Fourniture de l'énergie électrique nécessaire dans le cadre de l'approvisionnement en groupe d'équilibre électrique pour les propriétés de l'État libre de Thuringe
Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für Liegenschaften des Freistaates Thüringen
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Clement Ce que les chiffres disent de cet acheteur
Dans ce secteur, l'acheteur attribue environ tous les 7 mois (11 attributions, la dernière en février 2026) — à ce rythme, la prochaine était attendue vers août 2026. La dernière attribution est allée à TEAG Thüringer Energie AG.n = 11
En médiane, 4 offres par procédure (667 procédures avec nombre d'offres) ; 15 % se sont terminées avec un seul candidat. Secteur : 2 offres en médiane.n = 667
55 % des attributions de cet acheteur sont allées à des entreprises qui avaient déjà gagné ici (966 attributions depuis 2019, réparties sur 432 entreprises). 45 % sont allées à de nouveaux noms.n = 966 attributions depuis 2019
L'attribution s'est faite en médiane à 94 % de la valeur estimée (21 attributions avec estimation et montant) — calculer sur l'estimation est ici le plus souvent trop haut. Secteur : 91 %.n = 21
Sur 16 procédures aux critères de sélection structurés, cet acheteur a le plus souvent exigé : Inscription au registre professionnel (13 sur 16), Références : travaux (11 sur 16), Références : services (4 sur 16), Effectif annuel minimal (3 sur 16).n = 16
À partir des attributions documentées de cet acheteur ; valeurs de comparaison du même secteur et du même pays. Ni prévision, ni conseil juridique. Au 15/09/2026.
Clement
Lors des derniers marchés comparables, seulement 2 offres arrivaient en général — une offre solide a de vraies chances.
Vos références et attestations nationales comptent pleinement dans toute l'UE — c'est le sens du droit européen des marchés.
Soumissionnaires étrangers
En Allemagne · Carburants & énergie, 63 marchés ont été remportés par des entreprises étrangères sur 3 ans (sur 9 824 attributions recensées) — surtout de Pays-Bas, Royaume-Uni, Autriche.
Mesuré sur les attributions liées ; un lauréat étranger passant par une filiale locale compte comme national — la part réelle est plus élevée.
Ce que recherche l'acheteur
Le résumé en français est en préparation. La description officielle ci-dessous est dans la langue d’origine (DE).
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Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für Liegenschaften des Freistaates Thüringen
Description telle que publiée (DE).
Ce que vous devez prouver — critères d'aptitude
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Inscription au registre professionnelEigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Registereintragungen Ich bin/Wir sind [] im Handelsregister eingetragen. [] in einem sonstigen Register eingetragen. [] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle einge… ▸▾
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Registereintragungen Ich bin/Wir sind [] im Handelsregister eingetragen. [] in einem sonstigen Register eingetragen. [] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. [] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. [] bei einer anderen berufsständischen Kammer eingetragen. [] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung, Handels-, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht) und eine Mitgliedsbescheinigung bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen berufsständischen Kammer. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
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Assurance RC professionnelleEigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erklären, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen bereits besteht oder im Zuschlagsfall unverzüglich entsprechend angepas… ▸▾
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erklären, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen bereits besteht oder im Zuschlagsfall unverzüglich entsprechend angepasst wird. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir eine Kopie des Versicherungsscheines bzw. eine Versicherungsbestätigung vorlegen. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
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Effectif annuel minimalEigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir die Zahl d… ▸▾
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
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Références : fournituresEigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 vergleichbaren in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Belieferung mit Strom in einem mit der vorliegenden Ausschreibung vergleic… ▸▾
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 vergleichbaren in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Belieferung mit Strom in einem mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbarem Umfang (mindestens 3,5 GWh/a) mit Angaben zum Referenzgeber, Leistungsort, Anzahl der Abnahmestellen und gelieferte Strommenge sowie zur telefonischen Erreichbarkeit des Referenzgebers. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
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Références : servicesEigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Übernahme von Redispatchdienstleistungen in den Marktrollen EIV und BTR mit Angaben zum R… ▸▾
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Übernahme von Redispatchdienstleistungen in den Marktrollen EIV und BTR mit Angaben zum Referenzgeber, Leistungsort, Anzahl der im Rahmen des RD 2.0 übernommenen Anlagen >100 kW, sowie zur telefonischen Erreichbarkeit des Referenzgebers. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Les textes des exigences sont cités dans la langue d'origine de l'avis — seul le libellé officiel fait foi.
Marché
AcheteurThüringer Landesamt für Bau und Verkehr
TypeFournitures
Montant estimémontant non publié
Publié le16 septembre 2026
CatégorieCarburants & énergie · CPV 09310000
Qui a déjà remporté des marchés ici
Entreprise
Attributions
Période
Eisenberger Gerüstbau GmbH
18
2022–2025
GaLa Bauer GmbH
15
2021–2025
Lindner AG · Arnstorf
11
2023–2025
Bauunternehmen Hansjörg Kunze GmbH
11
2021–2026
Dillinger GmbH · Pößneck
11
2020–2026
Sur 13,7 M d'attributions documentées · les titulaires réguliers connaissent les exigences de cet acheteur — voilà votre concurrence.
À quelle fréquence cet acheteur lance ce type de marché
20193
20213
20231
20246
202515
20265
Qui connaît le rythme se prépare au lieu de réagir.
·
jours avant la date limite — mercredi 21 octobre à 00:00