Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Vertrag gemäß §140a SGB V - FBREK Vertrag -
Was der Auftraggeber sucht
Der Vertrag gemäß § 140a SGB V über die Risikofeststellung, die interdisziplinäre Beratung, die genetische Untersuchung, das Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm (IFNP) einschließlich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und Information über Maßnahmen für Erkrankte und Nicht-Erkrankte mit familiärer Belastung für Brust- oder Eierstockkrebs und deren Angehörige (FBREK-Vertrag) soll zum 01.01.2025 umgesetzt werden. Ein Beitritt ist jederzeit möglich. Mit dem vdek bestehende FBREK-Verträge werden durch Abschluss eines FBREK-Open-House-Vertrages aufgehoben. FBREK - Verträge im Open-House-Verfahren vdek - 154 - 2022 gelten ab dem 31.12.2024 als beendet.
Auftrag
Art der Leistung
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| ressourcenmangel | 2 | 2010–2015 |
| ebunet e. Kfm. · Berlin | 2 | 2016 |
| Paul Albrechts Verlag GmbH · Hamburg | 2 | 2011–2015 |
| Stiftung Gesundheit-gemeinnützige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Hamburg | 2 | 2011–2015 |
| ConSol Consulting & Solutions Software GmbH · München | 1 | 2018 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Taktik
Dieses Verfahren gibt 840 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 33 (Mittel aus 23.043 Verfahren). Deutlich großzügiger als üblich — Zeit für ein gründliches Angebot statt eines schnellen.
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