Umacnianie ochrony przeciwpożarowej i bezpieczeństwa technicznego hali i kuchni BSZ - Julius Weisbach - w Freiberg_Planowanie konstrukcji
Brandschutz- und sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ - Julius Weisbach - in Freiberg_Tragwerksplanung
Niemcy · Freiberg
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Oferenci zagraniczni
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Typowa konkurencja: mediana 3 (z 11 zamówień).
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Czego szuka zamawiający
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Tragwerksplanung nach § 49 ff HOAI für die Brandschutz- und sicherheitstechnische Ertüchtigung des Saales und der Küche des BSZ Julius Weisbach in Freiberg und dazugehöriger besonderer Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens zunächst die Beauftragung der LP 2 bis 3 sowie dazugehöriger besonderer Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht, ebenso kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
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Inny wymóg ekonomicznyDer Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nach… ▸▾
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: 1.01 Bieterangaben 1.05 Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. § 73 Abs.3 VgV. 1.06 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 123 und § 124 bestehen. 1.07 Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. 1.08 Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) - Russland-Sanktionen 1.09 Anerkennung der Vertragsbedingungen; Befähigung + Erlaubnis zur Berufsausübung - Mindestanforderung: 2.01 Es ist zugelassen, wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Ingenieur oder vergleichbar zu führen und bei einer Ingenieurkammer in eine Liste „Qualifizierte Tragwerksplaner“ oder vergleichbar eingetragen ist. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Zamówienie
ZamawiającyLandratsamt Mittelsachsen
RodzajUsługi
Wartość szacunkowawartość nieopublikowana
Opublikowano2 września 2026
KategoriaArchitektura i inżynieria · CPV 71240000
Kto dotąd tu wygrywał
Wykonawca
Udzielone zamówienia
Okres
Deutscher Straßen-Dienst GmbH · Hannover
7
2016–2025
Ambulanz Mobile GmbH & Co.KG
7
2010–2016
B&DT Bürofachhandel & Datentechnik GmbH · Erfurt
6
2024–2025
Südsachsen Wasser GmbH · Chemnitz
5
2015–2025
BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH
5
2010–2025
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Jak często ten zamawiający ogłasza takie zamówienia
Inny wymóg ekonomicznyDer Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachw… ▸▾
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1.02 Berufshaftpflicht gem. § 45 Absatz 1 VgV - Eigenerklärung zum Vorliegen bzw. zum Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.000.000 EUR. Mit Vertragsschluss ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und nachzuweisen. Die hieran gestellten Anforderungen sind den Verträgen zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegen. Bei Bietergemeinschaft (BG) ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzeln zu erbringen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung Personenschäden und sonstige Schäden) ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Bestätigung des Versicherers ist spätestens zwei Wochen nach wirksamer Erteilung des Zuschlags des Landkreises Mittelsachsens vorzulegen. 1.03 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bietende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bietende Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Angebot alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil) Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben; 1.04 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bietende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Angebot beizulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
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Inny wymóg ekonomicznyDer Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachw… ▸▾
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1.03 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bietende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bietende Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Angebot alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil) Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben; 1.04 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bietende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Angebot beizulegen. 3.01 und 3.02 Der Bieter weist mindestens zwei Referenzprojekte für die Tragwerksplanung mit folgenden Mindestbedingungen nach: a) Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 52 HOAI b) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2018 c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Bekanntmachung d) durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 gem. § 51 HOAI erbracht e) die Kosten der KG 300 und 400 betragen mindestens 2.500.000 € netto Bei mindestens einer Referenz wurde die Besondere Leistung der Ingenieurtechnischen Kontrolle erbracht. Zusätzlich zu den Angaben im Angebot ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung der Referenzobjekte einzureichen. Die Darstellung sollte jedoch eine Seite DIN A4 möglichst nicht überschreiten. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
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