How to bid in this country: portals, deadlines, thresholds →
Basic overhaul of Schlangenbader Straße - Tunnel ÜBS construction overhead line and special services I
Grundinstandsetzung Überbauung Schlangenbader Straße - Tunnel ÜBS Bauoberleitung und besondere Leistungen I — original title
Your path to submission
- Deadline: 16 November at 10:00 — 15 days left.
- The submission point is stated in the notice (link on this page).
- Offer and evidence in: German.
- Collect your evidence — use the eligibility analysis on this page: it lists the requirements and, for known certificates, how to get them.
What the buyer is looking for
Construction supervision, construction supervision and other special services (ecological construction supervision, services for safety and health protection on construction sites)
Contract
Type of service
Clement What the numbers say about this buyer
- In this sector the buyer awards roughly every month (141 awards, most recently October 2026) — the next award is due around November 2026 by that rhythm. The last award went to ARC-GREENLAB GmbH.n = 141
- 65% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (280 awards since 2023, spread over 99 companies). That is well above the sector norm (45%) — newcomers have a harder time here than elsewhere.n = 280 awards since 2023
- The median procedure drew 2 bids (188 procedures with a bid count); 30% ended with a single bidder. Sector: median 3 bids.n = 188
- The award came in at a median 88% of the estimated value (7 awards with both estimate and value) — pricing at the estimate is usually too high here. Sector: 88%.n = 7
- Across 27 procedures with structured selection criteria, this buyer most often required: Trade register enrolment (22 of 27), References: works (14 of 27), Minimum turnover in the contract field (13 of 27), References: services (11 of 27).n = 27
From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 01/11/2026.
Tender documents at a glance
The essentials of the tender documents, checked statement by statement against the documents. For your bid, the original documents count.
Powered by eBriefing – EU language technology. Friedrich is an independent service, not an EU offering.
✓ found in the documents · ❓ not found in the documents or general statement · Available in German.
Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen: Bauoberleitung und Bauüberwachung Tunnel ÜBS Schlangenbader Straße
Der Text behandelt ein Vergabeverfahren nach der deutschen Vergabeverordnung (VgV) für freiberufliche Dienstleistungen im Bereich Bauoberleitung, Bauüberwachung und besondere Leistungen (u.a. ökologische Bauüberwachung, SiGeKo) für die Grundinstandsetzung der Überbauung Schlangenbader Straße – Tunnel ÜBS in Berlin.
Der rechtliche und praktische Rahmen bezieht sich nur auf Deutschland (Land Berlin, deutsches GWB/VgV, Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, Frauenförderverordnung, Berliner Vergabeplattform, EU-Richtlinien als Hintergrund).
Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit elektronischer Angebotsabgabe über das Bieterportal iTWO tender in Verbindung mit der Vergabeplattform Berlin.
Zum Thema „Was muss der Bieter einreichen“ werden insbesondere folgende Pflichten beschrieben: Das Angebot ist in deutscher Sprache einreichen und es sind die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden (z.B. IV 212EU Teilnahmebedingungen, IV 4021 F Frauenförderung, IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe, IV 126 F Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer, IV 128 F Erklärung der Bietergemeinschaft).
Angebote müssen ausschließlich elektronisch in Textform über https://www.meinauftrag.rib.de eingereicht werden; bei natürlicher Person ist Vor- und Nachname bzw. Firma, bei juristischer Person die vollständige Bezeichnung anzugeben.
Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV nach Aufforderung teilweise nachgereicht werden.
Die Eignungs-Mindestanforderungen betreffen insbesondere fachliche Qualifikation, Referenzen, Berufshaftpflichtversicherung sowie spezielle Zertifikate und technische Ausstattung.
Also muss die fachlich Verantwortlichen z.B. als Dipl.-Ing./Master/Bachelor mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung oder vergleichbarer Erfahrung benannt werden; bei juristischen Personen ist durch Erklärung nachweisen, dass der Verantwortliche die Anforderungen an die natürliche Person erfüllt.
Als Referenzen werden u.a. nachweislich erbrachte Leistungen für Brücken-/Tunnelbauwerke in Lph. 8 und 9 HOAI sowie Bauoberleitung/Bauüberwachung mit Mindesthonorarzone II, bestimmte Bauvolumina (1 Mio. EUR bzw. 500 Tsd. € netto), Schadstoffsanierungen nach TRGS 524/519/521 und unter Anwendung der Vorschriften für öffentliche Auftraggeber verlangt; Die Referenzen müssen im Zeitraum ab 01.01.2011 bis zur Bekanntmachung erbracht sein und ihre Anzahl ist je Teilbereich (z.B. BOL, steelv. BOL, BÜ, steelv. BÜ) begrenzt.
Weitere Eignungskriterien sind: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung von 3 Mio. € (Personenschäden) und 5 Mio. € (sonstige Schäden) bei einem in EU/EWR zugelassenen Versicherer (Versicherungsschein nach Zuschlag nachzureichen, Versicherung über die gesamte Vertragszeit zu unterhalten), mindestens ein für BÜ/BOL vorgesehener Mitarbeitender mit Zertifikaten MVAS 99, TRGS 524, TRGS 519 und TRGS 521 sowie Ausstattung wie iTWO oder gleichwertige AVA-Software und Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle (Dienstleistungsnummer/ZKS-Abfall).
Präqualifizierte Bieter können ULV/AVPQ-Nummern verwenden; andere Bieter müssen Eigenerklärung IV 124 F, Bewerberbogen IV 1222EU F oder eine EEE einreichen.
Show all 71 statements
Zum Leistungsumfang wird ausgeführt, dass es um Dienstleistungen „Beaufsichtigung der Bauarbeiten“ (CPV 71247000) für die Grundinstandsetzung der Überbauung Schlangenbader Straße – Tunnel ÜBS geht, mit Bauoberleitung, Bauüberwachung und besondere Leistungen (u.a. ökologische Bauüberwachung, SiGeKo) sowie optional Mitwirkung bei Öffentlichkeitsarbeit und Prüfung/Wertung/Aufklärung von Nachtragsangeboten des AN-Bau.
Der Erfüllungsort ist Berlin (PLZ 13355, NUTS DE300), Auftraggeber ist das Land Berlin (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung V Tiefbau).
Die Laufzeit ist mit ca. 75 Monate angegeben.
Die Wertungssumme ergibt sich aus der Summe der angebotenen Gesamtvergütung gemäß § 7 Nr. 7.1 und 7.4 des Vertrages sowie den Angebotsbeträgen gemäß Anlage 2 Nr. 2.E.1.2.1.1 bis 2.E.1.2.1.4 des Vertrages.
Zu Zuschlagskriterien und Gewichtung wird klargestellt, dass der Zuschlag nur nach dem Kriterium „Preis“ erfolgt; es wird explizit „Art: Preis“ genannt.
Weitere qualitative Zuschlagskriterien oder Gewichtungen sind in dem Text nicht beschrieben, wodurch die Wertung auf die angebotene Vergütung konzentriert ist.
Das Angebot ist bis zum 16.11.2026, 10:00 Uhr elektronisch einzureichen; der Eröffnungstermin ist identisch.
Die Angebotssprache ist Deutsch; elektronische Kataloge, Varianten und mehrere Angebote sind ausgeschlossen.
Die Angebotsgültigkeit ist mit „0 Tag“ angegeben, was im Zusammenspiel mit den AVB/BVB auszulegen ist; Bietergemeinschaften müssen im Zuschlagsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden.
Risiken und Besonderheiten betreffen vor allem die strikte Einhaltung der Form (elektronisch in Textform; ggf. Signatur/Siegel wenn gefordert), die Pflicht zur Tariftreue und Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte (Mindestlohngesetz, allgemeinverbindliche Tarifverträge, Berliner Tariftreue nach BerlAVG, Ingenieur-/Architektur-/Planungsbüros-Tarifbroschüre), die Frauenförderung (IV 4021 F mit Auswahl von Maßnahmen nach Frauenförderverordnung abhängig von Unternehmensgröße, Gleichbehandlungspflichten, Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflichten an Nachunternehmer) sowie die Übertragung der Entgeltpflicht auf Unterauftragnehmerketten (BVB IV 4020 F).
Weiter bestehen Risiken bei Einsatz anderer Unternehmen: Unteraufträge und Eignungsleihe sind über Formblatt IV 125 F zu deklarieren, bei Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung IV 126 F nötig, und die geliehenen Kapazitäten müssen im Umfang der Inanspruchnahme mit dem Hauptauftragnehmer für die Auftragsausführung haften.
Nicht geeignete oder ausschlussbehaftete Nachunternehmer sind zu ersetzen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind fristgebunden zu rügen (spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist bzw. innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis); Nachprüfungsanträge bei der Vergabekammer Berlin sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Nichtabhilfe-Mitteilung zu stellen.
Die Vergabestelle kann Originale nachfordern; sie behält sich Kontrolle und Sanktionen über Frauenförderung und Tariftreue über weitere BVB (IV 4023, IV 4024) vor.
Risiken bestehen auch in der zwingenden Nutzung der Vergabeplattform und – je nach Verfahren – des Bieterclients ava-sign, den technischen Voraussetzungen und der Pflicht, Unklarheiten in den Vergabeunterlagen unverzüglich vor Angebotsabgabe mitzuteilen, andernfalls drohen Ausschlüsse oder Rechtsnachteile.
Zu möglichen Widersprüchen oder Korrekturen wird u.a. beschrieben, dass Änderungen/Konkretisierungen der Vergabeunterlagen nur registrierten Bewerbern automatisch mitgeteilt werden; nicht registrierte Interessenten müssen sich selbst über Änderungen informieren.
Enthält der Text unterschiedliche Aussagen zur Angebotserstellung (z.B. mit oder ohne ava-sign), ist maßgeblich, was im konkreten Verfahren angekreuzt und in der Bekanntmachung angegeben ist („Die vom Auftraggeber vorgegebene Form der Abgabe ist maßgeblich“).
Gleiches gilt für die Frage, ob eine elektronische Signatur/Siegel erforderlich ist: soweit der Auftraggeber eine solche fordert, ist sie bei der elektronischen Übermittlung hinzufügen, anderenfalls genügt Textform nach § 126b BGB.
Bei bescheinigenden Unterlagen in Fremdsprache zählt die Vorgabe, dass deutschsprachige Übersetzung und im Zweifelsfall beglaubigte Übersetzung innerhalb gesetzter Frist vorzulegen sind, andernfalls Ausschluss.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Wird eine Haftpflichtversicherung verlangt? Wenn ja: welche Art und welche Deckungssummen?
Hinsichtlich der Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich eine Berufshaftpflichtversicherung gefordert.
So heißt es es etwa, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 (4) Nr. 2 VgV nachweisen ist, mit Deckungssummen von 3.000.000 € für Personenschäden und 5.000.000 € für sonstige Schäden, bei einem in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Der gültige Versicherungsschein ist nach Auftragserteilung nachzureichen, und die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit bestehen; es ist sicherzustellen, dass für Schäden aus dem Vertrag jeweils die genannten Deckungssummen verfügbar sind.
Eine gesonderte Forderung nach weiterer Haftpflicht (z.B. Bauunternehmerhaftpflicht) wird im vorliegenden Text nicht erwähnt, sondern speziell die Berufshaftpflicht der Planer/Bauüberwacher.
Werden Referenzen verlangt? Wenn ja: wie viele, aus welchem Zeitraum und mit welcher Mindestgröße?
Zu den Referenzen legt der Text detaillierte Anforderungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fest.
So werden z.B. nach § 46 (3) Nr. 1 VgV maximal zwei Referenzprojekte verlangt, die vergleichbare Leistungen (Lph. 8 und 9 Ingenieurbauwerke nach HOAI) für ein Brücken- oder Tunnelbauwerk umfassen, mit mindestens Honorarzone II, ein Bauvolumen von ≥ 1 Mio. € netto, Schadstoffsanierung nach TRGS 524/519/521, unter Anwendung der Vorschriften für öffentliche Auftraggeber, und erbracht im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Zusätzlich werden separate Referenzanforderungen für Bauoberleitung, stellvertretende Bauoberleitung, Bauüberwachung und stellvertretende Bauüberwachung genannt (jeweils mit Mindestbauvolumen von 1 Mio. EUR bzw. 500 Tsd. €, Honorarzone II, öffentlicher Auftraggeber, Zeitraum 01.01.2011 bis Veröffentlichungsdatum).
Zu diesen Referenzprojekten ist auf gesondertes Verlangen eine Referenzbescheinigung vorzulegen.
Wird eine Mindestzahl an Beschäftigten oder eine bestimmte Qualifikation des Personals verlangt? Wenn ja: wie viele bzw. welche?
In Bezug auf Personalanzahl und Qualifikation enthält der Text keine explizite Mindestzahl von Beschäftigten, fordert aber bestimmte Qualifikationen der fachlich Verantwortlichen und einzelnen Mitarbeitender.
So wird etwa festgelegt, dass die fachlich Verantwortlichen über einen Abschluss als Dipl.-Ing./Dipl.-Ing. FH, Master oder Bachelor (Uni/FH) mit jeweils drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung oder vergleichbarer Berufserfahrung verfügen müssen; sie dürfen sich durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen.
Ferner muss der Bieter über mindestens einen für Bauüberwachung/Bauoberleitung vorgesehenen Mitarbeitenden mit spezifischen Nachweisen verfügen, z.B. Zertifikat nach MVAS 99 sowie Nachweise zu TRGS 524, TRGS 519 und TRGS 521.
Außerdem sind die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals bereits im Angebot anzugeben.
Wird eine bestimmte technische Ausstattung oder bestimmte Geräte verlangt? Wenn ja: welche?
Zur technischen Ausstattung wird für die Eignung nach § 46 (3) Nr. 9 VgV eine bestimmte Software und Beteiligung an einem elektronischen System verlangt.
Beispielsweise muss der Bieter über iTWO oder eine gleichwertige AVA‐Software verfügen und seine Beteiligung am elektronischen Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle nachweisen, einschließlich Angabe der Dienstleistungsnummer und der ZKS‐Abfall‐Registrierung.
Darüber hinaus beschreiben andere Teile der Unterlagen die technischen Voraussetzungen für die elektronische Angebotsabgabe (Betriebssysteme, Browser, ggf. Bieterclient ava‐sign), diese sind aber Angeboteinreichungs‐, nicht Eignungskriterien.
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Bezüglich Sicherheiten (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft) enthalten die zitierten Textstellen keine konkrete Forderung nach der Stellung von Sicherheitsleistungen in bestimmten Höhen oder Fristen.
Es werden zwar allgemeine Vertragsgrundlagen und AVB/BVB des Auftraggebers (Abbau IV 401.V‐I F, IV 4020 F, IV 4021 F, IV 4023 F, IV 4024 F) genannt, doch in den wiedergegebenen Passagen wird keine Bietergarantie, Vertragserfüllungs- oder Mängelgewährleistungsbürgschaft ausdrücklich beschrieben.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
In Bezug auf Nachunternehmer werden sie ausdrücklich zugelassen, aber mit bestimmten Grenzen und Nachweispflichten.
So ist etwa vorgesehen, dass der Bieter Unteraufträge und/oder Eignungsleihe über die Formblätter IV 125 F („Unteraufträge/Eignungsleihe“) und IV 126 F („Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer“) anzugeben hat; Hierbei sind die zu übertragenden Teilleistungen bzw. die in Anspruch genommenen Kapazitäten zu beschreiben, und die Namen, Kontaktdaten sowie gesetzliche Vertreter der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen.
Außerdem ist der Bieter verpflichtet, andere Unternehmen mit Ausschlussgründen oder ohne ausreichende Eignung innerhalb einer gesetzten Frist zu ersetzen, und bei Eignungsleihe haften diese Unternehmen im Umfang der genutzten Kapazitäten gemeinsam mit dem Hauptauftragnehmer.
Hinzu kommen besondere Pflichten aus den BVB zur Mindestentlohnung (IV 4020 F) und zur Frauenförderung (IV 4021 F), wonach der Auftragnehmer seine Unterauftragnehmerkette auf die Einhaltung von Mindestentgelten, Tariftreue und Frauenfördermaßnahmen verpflichten und dies auf Verlangen nachweisen muss; Verstöße von Nachunternehmern werden dem Auftragnehmer zugerechnet, wobei Ausnahmen von der Verpflichtung zur Tariftreue für bestimmte vergaberechtsfreie oder geringwertige Unteraufträge vorgesehen sind (z.B. Wertgrenzen 75.000 € / 500.000 € bzw. 1.000 € bei einschlägigen Tarifbroschüren).
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Hinsichtlich Ortsbesichtigung erwähnt der Text keine Baustellen‐ oder Ortsbesichtigung und keine Verpflichtung zur Teilnahme; es finden sich weder Terminangaben noch Teilnahmevorgaben zu einer Besichtigung.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache der Angebote und Nachweise ist klar geregelt, das Angebot in deutscher Sprache abzufassen ist („Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen“), und die Angebote ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einreichen sind.
Die Auftragsunterlagen und die Bekanntmachung sind offiziell nur in Deutsch verfügbar.
Bescheinigungen in anderen Sprachen sind grundsätzlich zulässig, müssen aber mit einer Übersetzung ins Deutsche versehen werden; Sollte bei der Vergabestelle „berechtigte Zweifel“ an der Übersetzung entstehen, kann sie eine beglaubigte Übersetzung verlangen, und legt der Bieter diese nicht innerhalb der gesetzten Frist vor, wird sein Angebot ausgeschlossen.
Damit sind fremdsprachige Nachweise nur in Kombination mit (gegebenenfalls beglaubigter) deutscher Übersetzung wertbar.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Bezüglich Bindefrist und Fristen für Bieterfragen wird im TED‐Formular unter „Dauer, während des Angebots gültig bleiben muss“ der Wert „0 Tag“ genannt, das heißt im bereitgestellten Text ist keine ausdrückliche zusätzliche vertragliche Bindefrist festgelegt; es bleibt bei der allgemeinen vergaberechtlichen Situation ohne gesonderte Bindefristangabe darüber hinaus.
Für Bieterfragen bzw.. zusätzliche Informationen ist eine Frist genannt: „Frist für die Anforderung zusätzliche Informationen: 06/11/2026 23:59 +01:00", während die Angebotsfrist am 16/11/2026 um 10:00 Uhr endet.
Werden Vertragsstrafen vereinbart? Wenn ja: in welcher Höhe und mit welcher Obergrenze?
Zu Vertragsstrafen enthält der überlassene Text keine explizite Angabe von Höhen oder Obergrenzen.
Es wird zwar wiederholt auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers verwiesen, darunter insbesondere IV 4023 F und IV 4024 F („Teil B“ mit Regelungen zu Kontrolle und Sanktionen bei Verstößen gegen Mindestentlohnung und Frauenförderung), aber werden die konkreten Regelungen zu Vertragsstrafen, deren Bemessung und etwaigen Höchstgrenzen im Ausschnitt nicht dargestellt.
Aus dem vorliegenden Material lässt sich nur entnehmen, dass es Sanktionsmöglichkeiten gibt, nicht aber in welcher Höhe und mit welcher Obergrenze Vertragsstrafen konkret festgelegt werden.
Weitere Angaben
Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen: Anforderungen an Bieter im offenen Verfahren (Berlin, Tunnel ÜBS Schlangenbader Straße)
Der Text behandelt die Ausschreibung einer freiberuflichen Dienstleistung (Bauoberleitung, Bauüberwachung und besondere Leistungen) für die Grundinstandsetzung der Überbauung Schlangenbader Straße – Tunnel ÜBS in Berlin.
Er stammt aus Vergabeunterlagen des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) und verweist auf deutsches/EU-Vergaberecht (VgV, GWB, BerlAVG, FFV, HOAI) sowie einschlägige nationale Vorschriften (z.B. TRGS, MVAS 99).
Der Blickwinkel ist klar der eines öffentlichen Auftraggebers in Deutschland, mit Bezug auf EU‐Mitgliedstaaten und den Europäischen Wirtschaftsraum im Zusammenhang mit Versicherern und Berufsqualifikationen.
Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen für die Grundinstandsetzung der Überbauung Schlangenbader Straße (Tunnel ÜBS)
Das Input‐Dokument beschreibt aus Sicht eines öffentlichen Auftraggebers in Deutschland (Land Berlin) ein offenes Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) für freiberufliche Dienstleistungen – konkret Bauoberleitung, Bauüberwachung und besondere Leistungen (u.a. ökologische Bauüberwachung, SiGeKo) für ein Tunnel‐/Überbauungsprojekt in Berlin.
Es handelt sich um eine EU-weite Ausschreibung (TED-Bekanntmachung), wobei Deutschland und das Land Berlin die maßgeblichen Rechtsordnungen und den Blickwinkel vorgeben.
Stattdessen betont der Auftraggeber, dass alle Kommunikation über die Vergabeplattform Berlin bzw. das Bieterportal iTWO tender erfolgt und dass Bieter eigenverantwortlich Änderungen der Unterlagen und Antworten auf Bieterfragen online nachverfolgen müssen.
Außerdem werden die Rügefristen nach § 160 GWB erläutert (z.B. Verstöße aus Unterlagen/ Bekanntmachung spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen, andere innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis), was die zeitliche Struktur für Bieterkommunikation weiter konkretisiert.
Only the contracting authority's tender documents are binding. As of: 20/10/2026
What you must prove — eligibility criteria
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Zu § 44 VgV: Ist der Bieter eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsle… read in fullcollapse
Deckungssummen beispielhaft: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV: Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000,- Euro, für sonstige Schäden von 5.000.000,- Euro, bei… read in fullcollapse
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1 ) Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bieter muss Leistungen ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es werden nur abgeschlossene Leistungsphasen gewertet. Als vergleichbar gewertet werden… read in fullcollapse
Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Bieter muss über mindestens einen für die BÜ/BOL vorgesehenen Mitarbeitenden mit jeweils folgendem Nachweis verfügen: Zertifikat nach MVAS 99,- TRGS 524 (Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen), TRGS 519 (Asbest)… read in fullcollapse
Zu § 46 (3) Nr. 9 VgV: Der Bieter muss über die folgende Ausstattung verfügen: iTWO oder gleichwertige AVA Software; Nachweis zur Beteiligung des Büros am elektronischen Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle unter Angabe der Dienstleistungsnummer und der Z… read in fullcollapse
Tender documents — direct download
Who has won at this buyer so far
Across all contract types of this buyer — not just this sector. A city buys software and fire engines through the same purchasing office.
| Company | Awards | Period |
|---|---|---|
| IGS Ingenieure GmbH & Co. KG · Weimar | 17 | 2023–2026 |
| Wasser und Kulturbau Leegebruch GmbH | 13 | 2024–2025 |
| KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH | 10 | 2024–2026 |
| Zachriat Ingenieur-Dienstleistungen GmbH · Berlin | 8 | 2023–2025 |
| GIGA GmbH · Torgelow | 8 | 2023–2026 |
How often this buyer tenders this kind of work
Tactics
When this buyer has awarded in this sector, usually only one or two bids came in. A solid bid has a real chance here. (Based on 99 completed awards — not a statement about this procedure.)
This procedure allows 28 days between publication and deadline — typical in this country is 32 (median of 20,496 procedures). Much tighter than usual: the first week counts.
The deadline falls on a Monday — your last full working day is the Friday before. Have evidence and guarantees together by Thursday.
Foreign bidders
In Germany · Architecture & engineering, 404 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 111,169 recorded awards) — mostly from Austria, Switzerland, Poland.
Submission language: German.
How to bid
Don't miss the next one
Friedrich finds tenders like this for you — every morning at 7:30, each one checked by Claude (Anthropic) for fit, and he learns from your feedback what your company really does.
Register now