Vertrag zur besonderen Versorgung über die Durchführung von stationsersetzenden Leistungen gem. § 140a SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des open house Verfahrens
Was der Auftraggeber sucht
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGBVüber die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. open house Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.08.2026 bis 31.07.2028. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jedes geeignete und interessierte Unternehmen werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen zur besonderen Versordung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der F…
Auftrag
Art der Leistung
Taktik
Dieses Verfahren gibt 600 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 33 (Mittel aus 23.043 Verfahren). Deutlich großzügiger als üblich — Zeit für ein gründliches Angebot statt eines schnellen.
Die Frist fällt auf einen Montag — Ihr letzter voller Arbeitstag ist der Freitag davor. Nachweise und Bürgschaften bis Donnerstag beisammen haben.
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