26EU/26 Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt - Rahmenvertrag (12/2026-11/2030)
Was der Auftraggeber sucht
Gemäß den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz (BestG) haben die Erdbestattung und die Einäscherung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung zu erfolgen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vorrangig eine Einäscherung innerhalb dieser Frist zur Gefahrenabwehr durchzuführen, die bei Nichteinhaltung der genannten Frist durch die zuständige Ordnungsbehörde zu veranlassen ist. In Einzelfällen werden, insbesondere aus religiösen Gründen, Erdbestattungen durchgeführt. Da die Stadt Trier keine eigenen ausgebildeten Fachkräfte zur Durchführung von Bestattungen beschäftigt, bedient Sie sich hierzu der Dienste Dritter (= Bestattungsunternehmen). Die nachfolgende Ausschreibung zielt darauf ab, mit Wirkung vom 01.12.2026 einen Vertrag zwischen der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Dezernenten für Bür…
Auftrag
Art der Leistung
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| Diehl GmbH | 7 | 2024–2025 |
| Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG | 7 | 2024–2026 |
| Münch GmbH | 6 | 2019–2025 |
| BVT Bellmann GmbH · Dillingen | 6 | 2024–2025 |
| Sander Catering GmbH - Fachbereich Kita- und Schulgastronomie · Wiebelsheim | 5 | 2025–2026 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
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Taktik
Dieses Verfahren gibt 33 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 33 (Mittel aus 23.043 Verfahren). Ein normales Fenster für diesen Markt.
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