Käthe-Kollwitz-Schule Marburg | Measures for structural and preventive fire protection
Käthe-Kollwitz-Schule Marburg | Maßnahmen des baulichen und vorbeugenden Brandschutzes
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Käthe-Kollwitz-Schule Marburg | Maßnahmen des baulichen und vorbeugenden Brandschutzes Ein Gebäude der Käthe-Kollwitz-Schule, Standort in der Schützenstraße 45 in Marburg, weist Mängel bezüglich des baulichen und vorbeugenden Brandschutzes auf. Ausgeschrieben sind die Grundleistungen für den vorbeugenden Brandschutz mit den Leistungsphasen 1-5 und 8 sowie zusätzliche Leistungen. Käthe-Kollwitz-Schule Marburg | Maßnahmen des baulichen und vorbeugenden Brandschutzes Die Käthe-Kollwitz-Schule Marburg ist eine berufliche Schule der Universitätsstadt Marburg für nichttechnische, gewerbliche sowie sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe. Räumlich ist die Schule auf mehrere Standorte und Gebäude aufgeteilt. Die hier ausgeschriebene Maßnahme bezieht sich auf den Standort in der Schützenstraße 45 mit einer BGF von rd. 5.700 m2. Der dreigeschossige Gebäuderiegel wurde 1956 errichtet und…
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… 2000/2001 mit einem ebenfalls dreigeschossigen Querriegel ergänzt. Der Gesamtbaukörper weist erhebliche Mängel bezüglich des baulichen und vorbeugenden Brandschutzes auf. Für verschiedene Bereiche kann u.a. der erforderliche zweite Flucht- und Rettungsweg nicht nachgewiesen werden und es bestehen Mängel an den vorhandenen Flucht- und Rettungswegen. Das Gebäude weist zudem Defizite hinsichtlich der äußeren und inneren Erschließung und der Barrierefreiheit auf. Um die brandschutztechnischen Mängel und Defizite zu beheben, ist eine Bauabschnittsbildung / Clusterung der Flurschule sowie die Ergänzung des Baukörpers durch einen Anbau des Querriegels vorgesehen. Die Clusterung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, um eine Sanierung im laufenden Betrieb zu ermöglichen. Die Bauabschnitte sind in Anlage 09 schematisch dargestellt. Ziel der Abschnittbildung ist es großflächige Einheiten auszubilden, die Gestaltungsspielraum für die Ausbildung von Lernlandschaften ermöglichen. Insbesondere soll das Öffnen von Unterrichtsräumen zu den aktuellen Flurbereichen und deren Nutzung als Unterrichtsfläch
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28-9704