Wartungsverträge Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinden der VG Hamm (Sieg)
Was der Auftraggeber sucht
Die Kommune ist im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben verpflichtet, in ihrem Gebiet eine ausreichende Beleuchtung der öffentlichen Wege und Flächen vorzunehmen (öffentliche Straßenbeleuchtung), die den gesetzlichen Anforderungen ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht genügt. Die Kommunen beabsichtigen zum Betrieb und zur Instandhaltung der Lichtpunkte der Kommune zur Beleuchtung von Straßen im Sinne des Straßengesetzes des Bundeslandes, dem die Kommune angehört (Öffentliche Verkehrsflächen), einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Auftrag
Art der Leistung
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Taktik
Dieses Verfahren gibt 29 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 33 (Mittel aus 19.854 Verfahren). Deutlich knapper als üblich: hier zählt die erste Woche.
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