Das Leistungsbild "Tragwerksplanung/Erdbebensicherheit" umfasst im Einzelnen
die unten genannten Aufgaben:
1. Grundleistungen der Tragwerksplanung für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen im Sinne § 51 der HOAI in den Leistungsphasen 1-6 und besondere Leistungen im Sinne § 51 der HOAI in den Leistungsphasen 8-9
2. Beratungsleistungen über Fragen der Sicherheit von Bundesliegenschaften im Ausland gegen seismische Einwirkungen. Diese können umfassen:
Klärung von Grundsatzfragen hinsichtlich Erdbebensicherheit von Gebäuden und technischen Anlagen
Berechnung von Antwortspektren zur Bewertung der Erdbebensicherheit von Gebäuden, mittels geeigneter Modellierungsverfahren, einschließlich des Gefährdungsmodells ESHM 2020.
Einbeziehung technischer Anlagen in Gebäuden unter dem Aspekt der Erdbebensicherheit
Gutachterliche Stellungnahmen bei Zwischen- und Neuanmietungen
Beratung zu v…