Friedrich & ClementBETA

Chaussure de protection RV pour les pompiers de Bochum

RV Schutzschuhwerk für die Feuerwehr Bochum

Allemagne · Bochum · comment soumissionner ici →

Votre chemin vers le dépôt

  1. Échéance : 13 octobre à 12:00 — encore 10 jours.
  2. Le lieu de dépôt figure dans l'avis (lien à droite).
  3. Offre et justificatifs en : DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU.
  4. Réunissez vos justificatifs — utilisez l'analyse d'éligibilité ci-dessus : elle liste les exigences et le chemin d'obtention des attestations connues.
Assemblé automatiquement depuis l'avis et le dossier — sans garantie ; seul le libellé du marché fait foi.

Clement Ce que les chiffres disent de cet acheteur

  • 37 % des attributions de cet acheteur sont allées à des entreprises qui avaient déjà gagné ici (64 attributions depuis 2026, réparties sur 38 entreprises). C'est nettement moins que la norme du secteur (51 %) — cet acheteur change de fournisseurs plus souvent que les autres.n = 64 attributions depuis 2026
  • En médiane, 4 offres par procédure (62 procédures avec nombre d'offres) ; 31 % se sont terminées avec un seul candidat. Secteur : 2 offres en médiane.n = 62
  • Sur 27 procédures aux critères de sélection structurés, cet acheteur a le plus souvent exigé : Inscription au registre du commerce (17 sur 27), Références : services (5 sur 27), Qualifications du personnel (2 sur 27), Références : travaux (2 sur 27).n = 27
  • Aucune des 64 attributions au pays du titulaire connu n'est allée à une entreprise étrangère jusqu'ici. Moyenne du secteur : 2 %.n = 64
  • De l'avis à l'attribution, il s'écoule ici 74 jours en médiane (15 procédures). Secteur : 103 jours.n = 15

À partir des attributions documentées de cet acheteur ; valeurs de comparaison du même secteur et du même pays. Ni prévision, ni conseil juridique. Au 02/10/2026.

Clement
Lors des derniers marchés comparables, seulement 2 offres arrivaient en général — une offre solide a de vraies chances.
Vos références et attestations nationales comptent pleinement dans toute l'UE — c'est le sens du droit européen des marchés.

Soumissionnaires étrangers

En Allemagne · Vêtements & chaussures, 54 marchés ont été remportés par des entreprises étrangères sur 3 ans (sur 2 636 attributions recensées) — surtout de Autriche, Pologne, Belgique.

Concurrence habituelle : médiane 2 (sur 2 539 marchés).

Mesuré sur les attributions liées ; un lauréat étranger passant par une filiale locale compte comme national — la part réelle est plus élevée.

Ce que recherche l'acheteur

Rahmenvertrag über Schutzschuhwerk für die Feuerwehr Bochum · Tagesdienstschuh für Bürotätigkeiten, theoretische Ausbildung etc., gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - Norm EN ISO 20347, alternativ auch EN ISO 20345 oder vergleichbar - mit hohem Tragekomfort - Schlichter Schuh, Form A, geschlossener Fersenbereich - Obermaterial; Textil oder Leder - Komfortabel dämpfender Aufbau - Sohle: Gummi, abriebfest und rutschsicher, nicht kreidend, leichter Sohlenaufbau, mit erhöhtem Abrollkomfort - personalisierbar mittels Thermopatch - Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium). Gedeckte Farben, z.B. dunkel Blau oder Schwarz, möglichst einfarbig, max. zweifarbig Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung (Dienstkleidung Modell "NRW", Farbe Dunkel Blau; Navy)…

Afficher la description complète

… Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Schuhe muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf · Sicherheitshalbschuh für den Dienstbetrieb der Wachen + Werkstätten, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Da den Sicherheitsschuhen im Wachalltag eine besondere Bedeutung zukommt, diese hauptsächlich und mit einer hohen Stundenanzahl getragen werden, sollen für das Los2, zwei Schuhmodelle mit unterschiedlichen Eigenschaften (z.b: Verschlussart, Fußbett, Fußweite, besondere Anpassbarkeit) identifiziert werden. Die Mitarbeiter sollen somit zukünftig die Möglichkeit erhalten, bei anatomischen Unterschieden bzw. persönlichen Befindlichkeiten sich für Modell1 oder Modell2 entscheiden zu können. Merkmale: - Norm EN ISO 20345, S3 - Schlichter Schuh, Form A, geschlossener Fersenbereich - personalisierbar mittels Thermopatch o. RFID Chip (Thermotex) - Obermaterial; Textil oder Leder - Schnellverschlusssystem (Klett, Reißverschluss, Boa-Verschluss, Boa "Coiler"- Verschluss) - komfortabel dämpfender Aufbau - Sohle: Gummi, abriebfest und rutschsicher, nicht kreidend, leichter Sohlenaufbau, mit erhöhtem Abrollkomfort - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium). gedeckte Farben, z.B. dunkel Blau oder Schwarz, möglichst einfarbig, max. zweifarbig

Traduction automatique (eTranslation UE) — texte officiel via le lien PDF.

Ce que vous devez prouver — critères d'aptitude

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Autre exigence économique
Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurt… ▸▾
Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren
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Autre exigence économique
Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
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Références : fournitures
Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
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Autre exigence économique
Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
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Autre exigence économique
Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensa… ▸▾
Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
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Autre exigence économique
Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.
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Autre exigence économique
Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer … ▸▾
Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
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Autre exigence économique
Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurt… ▸▾
Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren
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Autre exigence économique
Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
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Références : fournitures
Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
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Autre exigence économique
Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
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Autre exigence économique
Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensa… ▸▾
Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
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Autre exigence économique
Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.
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Autre exigence économique
Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer … ▸▾
Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
Les textes des exigences sont cités dans la langue d'origine de l'avis — seul le libellé officiel fait foi.

Marché

AcheteurStadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
TypeFournitures
Montant estimémontant non publié
Publié le14 septembre 2026
CatégorieVêtements & chaussures · CPV 18830000

Qui a déjà remporté des marchés ici

EntrepriseAttributionsPériode
Vestre GmbH · Berlin32026
AVN Audio Video Network Solution22026
Muffenrohr Tiefbauhandel GmbH · Ottersweier22026
BananaGlue GmbH · Berlin22026
SoftwareONE Deutschland GmbH22026
Sur 18,0 M d'attributions documentées · les titulaires réguliers connaissent les exigences de cet acheteur — voilà votre concurrence.
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jours avant la date limite — mardi 13 octobre à 12:00

Comment candidater

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