Sandhofen
Allemagne · Mannheim · comment soumissionner ici →
Votre chemin vers le dépôt
- Échéance : 30 septembre à 08:00 — encore 18 jours.
- Le lieu de dépôt figure dans l'avis (lien à droite).
- Réunissez vos justificatifs — les exigences figurent plus haut ; pour beaucoup, l'analyse explique comment les obtenir.
Clement Ce que les chiffres disent de cet acheteur
- 496 % des offres reçues venaient de PME (26 procédures avec répartition des offres). Secteur : 206 %.n = 26
- Dans ce secteur, l'acheteur attribue environ tous les 4 mois (34 attributions, la dernière en février 2026) — à ce rythme, la prochaine était attendue vers juin 2026. La dernière attribution est allée à ALBA Supply Chain Management GmbH.n = 34
- 46 % des attributions de cet acheteur sont allées à des entreprises qui avaient déjà gagné ici (92 attributions depuis 2019, réparties sur 50 entreprises). 54 % sont allées à de nouveaux noms.n = 92 attributions depuis 2019
- En médiane, 2 offres par procédure (85 procédures avec nombre d'offres) ; 31 % se sont terminées avec un seul candidat. Secteur : 3 offres en médiane.n = 85
- 4 % des attributions sont allées à des entreprises étrangères (92 attributions au pays du titulaire connu). Moyenne du secteur : 0 %.n = 92
À partir des attributions documentées de cet acheteur ; valeurs de comparaison du même secteur et du même pays. Ni prévision, ni conseil juridique. Au 08/09/2026.
Soumissionnaires étrangers
En Allemagne · Environnement & assainissement, 43 marchés ont été remportés par des entreprises étrangères sur 3 ans (sur 42 262 attributions recensées) — surtout de Pays-Bas, Autriche, Belgique.
Concurrence habituelle : médiane 3 (sur 34 marchés).
Ce que recherche l'acheteur
Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am…
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… 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Marché
Qui a déjà remporté des marchés ici
| Entreprise | Attributions | Période |
|---|---|---|
| REMONDIS Trade and Sales GmbH · Lünen | 4 | 2020–2025 |
| Autohaus Siebrecht GmbH · Uslar | 3 | 2025 |
| A.R.O. Services GmbH | 3 | 2025 |
| C.A.Facility-Management GmbH · Mannheim | 3 | 2023–2024 |
| Riwald Electronics Recycling GmbH · Eppingen | 3 | 2023–2024 |
À quelle fréquence cet acheteur lance ce type de marché
Qui connaît le rythme se prépare au lieu de réagir.