe ist eine „Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“ mit dem Angebot einreichen.
In der Rahmenvereinbarung heißt es außerdem, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen darf und deren fachliche Eignung sowie Einhaltung der besonderen Vertragsbedingungen (Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeiträge, Verhinderung von Benachteiligungen, Frauenförderung, Kontrollen/Sanktionen, Compliance) vertraglich sicherstellen muss.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zur Frage einer Ortsbesichtigung findet sich in den umfangreichen Auszügen keine explizite Regelung über eine Baustellen- oder Objektbesichtigung als Bestandteil des Vergabeverfahrens, weder mit konkretem Termin noch als Pflichtvoraussetzung für die Angebotsabgabe.
Zwar beschreibt die Leistungsbeschreibung zahlreiche spätere Begehungen, Vorbegehungen und Nachbegehungen im Rahmen der baubegleitenden Qualitätskontrolle, aber handelt es sich dabei um Leistungsinhalte des späteren Auftrags, nicht um eine Vor-Ort-Besichtigung als Vergabe-Bedingung.
Somit gibt die zitierten Unterlagen keine Hinweis darauf, dass es eine gesonderte Ortsbesichtigung im Vergabeverfahren gibt oder dass deren Teilnahme verpflichtend wäre.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Im Hinblick auf Sprache und Nachweise ist mehrfach festgelegt, dass die Projektsprache Deutsch ist und alle Projektunterlagen (Schriftverkehr, Protokolle, Berichte, Pläne usw.) in deutscher Sprache zu erstellen sind.
Die Auftragsunterlagen sind offiziell in Deutsch verfügbar, und Angebote bzw. Teilnahmeanträge können laut Bekanntmachung nur in deutscher Sprache eingereicht werden („Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch“).
Ausländische Bewerber/Bieter müssen „gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes“ sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers „jeweils in deutscher Sprache“ vorlegen.
Daraus folgt: Fremdsprachige Nachweise sind nur zulässig, soweit sie in deutscher Sprache vorgelegt werden – in der Praxis üblicherweise durch deutschsprachige Originale oder beglaubigte Übersetzungen; eine andere Sprache ist in den Ausschnitten nicht zugelassen.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist und Frist für Bieterfragen sind klare Termine genannt.
Im Angebotsschreiben erklären die Bieter ausdrücklich, dass sie sich „bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist (31.12.2026) gebunden halten“; die EU-Bekanntmachung gibt zusätzlich an, dass das Angebot „7 Wochen“ gültig bleiben muss, was zeitlich zur Angebotsfrist passt.
Für Rückfragen zu den Vergabeunterlagen ist eine „Rückfragefrist zu den Vergabeunterlagen“ bis zum 13.11.2026 vorgesehen; Auskünfte können „grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt werden, die bis 13.11.2026“ über die Plattform eingegangen sind.
Weitere Angaben
Der Text behandelt die Vergabe eines Rahmenvertrags „Baubegleitende Qualitätskontrolle“ durch die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH im offenen Verfahren.
Es handelt sich um eine Ausschreibung im öffentlichen Auftragswesen in Deutschland (Land Berlin), mit Bezug auf deutsches Vergabe- und Zivilrecht (GWB, VgV, BGB, BerlAVG usw.).
Die Perspektive ist eindeutig die eines deutschen öffentlichen Auftraggebers, der seine Anforderungen und Bedingungen an in- und ausländische Bieter formuliert.
Die Einreichungsfrist ist der 19.11.2026, 11:00 Uhr (eingehend auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin).
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich regelmäßig über neue Informationen auf der Vergabeplattform informieren müssen und dass der Auftraggeber nach Fristablauf nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Unterlagen nachfordern oder Aufklärungen einholen kann.
Only the contracting authority's tender documents are binding. As of: 20/10/2026
What you must prove — eligibility criteria
1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe… read in fullcollapse
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2025, 2024, 2023 - siehe Formular Eignung. Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024, 2023 von mindestens 2.500.000,00 € netto mit vergleichbaren Leistungen (baubegleitende… read in fullcollapse
1) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2025, 2024, 2023 - siehe Formular Eignung. 2) Benennung von Referenzprojekten, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2023 erbrac… read in fullcollapse
Tender documents — direct download
Who has won at this buyer so far
Across all contract types of this buyer — not just this sector. A city buys software and fire engines through the same purchasing office.
| Company | Awards | Period |
|---|---|---|
| BFN Berliner Fliesen-und Natursteinprojekte GmbH | 6 | 2024 |
| IBT.PAN Ingenieur- und Sachverständigengesellschaft mbH · Berlin | 4 | 2025 |
| gruppe F Freiraum für alle GmbH | 4 | 2025 |
| SEKA AG · Berlin | 4 | 2025 |
| SUMA Kommunikation GmbH & Co. KG · Berlin | 4 | 2024–2025 |
How often this buyer tenders this kind of work
Tactics
When this buyer has awarded in this sector, usually about 3 bids came in. A normal field for this market. (Based on 17 completed awards — not a statement about this procedure.)
This procedure allows 30 days between publication and deadline — typical in this country is 32 (median of 20,496 procedures). A normal window for this market.
Foreign bidders
In Germany · Architecture & engineering, 404 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 111,169 recorded awards) — mostly from Austria, Switzerland, Poland.
Submission language: German.
How to bid
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