Procurement of an Operating Environment for the Geoportal-Hessen
Beschaffung einer Betriebsumgebung für das Geoportal-Hessen
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Beschaffung einer Betriebsumgebung für das Geoportal-Hessen Beschaffung einer Betriebsumgebung für das Geoportal-Hessen Beschaffung einer Betriebsumgebung für das Geoportal-Hessen Das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation ist eine Dienststelle des Landes Hessen und beherbergt unter anderem die zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation. Diese ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGGAusfVO) für den Betrieb, die Administration und die Weiterentwicklung des Geoportals Hessen verantwortlich (§ 36 Abs. 2 HVGG). Das Geoportal Hessen (www.geoportal.hessen.de) ist der zentrale Zugangsknoten zur Geodateninfrastruktur Hessen (GDI-Hessen). Es dient als zentrale Plattform für Geodaten, Geodatendienste und die dazugehörigen Metadaten, die von der Landesverwaltung sowie von kommunalen Gebietskörperschaften bereitgestellt werden. Für den weiteren Betrieb sucht die zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation einen IT-Dienstleister, der die notwendige Infrastruktur für den technischen Betrieb des Geoportals Hessen bereitstellt und betreibt. Das Frontend des Geoportals muss über das Internet zugänglich sein. Für die Wartung und Pflege der eingesetzten Softwarekomponenten ist ein gesicherter Fernzugriff über das NdB (Netz des Bundes) erforderlich. Ziel ist der Abschluss eines EVB-IT Vertrages. Alle Leistungen haben durch den Auftragnehmer in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Die Bereitstellung der Betriebsumgebung einschließlich aller Kommunikationsanforderungen entsprechend des Migrationsfahrplans Stufe 1 für das Geoportals Hessen hat bis 31.12.2026 zu erfolgen. Das Rechenzentrum des Auftragnehmers muss für den hochsicheren und hochverfügbaren Betrieb von Fachanwendungen ausgelegt sein und der Auftragnehmer muss über fundierte Erfahrungen im Betrieb komplexer IT-Fachverfahren verfügen. Die einzusetzende Software ist festgelegt, nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Le
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8-50502