Deutschland – Chipkarten – Open-House-Verfahren für elektronische Heilberufsausweise und Security Module Card Typ B
Was der Auftraggeber sucht
Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und sog. Security Module Card Typ B durch qualifizierte Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) sicherzustellen. Zur Deckung des Bedarfs führen die 17 Apothekerkammern ein sog. Open-House-Verfahren durch. Potentielle Vertragspartner werden ausschließlich die einzelnen Apothekerkammern und nicht die in dieser Bekanntmachung benannte Rechtsanwaltskranzlei, die nur mit der zentralen Führung des Verfahrens beauftragt ist; ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis mit der Kanzlei kommt durch die Teilnahme am Verfahren nicht zustande. Das durchgeführte Open-House-Verfahren stellt eine Verfahrensart außerhalb des (europäischen) Vergaberechts dar (siehe u. a. EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - Rs. C-9/17). Das hiesige Verfahren stellt schon deshalb kein Ausschreibungsverfahren im Anwendung…
Auftrag
Art der Leistung
Taktik
Dieses Verfahren gibt 1854 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 33 (Mittel aus 23.043 Verfahren). Deutlich großzügiger als üblich — Zeit für ein gründliches Angebot statt eines schnellen.
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