Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)
Was der Auftraggeber sucht
Die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem BestattG soll für die Dauer von zwei Jahren vergeben werden. Die Stadt Oldenburg (Oldb) hat in ihrem Zuständigkeitsbereich als für den Sterbe- und Auffindungsort zuständige Gemeinde gem. § 8 Abs. 4 Nds. Bestattungsgesetz (BestattG) die Bestattung zu veranlassen, wenn niemand für die Bestattung sorgt. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 BestattG entscheidet die Stadt Oldenburg (Oldb) dabei über Art und Ort der Bestattung.
Auftrag
Art der Leistung
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| Quathamer GmbH · Bockhorn/Grabstede | 3 | 2024–2026 |
| Primo Regio GmbH & Co. KG · Bad Zwischenahn | 2 | 2025 |
| Wietmarscher Ambulanz- und Sonderfahrzeug GmbH | 2 | 2025 |
| Elektro Sachgau GmbH · Hamburg | 2 | 2025 |
| Manfred Wessels GmbH & Co. KG · Vrees | 2 | 2025 |
Taktik
Dieses Verfahren gibt 32 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 33 (Mittel aus 21.305 Verfahren). Ein normales Fenster für diesen Markt.
Die Frist fällt auf einen Montag — Ihr letzter voller Arbeitstag ist der Freitag davor. Nachweise und Bürgschaften bis Donnerstag beisammen haben.
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