Gemeinde Reichelsheim Brandschutz, Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27
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Gemeinde Reichelsheim Brandschutz, Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim beabsichtigt ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27; Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Hessen zu beschaffen. Die Beschaffungsmaßnahme wird durch das Land Hessen gefördert. Das zu beschaffende Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20, gemäß DIN 14530-27:2019-11 soll mit einer Besatzung von 1/8 als selbstständige taktische Einheit oder im Zugverband mit einer speziell auf die Bedürfnisse der Feuerwehr Reichelsheim zugeschnittenen Beladung für Aufgaben der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung eingesetzt werden. Das Fahrgestell, der feuerwehrtechnische Aufbau zur…
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… Aufnahme der Beladung, sowie der Betrieb aller technischen Einrichtungen müssen so gestaltet sein, dass auch unter schwierigen Bedingungen ein schneller und effektiver Einsatz gewährleistet ist. Zum Zeitpunkt der Lieferung muss das Fahrzeug folgenden Punkten entsprechen: 1. DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Hesssen, DIN EN 1846-1 bis -3 2. Unfallverhütungsvorschriften 3. Regelwerk der Technik 4. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen LOS 1 gegliedert in Los 1A Fahrgestell und LOS 1B Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF Beschreibung Los 1 A: Fahrgestell für Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20, Diesel- Frontlenker-Fahrgestell (Linkslenker) mit permanentem Allradantrieb, sowie allen Betriebs- und Warneinrichtungen nach DIN, hohlraumkonserviert und mit Unterbodenschutz behandelt, Truppfahrerhaus und hydraulisch kippbar. Technisch ist das Fahrzeug auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 18.000 kg auszulegen. Die Zulässige Gesamtma
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5-4451