Conclusion of a non-exclusive discount agreement pursuant to § 130a subsection 8 or § 130c subsection 1 SGB V for the period from 01.10.2026 to generally 30.09.2028
Abschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Absatz 8 bzw. 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.10.2026 bis zum i.d.R. 30.09.2028
Germany · Essen
What the buyer is looking for
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß §§ 130 a Abs. 8 bzw. 130c Abs. 1 SGB. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können.