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HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03

Allemagne · Wiesbaden  · comment soumissionner ici →

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Assemblé automatiquement depuis l'avis et le dossier — sans garantie ; seul le libellé du marché fait foi.
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Soumissionnaires étrangers

En Allemagne · Entretien & réparation, 74 marchés ont été remportés par des entreprises étrangères sur 3 ans (sur 12 540 attributions recensées) — surtout de Autriche, Pays-Bas, Pologne.

Concurrence habituelle : médiane 2 (sur 10 561 marchés).

Mesuré sur les attributions liées ; un lauréat étranger passant par une filiale locale compte comme national — la part réelle est plus élevée.

Ce que recherche l'acheteur

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 517.364,13 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 620.836,96 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der…

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… Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 568.881,13 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 682.657,36 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 707.564,97 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 849.077,96 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 578.718,51 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 694.462,22 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 328.604,65 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 394.325,58 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem L

Description telle que publiée (DE).

Marché

AcheteurLand Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
TypeServices
Montant estimémontant non publié
Publié le2 septembre 2026
CatégorieEntretien & réparation · CPV 50118110
·
jours avant la date limite — mardi 6 octobre à 09:00

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