Sonderprüfung (Routineprüfung) nach § 44 Abs. 1 Satz 3 KWG i.V. mit Art. 22 Abs. 5 CSDR
Was der Auftraggeber sucht
Die Sonderprüfung erstreckt sich auf die Beurteilung, ob das Institut über solide Regelungen für die Unternehmensführung und -kontrolle verfügt. Es soll insbesondere geprüft werden, ob das Institut über eine klare Organisationsstruktur mit genau abgegrenzten, transparenten und kohärenten Verantwortungsbereichen, eine angemessene Vergütungspolitik sowie angemessener Kontrollmechanismen gem. Art. 26 Abs. 1 CSDR verfügt. Detaillierte Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen unter § 2 des Vertrags.
Auftrag
Art der Leistung
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| Bechtle GmbH | 8 | 2016–2023 |
| Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 8 | 2024–2025 |
| Gottschalk Logistic Systems GmbH | 5 | 2012–2026 |
| SVA System Vertrieb Alexander GmbH | 4 | 2025–2026 |
| PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Frankfurt am Main | 4 | 2019–2025 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Taktik
Dieses Verfahren gibt 32 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 33 (Mittel aus 23.043 Verfahren). Ein normales Fenster für diesen Markt.
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