Sandhofen
Germany · Mannheim · how to bid here →
Your path to submission
- Deadline: 30 September at 08:00 — 18 days left.
- The submission point is stated in the notice (link on the right).
- Collect your evidence — the eligibility requirements are listed above; for many of them the analysis explains how to obtain them.
Clement What the numbers say about this buyer
- 496% of the bids received came from small and medium-sized enterprises (26 procedures with a bid mix). Sector: 206%.n = 26
- In this sector the buyer awards roughly every 4 months (34 awards, most recently February 2026) — by that rhythm the next award was due around June 2026. The last award went to ALBA Supply Chain Management GmbH.n = 34
- 46% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (92 awards since 2019, spread over 50 companies). 54% went to new names.n = 92 awards since 2019
- The median procedure drew 2 bids (85 procedures with a bid count); 31% ended with a single bidder. Sector: median 3 bids.n = 85
- 4% of awards went to companies from abroad (92 awards with a known winner country). Sector average: 0%.n = 92
From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 08/09/2026.
Foreign bidders
In Germany · Environment & sanitation, 43 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 42,262 recorded awards) — mostly from Netherlands, Austria, Belgium.
Typical field: median 3 (from 34 awards).
What the buyer is looking for
Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am…
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… 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern. Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Contract
Who has won here before
| Company | Awards | Period |
|---|---|---|
| REMONDIS Trade and Sales GmbH · Lünen | 4 | 2020–2025 |
| Autohaus Siebrecht GmbH · Uslar | 3 | 2025 |
| A.R.O. Services GmbH | 3 | 2025 |
| C.A.Facility-Management GmbH · Mannheim | 3 | 2023–2024 |
| Riwald Electronics Recycling GmbH · Eppingen | 3 | 2023–2024 |
How often this buyer tenders this
Who knows the rhythm prepares instead of reacting.