Kernzeitentelefonie
Was der Auftraggeber sucht
Die Auftraggeberin betreibt zur Erfüllung ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht gemäß §§ 13 bis 15 SGB I eine 24 Stunden-Hotline für ihre Versicherten. Diese ist mit eigenen Mitarbeitenden besetzt. Zur Sicherstellung ihrer Erreichbarkeit in den Kernzeiten beabsichtigt die Auftraggeberin, bei Telefonaten, die nicht von den Mitarbeitenden der Auftraggeberin in dieser Zeit angenommen werden können – dem sogenannten "Überlauf" -, auf die unterstützenden Kommunikationsleistungen eines externen Service-Center-Dienstleisters zurückzugreifen. Die Aufgabenübertragungen und Auslagerung erfolgen nach §§ 197b SGB V, 97 SGB X, d. h. bei den auszulagernden Tätigkeiten handelt es sich ausschließlich um unterstützende Hilfstätigkeiten.
Auftrag
Art der Leistung
Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| MediaKom GmbH & Co. KG | 5 | 2015–2023 |
| AGSUS Agentur für Sicherheit und Schutz GmbH · Berlin | 5 | 2022–2025 |
| WINI Büromöbel Georg Schmidt GmbH & Co. KG · Coppenbrügge-Marienau | 4 | 2025 |
| DAVASO GmbH | 4 | 2017–2025 |
| aLIVE Services GmbH · Magdeburg | 4 | 2025 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
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Taktik
Dieses Verfahren gibt 29 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 33 (Mittel aus 19.173 Verfahren). Deutlich knapper als üblich: hier zählt die erste Woche.
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