Deutschland – Arzneimittel – Open-House-Verträge 2025-4
Was der Auftraggeber sucht
Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über verschiedene Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über den genannten Wirkstoff angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2025, Vertragsende ist der 31.12.2025. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Bitte seien Sie so nett und übersenden uns bei Interesse, gerne vorab per E-Mail, den in 2…
Auftrag
Art der Leistung
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| Betapharm · Augsburg | 11 | 2016–2020 |
| axicorp Pharma B.V. · EC Den Haag | 10 | 2016–2020 |
| CC Pharma GmbH · Densborn | 10 | 2016–2018 |
| Hexal AG · Holzkirchen | 9 | 2014–2019 |
| Haemato Pharm GmbH · Schönefeld | 7 | 2016–2020 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Taktik
Dieses Verfahren gibt 729 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 33 (Mittel aus 23.043 Verfahren). Deutlich großzügiger als üblich — Zeit für ein gründliches Angebot statt eines schnellen.
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