The submission point is stated in the notice (link on the right).
Offer and evidence in: DEU.
Collect your evidence — use the eligibility analysis above: it lists the requirements and, for known certificates, how to get them.
Compiled automatically from notice and documents — no guarantee; the procedure's wording is binding.
Clement What the numbers say about this buyer
In this sector the buyer awards roughly every 6 months (22 awards, most recently March 2026) — by that rhythm the next award was due around August 2026. The last award went to Künstler Bahntechnik GmbH.n = 22
47% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (61 awards since 2018, spread over 33 companies). 53% went to new names.n = 61 awards since 2018
19% of the bids received came from other countries (25 procedures with a bid mix) — all bidders, not just the winners. Sector: 5%.n = 25
The median procedure drew 2 bids (55 procedures with a bid count); 42% ended with a single bidder. Sector: median 2 bids.n = 55
7% of awards went to companies from abroad (61 awards with a known winner country). Sector average: 1%.n = 61
From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 13/09/2026.
Clement
When comparable contracts were last awarded here, usually just a single offer was on the table — a solid bid has real chances.
References and certificates from your home country count fully across the EU — that is what European procurement law is for.
Foreign bidders
In Germany · Transport equipment, 447 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 37,191 recorded awards) — mostly from Poland, Austria, Czechia.
Typical field: median 1 (from 25 awards).
Measured from linked award data; foreign winners bidding through a local subsidiary count as domestic — the true share is higher.
What the buyer is looking for
The summary in English is being prepared. The official description below is in the original language (DE).
Show original description (DE)
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH plant im Rahmen des Instandhaltungsprogramms die grundhafte Erneuerung des Gleiwechsels am Pariser Tor im Stadtteil Mainz-Hechtsheim. Das Leistungsverzeichnis (Anlage B1) umfasst die Lieferung und Bereitstellung fabrikneuer Gleise. Sämtliche Leistungen haben unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Regelwerke (z. B. VDV-Richtlinien, Ril 800, DIN EN 13674) zu erfolgen. Mengen: • 1 Stck Gleiswechsels W84 / W85 aus dem Schienenprofil 49E1 auf Spanbetonschwellen (Teilung 680 mm), Spurweite 1000 mm. Lieferung: Als bindender Liefertermin gilt die Kalenderwoche 24 / 2027. Die Lieferung sämtlicher Materialien erfolgt frei Baustelle auf Abruf des Auftraggebers. Sonstiges: Die Schienenteilung ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die maximale Jochlänge beträgt 15,00 m.
References: suppliesMit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: Benennung von mindestens drei Referenzprojekten aus den letz… ▸▾
Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: Benennung von mindestens drei Referenzprojekten aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, ausgehend vom Ende der Abgabefrist der Angebote (siehe Pkt. 2.6, Anlage A1), deren Leistungen und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Lieferung von Gleisen und Vignolweichen bzw. Gleiswechsel) bei vergleichbar großen oder größeren Verkehrsgesellschaften oder in einer vergleichbar großen oder größeren Stadt oder vergleichbar großen oder größeren Kommune. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4, Abschnitt A4.7) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber, der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten, das Liefervolumen sowie der Umsetzungszeitraum zu machen. Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bewerber/oder einem Mitglied einer Bietergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und die für die Produktion erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind. Die Auftraggeberin behält sich vor: - zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. - bei der Feststellung, dass Angaben falsch sind oder der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen oder ganz aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
Other economic requirementEine Eigenerklärung (Anlage A4, hier A4.6), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung ist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitu… ▸▾
Eine Eigenerklärung (Anlage A4, hier A4.6), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung ist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10% des Nettoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Zudem sichert der AN zur Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen Nettoauftragswertes zu.