Deutschland – Arzneimittel – Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Was der Auftraggeber sucht
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Verträge können dabei zu einzelnen Wirkstoffen geschlossen werden. Der Beschaffungsbedarf wurde nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen: Adalimumab; Lfd.-Nr. 2: Beclometason dipropionat + Form…
Auftrag
Art der Leistung
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| Hexal AG · Holzkirchen | 17 | 2017–2025 |
| Novartis Pharma GmbH · Nürnberg | 15 | 2013–2025 |
| Bayer Vital GmbH · Leverkusen | 14 | 2013–2025 |
| Zentiva Pharma GmbH · Frankfurt am Main | 13 | 2021–2026 |
| Janssen-Cilag GmbH · Neuss | 13 | 2014–2026 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Taktik
Dieses Verfahren gibt 734 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 33 (Mittel aus 23.043 Verfahren). Deutlich großzügiger als üblich — Zeit für ein gründliches Angebot statt eines schnellen.
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