Carsharing-Dienstleistungskonzession 2026
Was der Auftraggeber sucht
Die Landeshauptstadt Wiesbaden plant zurzeit die Verstetigung des Carsharing-Angebots im öffentlichen Straßenraum. Es handelt sich um eine Vergabe einer Konzession über die Erbringung von Carsharing-Dienstleistungen über rund 4 Jahre mit einem Konzessionswert unterhalb des einschlägigen EU-Schwellenwertes. Daher beanspruchen weder die Regelungen des Kartellvergaberechts noch der KonzVgV eine Anwendung. Gleiches gilt mit Blick auf das Vorliegen einer Konzession auch im Hinblick auf die UVgO. Das Verfahren stellt gleichzeitig ein Verteilungsverfahren nach § 16a Abs. 4 des Hessischen Straßengesetzes dar. Der Konzessionsgeber beabsichtigt auf Grundlage der nun einzureichenden Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Durchführung von zusätzlichen Verhandlungs- und Angebotsrunden bleibt aber ausdrücklich vorbehalten. Es handelt sich um ein stationsbasiertes Angebot mit per Sondernutzungserlaubni…
Auftrag
Taktik
Dieses Verfahren gibt 21 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 33 (Mittel aus 18.282 Verfahren). Deutlich knapper als üblich: hier zählt die erste Woche.
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